Gerichtlicher Mahnbescheid habe vergessen -Bezeichnung des Absenders- auszufüllen. Hat der Widerspruch jetzt keine Gültigkeit mehr?
Hallo Liebe Mitmenschen,
Nun ist es leider so weit und ich habe meinen ersten gerichtlichen Mahnbescheid in mein Kasten erhalten.
Die Forderung des Inkassos ist in meinen Augen nicht berechtigt und die Forderung des Gläubigers habe ich schon lange an Ihn überwiesen. Nun macht das Inkassounternehmen Druck und möchte natürlich auch Ihre Mondsumme erhalten was aber in meinen Augen nicht berechtigt ist.
Nun, da es mein erster Mahnbescheid ist, habe ich natürlich damit auch keinerlei erfahrung.
Unzwar, habe ich unten links -Bezeichnung des Absenders-,vergessen, dort mein Namen und Anschrift in Druckbuchstaben zu schreiben.
Dies habe ich erst erfahren, als ich im Internet gelesen hatte, wie es danach weitergeht nach dem Mahnbescheid.
Nun zu meiner Frage: Hat der Widerspruch nun trotzdem seine volle Gültigkeit oder bin ich jetzt am Arsch?
Vielen Dank schon mal für Ihre Zeit und Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
2 Antworten
Normalerweise meldet sich das zuständige Mahngericht bei Formfehler
Ruf sicherheitshalber doch einfach an.
Abgesehen davon kann man auch bei dem darauffolgendem vb noch einspruch einlegen
Der Widerspruch ist nicht gleich ungültig. Wenn was fehlen sollte, machen die dich schon drauf aufmerksam. Zb bitte senden Sie uns den Brief mit ihrer unterschrift zurück. Vergessen kann doch immer mal jemand was .. hoffe kommst da raus. Shi* schulden......