Begleitetes Fahren wenn meine Begleitperson gerade von der Chemotherapie kommt?
Hallo, ich bin 17 und habe einen Führerschein für begleitetes Fahren mit meinem Vater. Wenn mein Vater jetzt zur Chemotherapie muss kann ich ihn dann hin und zurück fahren, wenn er ist meine Begleitperson ist? Geht das rechtlich allgemein nicht oder kommt es auf die Schwere der Chemotherapie an? Ansonsten nimmt er immer ein Taxi.
Ich komme sonst nie zur Gelegenheit mal weiter weg begleitet zu fahren (Autobahn und in eine Großstadt fahren).
Ich weiß, dass wenn meine Begleitperson betrunken ist sie mich nicht begleiten dürfte, aber kann man das vergleichen?
5 Antworten
Servus,
solange dein Vater sich bei der Chemotherapie im Stande fühlt ein Auto eigenständig zu bewegen, darfst du auch mit ihm als Begleitperson fahren.
Nein, das ist keine rechtliche Grundlage.
Im Grunde dürfte dein Vater aber auch nicht als Begleitperson fungieren, wenn er eine Augeninfektion hat. Denn dann wäre er selbst nicht mehr im Stande ein Auto sicher durch den Straßenverkehr zu bewegen aufgrund seiner eingeschränkten Sehfähigkeit.
Ausnahme bildet hier nur ein Notfall.
Beispielsweise hatte dein Vater einen schweren Autounfall und du hast keine andere Möglichkeit als ihn eigenständig ins Krankenhaus zu fahren. Dann darfst du auch ohne Begleitperson fahren.
Grüße!
Hallo sapiophil,
der § 48a der Fahrerlaubnisverordnung sagt dazu folgendes:
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(6) Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie
- 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
- unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.
Eine Wirkung im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 liegt vor, wenn eine in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
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Also selbst wenn die Substanz die er während der Chemotherapie eingenommen hat in der Anlage zum § 24a des StVG angeführt ist, so darf Dich die Begleitperson trotzdem begleiten, denn es trifft ja der von mir fett dargestellte Satz zu.
Schöne Grüße
TheGrow
Ich wurde damals bei Bestrahlung und Chemo von den Ärzten darauf hingewiesen, dass, wenn ich selbst fahre, im Falle eines Unfalls eine Teilschuld bekommen KANN. Weil eben durch die Wirkung auch geistig eingeschränkt (auch wenn man das selbst nicht so empfindet)
Meine rein persönliche Meinung hierzu, weil meine Tochter momentan ebenfalls begleitend fährt: lass es! Auch ohne kranken Vater auf dem Beifahrersitz ist es anstrengend genug eine neue Strecke, zudem noch Großstadtverkehr UND Autobahn zu fahren. Da brauchst du deine ganze Konzentration und deinen Kopf!
Deinem Vater ist es wirklich nicht dienlich, ihn unmittelbar vor der Chemo zu stressen und nach der Chemo bist du überfordert mit der neuen und unbekannten Strecke, während dein Vater leichenblass und in eine Nierenschale speiend neben dir sitzt.
Der Stress schadet euch beide!
Fährt die besagte Strecke (Autobahn, Großstadt) lieber Mal als gemütliche Sonntagsspatzierfahrt ohne Berufsverkehr und Zeitdruck mit Ziel Cafe bzw Eisdiele. Da habt ihr beide viel mehr davon und könnt die Zeit und Fahrt "genießen"
Alles liebe für deinen Papa! Du hast bestimmt noch ganz viel Gelegenheit, ihn irgendwo hinzufahren und damit einen Gefallen zu tun OHNE dass es für euch beide in Stress ausartet... ;-)
Zunächst mal hoffe ich, das alles Gutgeht mit deinem Vater.
Die Begleitperson darf nicht unter Drogeneinfluss stehen. Das beinhaltet in meiner Interpretation auch Medikamente, bei denen dein Vater nicht selbst Autofahren oder schwere Maschinen bedienen dürfte. Ob das bei den Medikamenten der spezifischen Chemotherapie des Vaters zutrifft, müsstest Du das medizinische Personal befragen.
Du soltlest eine Anfrage an diese Seite oder gleich das Bundesverkehrsministerium schicken.
Die Frage stellt sich nicht nur nach dem Recht (das wurde ja abgehandelt), sondern auch, was bei einem Unfall passiert. Dann wird nämlich die Versicherung Regress nehmen und das kann sehr teuer werden.
Es empfiehlt sich also absolut nicht.
Alles Gute deinem Vater!