Genehmigung für Vorbaurolladen?

1 Antwort

Die entscheidendste Frage wurde nicht geklärt, denn zur Beantwortung muß zwingend Kenntnis darüber vorliegen, ob hier eine Realteilung oder aber eine Eigentümergemeinschaft vorliegt. "Besitz" fasse ich jetzt einmal als Eigentum auf (wobei der Bau ohne Rolladen eher auf Mietobjekte schließen ließe).

Bestünde Realteilung, wären nicht einmal die direkten Nachbarn zu fragen (auch wenn es höflich und sinnvoll wäre), anderenfalls wäre die Eigentümergemeinschaft zu fragen. Nach dem OLG Saarbrücken, FGPrax 1997, 56, besteht an Rolläden zwingend Gemeinschaftseigentum. Hier würde also auch eine gute Teilungserklärung, die bestimmte Rechte den Eigentümern ohne Entscheidung der Eigentümergemeinschaft zubilligte, wenig helfen.

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft sollte also im Zweifel ein Anwalt (WEG) konsultiert werden, nicht ein Forum wie dieses.