Alkoholausschank an einer Stufenparty?
Hallo zusammen,
Ich denke fast jeder kennt sie, die Stufenpartys. Die Gymasialstufe, die im vorletzten Schuljahr ist macht sogenannte Stufenpartys um schon einmal Geld für den späteren Abiball zu sammeln. Meist werden hierfür Hütten gemietet und von Partygästen ein kleiner Eintritt verlangt. Gestellt werden Musik, und Co.
Gäste müssen meist mindestens 16 Jahre alt sein.
Solche Stufenpartys sind öffentliche Veranstaltungen.
Für den Ausschank von Alkohol benötigt man ja eine Ausschankgenehmigung, soweit ich weiß.
Die Stufe von einer Freundin plant momentan solch eine Stufenparty.
Sie sagen "Ab 22 Uhr gibt es Shots für 1 Euro". Aber sie haben keine Ausschankgenehmigung oder ähnliches, weil sie nicht wussten, dass man so etwas benötigt bis ich sie darauf hingewiesen habe....
Nun natürlich die Frage: Wo bekommt man so eine Genehmigung? Was kostet das? Welche Voraussetzungen müssen die verantwortlichen Veranstalter erfüllen? (Alter,...)
Und wie sieht es damit aus, wenn man zB den Alkohol im Autokofferraum lagert, vornedran einen Tisch stellt als "Bar" und wenn die Polizei erscheint einfach den Kofferraum zuklappt? Kann die Polizei hierbei etwas ausrichten? Oder mangelt es an Beweisen? Was wenn jemand von der Party behauptet im Kofferraum wird Alkohol ausgeschenkt?
Ich weiß natürlich dass dies eine kriminelle Tat ist, es wäre lediglich sozusagen eine Notlösung falls es mit dieser Genehmigung nichts wird...
Der Fokus liegt natürlich darauf eine Genehmigung zu erhalten...
Danke für alle hilfreichen Antwort,
Gruß 19MM99
2 Antworten
Oder mangelt es an Beweisen
Die Polizeibeamten brauchen keine Beweise. Zur Gefahrenabwehr sind die Beamten rechtlich befugt präventive Kontrollen durchzuführen. Denn die Kontrollen dienen nicht nur der Verfolgung einer Straftat, sondern sollen sie verhindern.
Ihr benötigt die Genehmigung nach § 2 Abs. 1 GastG
Denn eine Gaststättenerlaubnis ist nach Gastronomierecht auch dann erforderlich, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Die liegt in Eurem Fall vor, da Ihr Gewinnabsichten verfolgt, eine Fortsetzungsabsicht habt (du schreibst von Partys) und am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmt.
Demnach benötigt Ihr auch die Erlaubnis nach § 14 GewO
Gruß
PS: Wo kein Kläger, da kein Richter
Dankeschön! Genauso wie ich mir das auch dachte (nur dass ich keine Paragraphen auswendig kenne...) Dann muss ich das wohl nurnoch den anderen so rüberbringen dass sies auch mal kapieren...
Hallo, also bei uns wird jedes Jahr eine "Belehrung des Infektionsschutzes" gemacht. Damit darf man auf jeden Fall Essen verkaufen und auch Getränke. Wenn man bei dieser Belehrung nicht dabei ist, darf man bei uns nichts verkaufen was mit Lebensmitteln zu tun hat. Also bräuchtet ihr das schonmal. (Da kommt dann jemand in die Schule und erklärt euch was darüber.) Denke mal, dass man das vorzeigen muss wenn die Polizei kommt.
Jedoch wie das mit dem Alkohol aussieht bin ich mir nicht sicher. Also Hochprozentiges wahrscheinlich erst ab 18.. Bier und so glaube ich schon eher, weil unsere Nachbarschule hat das auch gemacht und da waren manche unter 18. Jedoch gab es da nur Bier etc.
Ja, ist bei uns aber auch so mit den Kleingruppen :) Gerne! Ich hoffe, dass das klappt.
Vielen Dank für deine Antwort... Naja die ganze Sache läuft ja nicht über die Schule, die Stufe teilt selbst Planungsgruppen ein, zB eben eine Kleingruppe die Stufenpartys plant und man plant das ganze als Privatperson dann...