Gemietet wie gesehen?
Hallo,
ich habe ein kleines Haus (Kotten auf einem Hof) gemietet. Zusätzlich habe ich eine Hälfte einer Doppel- Remise/Carport gemietet. Nun hat Die Vermieterin Die Rück- und eine Seitenwand eben dieser Remisenhälfte mit Brennholz vollgestellt (gestapelt). Das war auch zum Zeitpunkt der Anmietung schon so. Bis dato war das auch in Ordnung. Nun möchte ich die Remise nutzen um mein Boot da unter zu stellen. Das möchte mir die Vermieterin mit dem Hinweis "gemietet wie gesehen" verbieten "weil sie an ihr Holz kommen muss". Ausserdem wäre der Platz MIT Holz durchaus sehr knapp und wegen der Länge des Bootes und Anhängers müsste zumindest die Rückwand vom Holz befreit werden (40 cm mehr Platz nach Hinten). Sie will aber nichts verändern und verbietet das auch mir (ja, ja, ich hab sogar angeboten das selber zu machen)
Meine Meinung: Ich miete die Remisenhälfte und darf diese dann auch nutzen wie ich es möchte. Wenn ich ihr gestatte (weiterhin) ihr Holz darin zu lagern hat dies nach MEINEN Anweisungen zu erfolgen.
5 Antworten
Wie ist denn die Remise im Vertrag beschrieben?
Der Satz "gemietet, wie gesehen" bezieht sich in der Regel auf bauliche Zustände des Mietobjektes und nicht auf Ablagerungen von diversen Personen.
Aufgrund des Mietvertrages ist der Besitz der Remise auf dich übergegangen, was Dir auch ein uneingeschränktes Nutzungsrecht gemäß Mietvertrag ermöglicht.
Entsprechende Sondernutzungsrechte Dritter Personen müssen vertraglich vereinbart sein.
Meine Meinung: Ich miete die Remisenhälfte und darf diese dann auch nutzen wie ich es möchte
Korrekt! Ich würde die Vermieterin schriftlich mit Frist zur Beseitigung auffordern und hier eine Ersatzvornahme ankündigen.
komplizierter Fall - wenn überhaupt kann man da eine halbwegs vernünftige Antwort nur drauf geben, wenn man den Mietvertrag (Einzelmietvertrag?) in jedem einzelnen Punkt kennt bzw. prüft. Sollten sich aus dem schriftlichen Vertrag keine klaren Erkenntnisse ableiten lassen wären die mündlich getätigten Absprachen heranzuziehen - gemietet wie gesehen könnte dann in gewisser Weise zutreffen- müsste aber im Zweifelsfall ein Richter entscheiden (wie gesagt zunächst müsste aber der schriftliche Vertrag geprüft werden).
wenn eindeutig der gesamte Carport gemietet wurde - laut schriftlichem Vertrag oder mündlicher Absprache- dann ist die Sache natürlich klar. Wenn hingegen aber nur ein Einstellplatz gemietet wurde der ggf. nicht genauer abgegrenzt wurde bleibt die Angelegenheit Definitionssache.
Wenn du die Remisenhälfte gemietet hast, dann muß sie räumen.
Gemietet wie gesehen ist in diesem Fall Unfug. Das hätte schriftlich festgehalten werden müssen.
Wenn du dafür bezahlst ist es deins solange du es mietest. Du bist im Recht. Sie muss räumen.
Ja, wenn du keine Versicherung hast, dann musst du vorher genau schauen, dazu bist du Verpflichtet.
Warum eigentlich? Durch einen Mietvertrag wird dem Mieter der Besitz an einem Mietobjekt eingeräumt. Genau genommen darf der Vermieter den Carport gar nicht betreten.
Hier müsste ein Gestattungsvertrag geschlossen werden, wenn die Vermieterin dort etwas abstellen will