Darf der Gerichtsvollzieher in die Schränke schauen?

5 Antworten

Warum hast du keinerlei Einkünfte?

So schnell kommt man nicht ins Gefängnis. Der schaut, ob bei dir was zu holen ist, das man zu Geld machen kann. Den normalen Hausrat beachtet er dabei gar nicht. Wenn nichts da ist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Forderung niedergeschlagen wird. Niederschlagen heißt, dass sie eine Weile nicht verfolgt wird. Los wirst du sie dadurch nicht.

Ja, der Gerichtsvollzieher darf auch in die Schränke schauen oder dich dazu auffordern verschlossene Behältnisse (z.B. Tresore) zu öffnen.

Wenn bei dir nichts zu pfänden ist, dann musst du nicht ins Gefängnis ;) Der GVZ schreibt dann nur ein Protokoll (sog. "Fruchtlose Pfändung"). Das musst du dann unterschreiben. Evtl. musst du auch die (ehem.) "eidesstattliche Versicherung" abgeben oder er pfändet Teile deines zukünftigen Arbeitslohns.

Du solltest aber schauen, dass du dir die 144 € vielleicht von Freunden leihst. Die war sicher mal niedriger (die Geldforderung) und wird über die Zeit immer höher. Das lohnt sich nicht, dass "auszusitzen" - bringt nämlich nichts.

Unbekannt93 
Beitragsersteller
 20.11.2012, 15:28

darf er sachen meiner mutter mitnehmen ?

grisu11290  20.11.2012, 15:39
@Unbekannt93

Ja, es sei denn, du kannst an Ort und Stelle beweisen, dass ei nicht dir gehören. Ansonsten gilt die "Gewahrsamsvermutung". Der Gerichtsvollzieher muss davon ausgehen, dass sie dir gehören. Selbst wenn er sie mitnimmt kann deine Mutter aber immernoch im Nachhinein nachweisen, dass die Sache ihr gehört. Dann sind die wieder herauszugeben.

Unbekannt93 
Beitragsersteller
 20.11.2012, 15:45
@grisu11290

okay danke (:

NEIN! Er darf nicht nur er MUSS! Das ist sein Job.

Goldbox  24.11.2012, 12:33

wenn er sich nicht ordentlich ausweisen kann, muss und darf er gar nix.

ich habe noch von keinem Gerichtsvollzieher aus dem Umkreis gehört,der in die Schränke schaut oder jemals geschaut hat.

Vielleicht macht er auf deinem Plasmafernseher den Kuckuck drauf und holt sich so das Geld?Dann wird der Fernseher abgeholt und gut war gewesen.

Das war eben so ein Tipp mit dem Zaunpfahl und alles was nach Wert aussieht...kann er beschlagnahmen.

Mach ne kleine Ratenzahltung mit ihm aus und gut war gewesen.

Unbekannt93 
Beitragsersteller
 20.11.2012, 15:14

darf er auch sachen meiner mutter mitnehmen ?

oxygenium  20.11.2012, 15:38
@Unbekannt93

ich denke nein und wird er auch nicht machen.

grisu11290  20.11.2012, 15:42
@oxygenium
  1. Der gerichtsvollzieher schaut sehr wohl auch in Schränke, wenn er davon ausgehen muss, dass sich dort wertvolle, also pfändbare Gegenstände befinden.

  2. Er könnte durchaus auch Gegenstände der Mutter mitnehmen, wenn er davon ausgeht, dass sie der Schuldnerin gehören. Das Eigentumsrecht der Mutter kann aber nachgewiesen werden. In diesem Fall ist die Sache wieder herauszugeben oder gar nicht erst mitzunehmen, je nach Zeitpunkt der Nachweiserbringung.

  3. "gut war gewesen" - ohne Worte

Unbekannt93 
Beitragsersteller
 20.11.2012, 16:05
@grisu11290

hab noch ne frage .. muss ich meine hosentasche eigentlich ausleeren ?

oxygenium  20.11.2012, 16:40
@Unbekannt93

lass dir da keine Angst machen vom Grisu..denn die Jungs haben so viel zutun und was besseres vor als deine Hosentaschen zu kontrollieren oder deiner Mutter was zu pfänden.

Und schon garnicht bei der kleinen Summe.

Oder du leistest einen Offenbahrungseid und hast erstmal 3 Jahre deine Ruhe.

Unbekannt93 
Beitragsersteller
 20.11.2012, 16:43
@oxygenium

okay gut ..

Goldbox  24.11.2012, 12:43
@Unbekannt93

laut meiner zuständigen gerichtsvollzieherin muss man angeblich taschenpfändungen grundsätzlich hin nehmen, auch wenn man nur alg 2 bezieht.

wenn ich - als beispiel - von den 374€ alg2 noch am 12. des monats 310€ habe, könne die gerichtsvollzieherin angeblich bestimmen wieviel ich noch bis zum monatsende benötige und den rest pfänden.

das ist raub und entbehrt jeder rechtlichen grundlage. denn man hat ein freibetrag von 1.028,89€ und alg 2 ist grundsätzlich unpfändbar. (außer eventuell bei unterhalt)

auch für die taschenpfändung braucht man einen richterlich unterschriebenen vollstreckungsauftrag und die annahme das sich pfändbare wertsachen in der bekleidung des schuldners befinden.

Ja, er darf in deine Schränke schauen und nein, wegen 144€ wirst du nicht verhaftet. Sich allerdings wegen 144€ die nächsten Jahre zu versauen hast du hinbekommen...