Geschäftsführer gleich Inhaber?

15 Antworten

Nein.

Inhaber könnten auch einen Geschäftsführer anstellen, dass sie es selbst nicht führen müssen.

Oftmals ist das so, aber nicht immer.

Wenn das Unternehmen ein Einzelunternehmen ist, also keine GbR, OHG, KG oder GmbH gibt es keinen Geschäftsführer sondern nur den Geschäftsinhaber. Da wäre der Inhaber auch gleich der "Geschäftsführer".

Bei kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen sind die Geschäftsführer i. d. R. nur Angestellte. In familiengeführten Unternehmen kommt es jedoch meistens vor, dass der GF auch der Inhaber ist.

Geschäftsführer = Inhaber ? in den selteneren Fällen ja Inhaber = Geschäftsführer ? in vielen Fällen ja

Beispiele zum Verständnis:

  1. Ein Inhaber eines Geschäftes ist krank, alt oder kann aus irgendwelchen Gründen sein Geschäft nicht leiten. Er holt sich einen Menschen, der für ihn das Geschäft führt - wie es im Namen schon gesagt wird.

  2. Ein Inhaber hat eine ganze Geschäftskette! Da er nicht überall gleichzeitig präsent sein kann holt er sich für jedes einzelne Geschäft Menschen,der für ihn das jeweilige Geschäft führt - wie es auch hier Namen schon gesagt wird.

  3. Ist der Inaber eines Geschäftes und leitet dies nur mit Angestellten wie im Verkauf oft der Fall, die keine organisatorischen Aufgaben haben ist der Inhaber gleichzeitig auch Geschäftsführer.

LG Cubi

Nicht gleichbedeutend.

Ausser diese Firma hat nur einen chef = Inhaber

ansonsten nur angestellte

Nicht zwingend. Bei einer Ein-Personen-Firma schon, sonst nicht unbedingt.