Gerichtsvollzieher zitiert mich in sein Büro obwahl ich Schwerbehindert bin, um die Eidenstattliche Versicherung abzu legen.?
6 Antworten
Das ist ein ganz normales Verfahren, wenn Du so gehbehindert bist, das Du das Büro gar nicht erreichen kannst, solltest Du unbedingt mit dem Gerichtvollzieher Kontakt aufnehmen.
Wenn du nichts tust, kann auch ein Haftbefehl erlassen werden um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu erzwingen.
Zitat
http://www.akademie.de/wissen/eidesstattliche-versicherung/haftbefehl-bei-nichtabgabe
Die Vorladung zur eidesstattlichen Versicherung ist unbedingt ernst zu nehmen. Erscheint der Schuldner unentschuldigt nicht zum Termin, kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl erlassen, um die Abgabe zu erzwingen.
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Ist der Haftbefehl erlassen, wird der Gerichtsvollzieher versuchen, diesen mit Unterstützung der Polizei umzusetzen und den Schuldner an seiner Meldeadresse zu verhaften.
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Bei Verhaftung wird er zwangsweise zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorgeführt. Verweigert der Schuldner auch hier die eidesstattliche Versicherung, kann er auf Gläubigerantrag in sogenannte Erzwingungs- oder Beugehaft genommen werden. Die Haft kann bis zu sechs Monate dauern.
Die kann er auch bei Dir Zu Hause aufnehmen. zumal er sich dann persönlich überzeugen kann das Du nichts wertvolles besitzt.
Also anrufen und bitten dass er vorbeikommt.
Habe ich getan angerufen, er bekam dann einen Wutausbruch, weil ich irgendwas nicht gleich verstanden habe. Mittlerweile ist die Sache erledigt. Danke für Deine Antwort.
Eine Schwerbehinderung verhindert nur in seltenen Fällen nicht zum Gerichtsvollzieher zu gehen. Wenn du natürlich Rollstuhlfahrer ohne Auto bist......
Aber dann kann man auch beim Gerichtsvollzieher anrufen und erklären warum es nicht möglich ist dort aufzuschlagen.
Weiß der Gerichtsvollzieher dass Du schwerbehindert bist? Außerdem sagt das nichts über eine Bewerglichkeit aus. Teile ihm einfach mit, dass Du nicht in der Lage bist, zu ihm zu kommen.
Wenn du Bescheid gibst du bist behindert ,du kannst das Haus nicht verlassen ,denke ich wird der GV bestimmt zu dir nach hause kommen.
Nein beim Telefonischen Kontakt rastete der bald aus. Meine Bekannte hat mich hin begleitet und es ist erledigt. Danke für Deine Antwort