Gerichtsladung als Zeuge - Erscheinungspflicht?
Hallo,
ich bin am 20.06. um 13:00 Uhr zu einem Gerichtstermin als Zeuge geladen.
Folgende Probleme: -Entfernung 650km einfach -Am 20.06. hatte ich meinen Dienstherrn (Beamter) bereits zuvor gefragt wegen frei zwecks wichtigen Arzttermin - wurde aufgrund Personalmangel (Krankheiten, Familienauszeiten) nicht genehmigt -Familienproblematisch > Kleinkind mit 1 Jahr, Freundin schwerstbehindert und mehrmals wöchentliche Termine im Krankenhaus, benötigt auch unser KFZ. -Anfahrt wäre somit evtl. mit Zug möglich, um am 20.06. pünktlich dort zu sein, müßte ich am 19.06. bereits fahren und komme am 21.06. wieder daheim an (3 Fehltage im Dienst). Check-Inn im Hotel wenn möglich würde nach der Verbindung erst spät nach Mitternachts sein.
Der Fall ist bereits knapp drei Jahre alt, war ein Internetkauf/Betrug und ich weiß leider auch nichts mehr über den Fall außer ich habe gekauft, bezahlt und nichts bekommen. Um was es genau ging und den Verlauf ist in Vergessenheit geraten.
Habe gelesen man kann auch eine Aussage bei der Polizei machen und diese wird vorgelesen? Im Schreiben steht alte Aussagen gelten nicht.
Wer hat hier eine Lösung? Ich sehe den immensen Aufwand für einen Satz von mir, ich weiß darüber nichts mehr nicht ganz im Verhältnis dazu. Habe auch keine Unterlagen oder sonstiges mehr. Wurde als Lehre abgehakt und verdrängt.
3 Antworten
Du erhälst auf jeden fall Sonderurlaub zur Erfüllung staatabürgerlicher Pflichten (§5 Sonderurlaubsverordnung-Bund). In den ländern und Geimenden gibt es gleichlautende regelungen. Der sonderurlaub in diesem Fall muss gewährt werden. Egal ob es deinen Dienstherrn gerade passt.
Die Anfahrt und Übernachtung kann im Rahmen der Zeugenentschädigung geltend gemacgt werden
Wenn die Entfernung so groß ist, solltest Du Dich mit dem Gericht in Verbindung setzen, notfalls ist auch eine schriftliche Aussage möglich, muß aber vom Gericht zugesichert werden. Zu einer Zeugenaussage bist Du verpflichtet, wenn Du mit dem Angeklagten nicht verwandt oder verschwägert bist, bzw. Dich nicht selbst belasten müßtest.
Es gibt ja auch ein Hilfsersuchen bei einem anderen Gericht den Zeugen zu vernehmen, wenn die Entfernung zu groß ist. Nachfrage beim Gericht wegen der Entfernung wäre schon gerechtfertigt.
Werde am Dienstag anrufen und das selbe wie im Post schildern.
Ich vermute die Person wird mehr betrogen haben, nur wegen meiner Anzeige vermute ich mal kommt das nicht zustande.
Eine Aussage schriftlich oder auch vor Ort bei der Polizei wäre kein Problem, nur die Entfernung und die lange Abwesenheit von Familie/Kleinkind ist problematisch.
Hallo,
das ist schlecht!
http://www.landgericht-verden.niedersachsen.de/service/hinweise_zeugen/58511.html
http://www.helpster.de/gerichtstermin-verschieben-so-akzeptiert-der-richter-ihren-wunsch_82558
Warum hast du deinem AG nicht gesagt, daß du frei brauchst wegen eines Gerichttermins?
Emmy
Hab die Ladung erst heute bekommen du kann den AG erst frühestens nach dem Feiertag am 06.06. dies mitteilen.
Ich hatte diesen bereits gefragt wegen einen dringenden Arzttermin am 20.06. - diesen mußte ich jetzt verschieben, da ich nicht wegen Personalmangel frei bekomme. Ich vermute das selbe höre ich am Dienstag.
Problem ist, ich kann mich an den Fall nur noch sehr grob erinnern, da schon 3 Jahre her und muss für den Termin jetzt innerhalb zwei Wochen alles buchen/ändern und rechtfertigen, obwohl ich dort nichts mehr groß zur Sache sagen kann.
Wäre das ganze innerhalb eines halben Tages machbar, z.B. ein AG vor Ort und nicht über 3 Tage, wäre das natürlich nicht so drastisch.
Du kannst natürlich schon am Vorabend der Gerichtssitzung abreisen, und sofort danach wieder abreisen... Das ist eine Organisatorische Frage...
Wenn du willst, daß deine Reisekosten übernommen werden, dann mußt dem Gericht einen entsprechenden Antrag stellen (liegt immer bei = Kostenübernahme).
Emmy
Eine schriftliche Aussage ist gerade nicht möglich. Es gilt immer noch das Mündlichkeitsprinzip.