Wie läuft eine Zeugenaussage vor Gericht ab?
Hallo,
muss bald als Zeuge vor Gericht aussagen. Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht, wie das abläuft? Wie lange dauert das Ganze? Kann ich auch bei der ganzen Sitzung dabeisein?
mysterya110
5 Antworten
Also wenn du eine Zeugenaussage machen mußt, darfst du bis zu deiner Aussage an dieser Gerichtsverhandlung nicht daran teilnehmen. Du bekommst eine schriftliche Ladung und wirst dann in den Gerichtssaal aufgerufen. Vor deiner Aussage wirst du belehrt die Wahrheit zu sagen. Bei Lügen kannst du bis zu einen Jahr Freiheitsstrafe bekommen. Wie lange deine Befragung dauert kann dir niemand sagen. Manchmal ist man in ein paar Minuten fertig. Habe aber auch schon Zeugenaussagen erlebt, die über Stunden dauern können. Wenn du deine Zeugenaussage gemacht hast ist es dir offen, ob du die Verhandlung weiter mit verfolgen möchtest oder ob du gehen willst. Ich wünsche dir zu deiner Befragung alles Gute, mußt auch nicht aufgeregt sein, es reißt dir keiner den Kopf ab. Sage nur die Wahrheit, dann hast du nichts zu befürchten. Liebe Grüße von bienemaus63
Hallo, liebe mysteria110, ich möchte mich ganz herzlich für die gute Bewertung bedanken. Ich hoffe, daß deine Zeugenaussage ohne Streß abläuft, brauchst wirklich nicht´s zu befürchten. Ganz liebe Grüße von bienemaus63
Wie lange es dauert, kommt auf die Verhandlung an. nach deiner Aussage steht es dir frei ob du rausgehst oder im Sall bleibst. kann auch sein, dass man dich rausschickt.
Du wirst vor dem Sitzungsaal warten müssen, bis man dich aufruft. kann auch sein, dass man deine Aussaage garnicht braucht.
vergiss nicht, dir hinterher vom Richter einen Schein geben zu lassen für dein Fahrgeld z.B .
Du wirst es sehen - und letzteres entscheidet im Zweifelsfall der Richter.
wenn die sitzung für die öffentlichkeit zugelassen ist ja und wenn die zeugenaussage bei gericht benötigt wird ,musst du auch dort hin und bekommst eine einladung . ich habe eine zeugenaussage gemacht und musste zur wache gehen ,dann am gericht wurde ich nicht geladen und die aussage bei der polizei hat ausgereicht ,denke aber das es von fall zu fall verschieden ist . ich hoffe es hilft dir.
Erstmal laaange warten wenn du da bist, dann wirst du reingerufen, dir wird gesagt das du nicht lügen sollst, wenn du unter eid lügst 1 jahr strafe usw.., danach musst du wieder raus, dann wird erstmal der angeklagte vernommen, danach bist du dran
und wenn eine vereidigung gibt ,wir bei falsch aussage ein meineid mit 1-5 jahren bestraft und man kann sich den verdienstausfall mit fahrgeld erstatten lassen ,aber dafür braucht man soweit ich weiß ,eine bescheinigung vom arbeitgeber ,glaube ich zumindest .
So lies es bei mir ab.
lief*
Es gibt nicht immer eine Vereidigung.