Genehmigung für Vorbaurolladen?

1 Antwort

Die entscheidendste Frage wurde nicht geklärt, denn zur Beantwortung muß zwingend Kenntnis darüber vorliegen, ob hier eine Realteilung oder aber eine Eigentümergemeinschaft vorliegt. "Besitz" fasse ich jetzt einmal als Eigentum auf (wobei der Bau ohne Rolladen eher auf Mietobjekte schließen ließe).

Bestünde Realteilung, wären nicht einmal die direkten Nachbarn zu fragen (auch wenn es höflich und sinnvoll wäre), anderenfalls wäre die Eigentümergemeinschaft zu fragen. Nach dem OLG Saarbrücken, FGPrax 1997, 56, besteht an Rolläden zwingend Gemeinschaftseigentum. Hier würde also auch eine gute Teilungserklärung, die bestimmte Rechte den Eigentümern ohne Entscheidung der Eigentümergemeinschaft zubilligte, wenig helfen.

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft sollte also im Zweifel ein Anwalt (WEG) konsultiert werden, nicht ein Forum wie dieses.

Car1903 
Beitragsersteller
 07.01.2017, 09:26

Es liegt eine eigentümergemeinschaft vor. Es sind insgesamt 24 häuser. Wobei diese in 5er und 4er Blöcken nebeneinander stehen. Heißt das jetzt, dass ich mir von allen 24 eine Genehmigung einholen muss? 

PolluxHH  07.01.2017, 09:41
@Car1903

Erst einmal sollte Einsicht in die Teilungserklärung genommen werden. Wenn da etwas von Rolladen steht, kann man sich vielleicht dumm stellen (aber würde auf keinen Fall Eigentumsrechte an den selbst eingebauten Rolläden erhalten, da es immer Gemeinschaftseigentum wäre).

Anderenfalls ist noch nicht einmal eine Einholung der Genehmigung zureichend, denn zunächst bedürfte es einer ordnungsgemäßen Abstimmung der Eigentümergemeinschaft (alle 24), denn grundsätzlich hätten alle zustimmenden Eigentümer auch anteilig die Rolläden zu bezahlen (Gemeinschaftseigentum).