Brauche ich eine Schankerlaubnis?
Ein Verein wird auf unserem Grundstück ein Konzert veranstalten und wir sollen für Getränke und Essen sorgen. Wir = Privatleute. Müssen wir uns eine Schankerlaubnis oder dergleichen besorgen, damit wir das dürfen? Es ist einmalig, der Eintritt ist frei und es ist auch keine Gewinnerzielungsabsicht im Spiel.
6 Antworten
Solange das keine öffentliche Veranstaltung ist, nur die Vereinsmitglieder kommen und ihr keinen Eintritt nehmt - also eine rein private Veranstaltung - braucht ihr das meines Wissens nicht. Was aber passieren kann, dass ihr bei der GEMA für Veranstaltung anmelden und Gebühren zahlen müsst.
Ob Vereinsmitglieder oder nicht bzw. öffentlcih oder privat ist egal. Entscheidend ist, ob amrktübliche Preise verlangt werden.
Ja, beim Ordnungsamt anmelden und beim Gesundheitsamt. Leider
Ja, eine Genehmigung (bei uns wird sie vom Gewerbeamt erstellt) ist notwendig. Wir haben die gleiche Voraussetzungen bei unseren jährlichen Sommerfesten.
weil die Hygie und Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden müssen.
Es passieren regelmässig schwere Unfälle weil z.B. ein Laie die CO2 Leitungen ohne Druckminderer an das Fass anschliessen, was dann an der Theke zur explosion führt.
Eine Überprüfung duch einen Schankanlagensachverständigen ist eine absolute Notwendigkeit
Die wesentliche Frage ist die Gewinnerzielungsabsicht ! Du hast sie zwar verneint, tatsächlich wird sie aber unterstellt, wenn ihr mehr als den Einkaufspreis für Speisen und Getränke verlangt. Wenn ihr so kalkuliert, dass am Ende NULL herauskommt, dann ist gut. Dann seid ihr tatsächlich Privatleute und keine Gewerbetreibenden. Soll etwas übrig bleiben und evtl. für gute Zwecke verwandt werden, ist das gewerblicher Verkauf und ihr braucht für den Ausschank alkoholischer Getränke eine Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz (die sogen. Gestattung). Für Speisen und antialkoholische Getränke braucht ihr nix...