Gerichtsvollzieher holt Kontodaten von Bankkonten ein ohne mich jemals angetroffen zu haben (Bankengeheimnis), ist das so legal?
Gerichtsvollzieher holt sich über das "Bundeszentralamt für Steuern" Auskunft über alle meine in Deutschland geführten Bankkonten. Aufgelistet sind auch das Aktiendepot-Konto und die Konten der minderjährigen Kinder., Sparbücher e.t.c.
Erfahren habe ich das durch ein Schreiben von der Gerichtsvollzieherin, welches mich nicht persönlich erreichte, sondern der Haushalt meiner Schwester. Anscheinend gingen bereits einige Gerichtsschreiben (Gelbe Briefe) auf meinen Namen an die falsche Adresse in der ich selbst nie zuvor gemeldet war oder sonst wie in Verbindung stehe.
Somit habe ich bis heute keinen direkten Kontakt zu dieser Gerichtsvollzieherin gehabt. Ansonsten wäre die Sache auch vom Tisch. Da die Gerichtsvollzieherin anscheinend eine falsche Adresse hatte und die Kommunikation per se nicht statt finden konnte und ich somit auch keine Gelegenheit hatte irgendwelche Dinge zu wiedersprechen, mich zu äußern oder sonst wie an dem geschehen teilzunehmen dürfte der Prozess und die Kontoabfrage doch nicht rechtens gewesen sein oder?
Ich bin offiziell an einem völlig anderen Wohnort gemeldet, das dürfte auch im Melderegister ersichtlich sein. Ich hätte meine Rechtsschutz angerufen, jedoch hat diese am Wochenende keinen Service.
Die Fragen nochmals gegliedert:
- Darf die Gerichtsvollzieherin sich über das Bundeszentralamt für Steuern meine Bankdaten einholen, wenn ich bisher keinen Kontakt zu dieser Person hatte? Ich kann mir vorstellen das es nur erlaubt ist, wenn ich mich einer zusammenarbeit verweigere oder keine Auskünfte gebe.
- Habe ich Anspruch auf die Hauptforderung weil ich keine Gelegenheit hatte dem Gericht oder sonst wem zu antworten?
- Kann ich die Gerichtsvollzieherin zwecks Bankengeheimnis verklagen?
Vielen Dank für die Hilfe! :)
9 Antworten
Schwierig.
Meiner Mutter (Vor 5 Monate gestorben 42 Jahre jung..) hatte vor 5 Jahren als ich noch 17 Jahre alt war meine Schulgebühren nicht bezahlt und das Barfög anderweitig verwendet. Insgesamt stauten sich so 2.000,00 Euro Schulgebühren an. Die sie einfach nicht übernommen hatte.
Grundsätzlich sind das aber nicht Schulden der Mutter, sondern deine Schulden. Denn Nutznießer sowohl der Schulgebühren als auch des Bafögs warst du selbst, somnit sind diese Forderungen auch gegen dich gerichtet und nicht gegen die Mutter.
Ich bin dann ausgezogen und habe den Kontakt abgebrochen.
Toll.
Sie versprach mir dann das alles in kleinen Raten abzuzahlen..
Aha.
Das Barfög hat Sie ja selbst zweckentfremdet. So hatte sie selbst die ganze Kommunikation mit dem Gläubiger, Gerichten und Co. Für mich war da ein Haken hinter.
Das wäre aber deine Pflicht gewesen, diese Rückzahlungen auch zu kontrollieren - denn DU bist er Schuldner, nicht deine Mutter. Was ihr im Innenverhältnis mit den eingegenagenen Geldern unternehmt, ist eure Sache, aber Schuldner warst und bit du.
Ich habe jegliches Erbe ausgeschlagen und mit der Adresse, der Wohnung und den Konten meiner verstorbenen Mutter nichts zu tun.
Mag sein, ändert aber an den Forderungen per se nichts. Hier geht es nicht um Nachlassverbindlichkeiten.
Dort, genau an diese Adresse gingen auf meinem Namen die ganzen Gerichtsschreiben, die Gerichtsvollzieherin stellte auch an dieser Geistadresse ihre Briefe zu.
Wenn das die Adresse war, unter der seinerzeit das BAFÖG auch beantragt wurde, ist das auch richtig. Wer hat denn dann nach dem Ableben der Mutter die Post entgegen genommen?
Habe ich eine Chance hier auf die Ursprungsforderung von 2.000,00 Euro zu kommen und dem Gericht, dem Vollzieher parade zu bieten?
