Wie kann man Geschlecht und Namen in der Geburtsurkunde und anderen offiziellen Dokumente ändern?
Hallo Leute, Ich habe mehrmals versucht, diese Frage zu stellen , aber ohne Erfolg . Die Frage ist sehr einfach, wie Ihr Geschlecht und Namen in der Geburtsurkunde zu ändern und andere Offizielle Dokumente . Was sind die Voraussetzungen , dies zu tun zu können? Sie müssen sich zunächst einer Operation unterziehen unfruchtbar Ergebnis sein? Und wem müssen Sie den Antrag zu ändern.Um schwerwiegende und nützliche Antworten. Danke
5 Antworten
Sie stellen einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht. Diese Anfrage beinhaltet:
Eine Begründung, warum Sie Ihren Vornamen und/oder Ihr Geschlecht ändern möchten.
Medizinische oder psychologische Gutachten zweier unabhängiger Experten, die die Angemessenheit der Änderung bestätigen.
Der Eingriff kostet in der Regel zwischen 1.500 und 2.500 Euro, je nach Situation und Experten.
Nach einem positiven Bescheid können Sie Ihre neuen Daten beim Standesamt und in offiziellen Dokumenten wie Geburtsurkunde, Personalausweis und Reisepass eintragen lassen.
Voraussetzungen: Mindestens ein Jahr im angestrebten Geschlecht gelebt
haben; mindestens 18 Monate Psychotherapie zu diesem Thema hinter sich
gebracht haben; mindestens zwei Gutachten von zwei verschiedenen,
unabhängigen Psychiatern vorweisen können, in denen ausführlich
schriftlich bestätigt wird, dass die Vornamens- und
Personenstandsänderung für Dein weiteres psychisches Wohlergehen
notwendig sind.
Dann mit den entsprechenden Unterlagen beim zuständigen
Familiengericht den Antrag auf Vornamens- und Personenstandsänderung
einreichen. Bei Minderjährigen müssen außerdem beide
Erziehungsberechtigten dafür sein, sonst wird der Antrag abgelehnt.
Die ganze Prozedur, einschließlich "Alltagstest" und Therapie, dauert
ca. zwei Jahre und kostet mehrere tausend Euro. Mit etwas Glück zahlt
die Krankenkasse etwas dazu und es gibt Prozesskostenhilfe.
Eine Vornamens und personenstandsänderung kannst du jederzeit bei dem für dich zuständigen Amtsgericht beantragen. Du brauchst dazu weder irgendeine Operation noch eine therapeutische Behandlung oder eine hormonelle. Deine geschlechtsANGLEICHUNG würde dann im Rahmen einer kurzzeittherapie mit dem zuständigen Therapeuten besprochen werden. Aber die vä/pä kannst du auch jetzt schon beantragen. Einfach beim Amtsgericht anrufen und nachfragen was sie haben wollen. Bei weiteren Fragen, immer her damit. Ich Steck in der vä/pä mitten drin ^^
Eben nicht. Manche Gerichte fordern unterschiedliche Sachen. Kein Richter fordert eine Bescheinigung über die therapie. Und nen translebenslauf wird auch nicht immer gefordert, Bsp das AG in Ffm will keinen.
- Antragsschreiben
- Transsexueller Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises
- Kopie der Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde
- (Prozesskostenhilfeantrag mit Belegen)
- (Bescheinigung über die laufende Psychotherapie, wird nur von manchen Richtern gefordert)
Hier sind noch Beispiele und Tipps: http://tgd.transgender-germany.de/daten/Recht%20und%20Gesetz/Antrag%20auf%20Vornamens-%20und%20Personenstands%C3%A4nderung%20(WORD-Format).doc
Zu regionalen Unterschieden/Erfahrungen, findest du vielleicht auch was in Foren.
Viel Glück!
Hinsichtlich der Namensänderung mußt du dich beim Standesamt erkundigen. Die Geschlechtsumwandlung mußt du mit einem Arzt besprechen.
Dazu braucht es diverse ärztliche/psychologische Gutachten. Wende dich an einen Psychiater oder Psychologen. Nein, für eine Namensänderung muß es keine vollständlige Geschlechtsumwandlung geben, aber die Transsexualität muß diagnostiziert sein. Und eine enstprechende Therapie muß eingeleitet sein.