Gesamte Wohnungseinrichtung zerstört, was passiert nun?
Hallo. Meine Freundin hat sich von ihrem Lebensgefährten getrennt und wohnte noch mit ihm zusammen in einem Haus.Ihre Möbel standen unten und sie schlief schon seit Jahren im eigenen Schlafzimmer im Parterre. Nun hat sie eine neue Bleibe und der "EX" hat gesehen das am neuen Haus ein Umzugswagen stand und die ehemaligen Bewohner ausziehen.Da erst wurde ihm bewusst das sie es ernst meint. Mittags wurde er schon verbal ausfallend. Wir, mein Mann(57), meine Freundin (50) und ich(52) gingen dann abends gegen 23:00 zur Kneipe und trafen noch einen guten Bekannten (50). Wir tranken Cola und hatten Spass. Plötzlich kam der "EX" und fing an zu pöbeln und ging meine Freundin an. Er hat sie aufs übelste beleidigt und schubste sie auch des öfteren. Der Wirt und 5 andere Gäste haben ihn denn dann festgehalten und gesagt er solle gehen. Wir beschlossen das meine Freundin dort nicht mehr schlafen könne und ich fuhr zu ihrem Haus und holte heimlich ihren Hund. Wir haben uns dann heimlich aus der Kneipe geschlichen und sie hat bei anderen Bekannten geschlafen. Am nächsten morgen ging sie mit dem Bekannten zur Wohnung um ihre Medikamente zu holen. Die ganze Wohnung - all ihre Sachen - waren zerstört. Überall lag Glas und Schallplatten, CD`s und andere Sachen. Die Schränke waren umgeworfen und von der Wand gerissen. Überall war Blut da er sich wohl bei seiner Attacke verletzt hat. Meine Freundin hat nun Anzeige erstattet bei der Polizei.Er versucht nun mit ihr Kontakt aufzunehmen und bettelt um eine aussergerichtliche Regelung. Nun meine Frage: Was passiert nun weiter? Welche Strafe kommt nun auf ihn zu? Kann meine Freundin Schadensersatz fordern? Da sie ja nun nicht mehr dort wohnen kann, muss er die Miete komplett übernehem oder muss M. auch ihren Teil zahlen obwohl sie ja nun kurzfristig in eine neue Wohnung ziehen muss obwohl das nicht so geplant war. Bitte dringend um Reaktionen. Danke!
3 Antworten
Einen Anspruch auf Schadensersatz wird sie wegen der Sachbeschädigung schon haaben.
Was die Mietfrage betrifft, hängt das sicherlich von den Umständen ab, welche im vertrag geregelt sind...
Ich würde euch dringend raten, euch an einen Anwalt zu wenden. Sollte sie nicht über die Mittel verfügen, selbst einen bezahlen zu können, kann sie sich ans Amtsgericht wenden und sich einen Beratungshilfeschein besorgen (Anwälte können den aber auch einreichen, den muss sie dann beim anwalt unterschreiben).
In ihrem Fall sind ganz eindeutig auch das Frauenberatungszentrum und das Frauenhaus zuständige Ansprechpartner um ihre Wohnsituation zu klären. Im Frauenhaus könnte sie vorläufig unterkommen, und dort würde man sie auch beraten, wie es mit ihr weitergehen soll.
sachbeschädigung... ja, schadensersatz
Zustimmung
Schwierige Baustelle... Anzeige bei der Polizei - gut gemacht. Mit der eigenen Blutspur dürfte der Gute seine Schuld hinreichend belegt haben. Damit entsteht ein Schadenersatzanspruch, der allerdings nur hilfreich ist, wenn er zahlungsfähig ist. Die Straftat der Sachbeschädigung wird juristisch verfolgt, bedeutet bei einem Ersttäter vermutlich eine Geldstrafe und wird evtl. durch mildernde Umstände (psychische Verwirrung, Alkohol,...) gänzlich niedergeschlagen. Die weitere Mietzahlung hängt dagegen ab vom Inhalt des Mietvertrages - haften beide Bewohner vollumfänglich, ist die scheidende Freundin so lange in der Pflicht, bis der Mietvertrag abgeändert wird. Wozu aber das Einverständnis aller Parteien nötig ist...