Gerät ausgeliehen und dann geschrottet - Wer bezahlt?
Wenn ich mir von einer Person ein elektrisches Gerät ausleihe und dieses plötzlich den Geist aufgibt...Wer kommt dafür auf? Muss ich ein neues kaufen, sollte ich anteilig bezahlen oder ist das einfach Pech. Erfahrungen???
8 Antworten
wenn es einen elektronischen defekt hat würde ich es mal über die garantie versuchen.
wenn man es selbst kaputt gemacht hat über die privat-haftpflicht-versicherung
und wenn es durch sturm/hagel, leitungswasser, oder feuer kaputt gegangen ist dann übernimmt dies die hausratversicherung der person die es sich geliehen hat
und wenn diese keine hat..
Wenn es von einer Privatperson ist, dann liegt es in der Beweispflicht der Person, dessen Gerät das ist, dass es noch vollkommen intakt war. Ansonsten hat derjenige rechtlich gesehen Pech gehabt;aber man kann sich ja, wenn man sich gut kennt, bestimmt einig werden! War es Geschäftlich, ist das Gerät versichert! LG
Nochmal Klartext für Alle:
die PHV zahlt nicht, wenn der Gegenstand verliehen oder vermietet wurde..das ist ausschließlich Sache des Nutzers mit dem Geber wieder ins Reine zu kommen
es zahlt auch keine Hausrat oder sonst was..
RICHTIG!! DH DH DH!
Hängt davon ab, ob du es verursacht hast. Wenn du etwas benutzt und es geht dir kaputt, weil du ungescickt warst, dann solltest du es ihm ersätzen. Rein rechtlich gesehen mußt du nur den aktuellen Wert des Gerätes zahlen. Aber aus Freundschaft zahlt man schon ein neues in der Regel. Wenn es so ist, daß du es normal benutzt und es geht halt zufällig bei dir kaputt, weil es nun mal so weit ist, daß aufgrund von Materialermüdung oder so das Gerät kaputt geht, mußt du nichts zahlen. Aber da würde ich auch um des Friedenswillen das offen mit dem Besitzer besprechen, wie ihr das regelt. Eine Einigung sollte nicht immer Stur nach dem Recht gehen.
Wenn Du keine Haftpflicht hast ist das eine Einigungssache mit dem Besitzer.
falsch..siehe Kommentar bei Raubkatze