Mit einem guten Anwalt, evtl. ja. Nur dürfte dessen Honorar (welches du zahlen müsstest) ungefähr so hoch sein wie die zusätzlich aufgelaufenen Kosten. Ínsofern ist es wohl günstiger, die Summe einfach zu bezahlen.
Im Grundegenommen war ich zu dem Zeitpunkt der Forderung ja sogar Minderjährig.
Aber bedingt geschäftsfähig - und nur darauf kommt es an. Du hast Schulden bei der öffentlichen Hand, und die musst du bezahlen. Wie es dazu kam, interessiert die Finanzkasse nicht. Du könntest dich ggfs. beim Verursacher schadlos halten, nur ist der ja verstorben. Insofern musst du die Zeche dafür zahlen, dich nie um deine eigenen Angelegenheiten gekümmert zu haben.
Die Befugnisse des Gerichtsvollziehers ergeben sich aus dem Gesetz:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/802l.html
Die zweite Frage verstehe wer will. Du bist der Schuldner. Wieso solltest Du Geld bekommen.
Zu Frage 3: Der Rechtsweg steht allen offen, so aussichtslos er auch sein mag. Gegen Amtshandlungen des Gerichtsvollziehers jedenfalls hilft Erinnerung ans Vollstreckungsgericht.
Im übrigen vollstreckt der Gerichtsvollzieher nach den Daten die er vom Auftraggeber bekommt. Du bist an der falschen Adresse.
Das darf sie aber irgentjemand hat ein fehler da gemacht bevor sie dir die konten pfändet rufe Sie in ihren bürozeiten an !
Nein. siehe ein Kommentar über diesem hier!
Ich vermute der FS hat die "Vogel-Strauss-Haltung" eingenommen. Nur nicht ans Telefon gehen, niemanden rein lassen, Briefe wegschmeissen, wird sich schon alles in Luft auflösen.
Nochmal die Frage lesen... Ich habe bis heute keinen Brief erhalten! DIe Post wurde falsch zugestellt.
Dan würde das aber nicht an die falsche adresse gelifert werden sondern käme per amtsschreiben notfals sogar als einschreiben!
Aber du kanst recht haben aber selbt gerichtsvollzier Könne fehelr machen!
Zb wen jemand da wohnt mit den selben namen aber nicht der verursacher ist!
Tatsächlich steht dort der selbe Name am Klingelschild. Aber das ist am anderen Ende des Stadtteiles.
Deswegen da anrufen den jetzt weist du bescheid uns kanst zb eine pfändung noch verhindern !Oder zb eine Pfändung bei deinem Arbeitgeber! Den das kann auch möglich seindas dein gehlt teilweise direkt gepfändet wird! Also besser den schneleren und direkten weg nehmen und dort anrufen als den langen weg nehmen und erst zum gericht! Gelder der kinder könne und dürfen nicht gepfändet werden!
Du wirst es nicht glauben, aber ich habe bereits bei einigen öffentlichen Verhandlungen, wo es auch schon mal um Insolvenzverschleppung und Insovenzbetrug ging, genau diese Aussage gehört. Das das Gericht in ähnlich gelagerten Fällen, auch wenn wirklich ein Fehler des Gerichtsvollziehers vorliegen sollte, handelt, wenn der Schuldner sich nicht meldet, dürfte wohl einleuchten. Im Übrigen kommt bei einem solchen Fall nicht nur ein Gerichtsvollzieher, sondern es werden mindestens zwei unabhängig beauftragt, um eben solche Fehler auszuschließen.
@zuumZuum Ich erkläre mal kurz verständlich die Forderung, damit du den zusammenhang verstehst, vielen Dank für deine Mitwirkung hier:
Ich komme aus einem bescheidenem, armen Elternhaus, Mutter alleinerziehend mit 3 Kindern. Ich war hier das ...kind. Sprich: Mutter hat Dinge auf meinem Namen bei sämtlichen Versandhäusern gekauft und in großer Überschuldung gelebt. Ich selbst war hier noch ein minderjähriges Kind. Diese Lasten sind heute alle abgezahlt.
Nun gibt es da noch eine Sache. Meiner Mutter (Vor 5 Monate gestorben 42 Jahre jung..) hatte vor 5 Jahren als ich noch 17 Jahre alt war meine Schulgebühren nicht bezahlt und das Barfög anderweitig verwendet. Insgesamt stauten sich so 2.000,00 Euro Schulgebühren an. Die sie einfach nicht übernommen hatte.
