Gerichtsladung als Zeuge - Erscheinungspflicht?

3 Antworten

Du erhälst auf jeden fall Sonderurlaub zur Erfüllung staatabürgerlicher Pflichten (§5 Sonderurlaubsverordnung-Bund). In den ländern und Geimenden gibt es gleichlautende regelungen. Der sonderurlaub in diesem Fall muss gewährt werden. Egal ob es deinen Dienstherrn gerade passt.

Die Anfahrt und Übernachtung kann im Rahmen der Zeugenentschädigung geltend gemacgt werden

Wenn die Entfernung so groß ist, solltest Du Dich mit dem Gericht in Verbindung setzen, notfalls ist auch eine schriftliche Aussage möglich, muß aber vom Gericht zugesichert werden. Zu einer Zeugenaussage bist Du verpflichtet, wenn Du mit dem Angeklagten nicht verwandt oder verschwägert bist, bzw. Dich nicht selbst belasten müßtest.

Ronox  02.06.2017, 19:35

Eine schriftliche Aussage ist gerade nicht möglich. Es gilt immer noch das Mündlichkeitsprinzip.

Liesche  03.06.2017, 15:14
@Ronox

Es gibt ja auch ein Hilfsersuchen  bei einem anderen Gericht den Zeugen zu vernehmen, wenn die Entfernung zu groß ist. Nachfrage beim Gericht wegen der Entfernung wäre schon gerechtfertigt.

goldenlord 
Beitragsersteller
 02.06.2017, 18:18

Werde am Dienstag anrufen und das selbe wie im Post schildern.

Ich vermute die Person wird mehr betrogen haben, nur wegen meiner Anzeige vermute ich mal kommt das nicht zustande.

Eine Aussage schriftlich oder auch vor Ort bei der Polizei wäre kein Problem, nur die Entfernung und die lange Abwesenheit von Familie/Kleinkind ist problematisch. 

Hallo,

das ist schlecht!

http://www.landgericht-verden.niedersachsen.de/service/hinweise_zeugen/58511.html

http://www.helpster.de/gerichtstermin-verschieben-so-akzeptiert-der-richter-ihren-wunsch_82558

Warum hast du deinem AG nicht gesagt, daß du frei brauchst wegen eines Gerichttermins?

Emmy

goldenlord 
Beitragsersteller
 02.06.2017, 18:11

Hab die Ladung erst heute bekommen du kann den AG erst frühestens nach dem Feiertag am 06.06. dies mitteilen.

Ich hatte diesen bereits gefragt wegen einen dringenden Arzttermin am 20.06. - diesen mußte ich jetzt verschieben, da ich nicht wegen Personalmangel frei bekomme. Ich vermute das selbe höre ich am Dienstag.

Problem ist, ich kann mich an den Fall nur noch sehr grob erinnern, da schon 3 Jahre her und muss für den Termin jetzt innerhalb zwei Wochen alles buchen/ändern und rechtfertigen, obwohl ich dort nichts mehr groß zur Sache sagen kann.

Wäre das ganze innerhalb eines halben Tages machbar, z.B. ein AG vor Ort und nicht über 3 Tage, wäre das natürlich nicht so drastisch. 

emily2001  02.06.2017, 18:19
@goldenlord

Du kannst natürlich schon am Vorabend der Gerichtssitzung abreisen, und sofort danach wieder abreisen... Das ist eine Organisatorische Frage...

Wenn du willst, daß deine Reisekosten übernommen werden, dann mußt dem Gericht einen entsprechenden Antrag stellen (liegt immer bei = Kostenübernahme).

Emmy