Ich bin dann ausgezogen und habe den Kontakt abgebrochen. Sie versprach mir dann das alles in kleinen Raten abzuzahlen.. Das Barfög hat Sie ja selbst zweckentfremdet. So hatte sie selbst die ganze Kommunikation mit dem Gläubiger, Gerichten und Co. Für mich war da ein Haken hinter.
Vor 5 Monate starb meine Mutter plötzlich mit 42 Jahren an Krebs. Sämtliche Gerichtsschreiben erreichten ihre Adresse. Ich habe jegliches Erbe ausgeschlagen und mit der Adresse, der Wohnung und den Konten meiner verstorbenen Mutter nichts zu tun. Dort, genau an diese Adresse gingen auf meinem Namen die ganzen Gerichtsschreiben, die Gerichtsvollzieherin stellte auch an dieser Geistadresse ihre Briefe zu. Das war mir alles bis heute nicht bewusst. Ich dachte meine Mutter hätte die Summe längst beglichen. Wurde ich also wieder verarscht...
Ich habe mir längst ein neues Leben aufgebaut, abseits dieser abnormalität. Ich selbst war nie vor Gericht und habe nie auch nur ein Schreiben bei den Gläubigern, bei dem Gericht oder bei der Vollzieherin unterschrieben und mir wurde bis heute auch nicht ein Brief von der Schule oder sonst wem zugestellt.
Ob sich meine verstorbene Mutter für mich ausgegeben hat, weiß ich nicht. Aber sicher kannst du dir vorstellen was in den Jahren aus Ursprünglich 2000,00 Euro für eine Summe entstanden ist.
Weshalb manch jemand so Gemein ist und hier Dinge schreibt wie: Sicher hat der FS alles ignoriert... ist mir wirklich ein Rätsel. Aber der Mensch ist gehässig.
Habe ich eine Chance hier auf die Ursprungsforderung von 2.000,00 Euro zu kommen und dem Gericht, dem Vollzieher parade zu bieten? Ich würde endlich gerne diese Sorgen meiner Kindheit weg haben. Im Grundegenommen war ich zu dem Zeitpunkt der Forderung ja sogar Minderjährig.
Wenn Du beweisen kannst, das deine Mutter diese Schulden verursacht hat, bist Du auf Grund der Erbausschlagung raus. Ebenso müßtest Du beweisen, das bei Erteilung des Bafög Du noch minderjährig warst und deshalb den Vertrag nicht hättest schließen können.
- Ja
- § 802 l ZPO Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
- Eine einschränkende Auslegung des § 802l ZPO, nach dessen Regelung der Gerichtsvollzieher Drittauskünfte einholen darf, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft entweder nicht nachkommt oder die in der Vermögensauskunft aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers nicht erwarten lassen, ist weder nach dem Gesetzeswortlaut noch nach der Gesetzesbegründung geboten.
- Wenn Zustellungsurkunden, weil Du dort nicht gemeldet bist, nicht zurückkommen, hat weder der Gläubiger noch der Gerichtsvollzieher einen Anhalt, dass Dich diese Mitteilungen über Vollstreckungsmaßnahmen nicht erreichen. Ansprechpartner wären dann die Personen, die Zustellungen an Dich nicht an Dich weiterreichen oder für die Zukunft dem Gerichtsvollzieher einfach mal die zutreffende Anschrift mitteilen.
Wenn ein Gerichtvollzieher schon involviert ist besteht ein rechtkräftiger beschluss vom Gericht! Das bedeutet das er alles prüfen darf, er muss dein Vermögen Prüfen, ob was zu holen ist! Irgend jemand bekommt anscheined Geld von ihnen und das holt sich jetzt dr Gerichtvollzieher oder man gibt eine Eidesstattliche verischerung ab ( wenn kein vermögen da ist) wenn man das nicht tut droht sogar haftbefehl!
Wenn angeblich die Anschrift nicht korrekt sein soll, ist irgendetwas foul an der Sache. Im Vorfeld müssen mindestens ein Bescheid, Rechnungen und Mahnungen eingegangen sein. Um einen Pfüb bei Gericht zu beantragen, muss ein entsprechender Titel vorliegen. Und davon haben Sie nichts mitbekommen? Fraglich. Wenn der Gläubiger Abfrage der Kontodaten beim Vollstreckungsauftrag beantragt, holt der GVZ die Infos natürlich ein. Ist alles rechtens. Da hilft jetzt auch keine Rechtsschutzversicherung. Mit dem GVZ sich in Verbindung setzen wäre der kürzeste Weg.