gemeinsames Sorgerecht- Was hat der Erzeuger für Rechte?
Hallo, ich habe mich zum Thema 'gemeinsames Sorgerecht' belesen und werde daraus nicht schlau. Wenn der Erzeuger das gemeinsame Sorgerecht beantragt, wird ihm das ja in jedem Fall zugesprochen, richtig? Mich würden seine Rechte und Pflichten interessieren. Was muss er tun, damit er es bekommt? (Ich meine hier nicht die behördlichen Gänge, das soll er mal schön alleine rausfinden.) Ich meine im Bezug auf das Kind. Und eine andere Frage: Was darf er, wenn er das gemeinsame Sorgerecht zu gesprochen bekommt?
Habe ich da als Mutter Mitspracherecht, ob er es bekommen soll?
Versteht mich nicht falsch. Der Erzeuger hat in meinen Augen nicht wirklich das Interesse am Kind, wenn er es jedoch sehen wollte, könnte er das in Absprache mit mir auch sehen. Also ein Umgangsrecht würde ich ihm einräumen.
Die Fragen sind mir zu wichtig als das hier Blödsinn drunter geschrieben wird, wer also nichts für die Fragen Produktives zu schreiben hat, der schreibt am besten gar nicht.
Lieben Dank!
3 Antworten
Nein, Du hast kein Mitspracherecht ob er es bekommt oder nicht. Er muß auch keinerlei Auflagen erfüllen, um die gemeinsame Sorge zu erhalten.
Das ist einfach sein Elternrecht.
Aber - die gemeinsame Sorge gibt so viel gar nicht her.
Du benötigst seine Unterschrift bei:
Umzügen, außer Umzügen innerhalb der gleichen Stadt, des gleichen Kreises
Kontoeröffnungen
Pass und Personalausweis bei Kindern unter 16
Religionszugehörigkeit
OPs und Psychotherapien außer Not-OPs. Einschulung, weiterführende Schule, Ausbildungsvertrag
Sonst gilt einfach der Paragraph BGB 1687,
§ 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Einfach mitnehmen geht so nicht, da ihr die gleichen Rechte habt und euch einigen müßt.
Wenn es aber so oder so deswegen zu einem Gerichtsverfahren kommt, dann wäre es günstig für Dich, wenn Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhälst. Das regelt aber nur den Wohnort, den Ort des Umgangs bestimmt der Umgangsberechtigte. Zumindest bei ältern Kindern.
Danke.
Was muss er tun, damit er es bekommt?
er muss mit dir sex gehabt haben, du musst da dann schwanger geworden sein und das kind muss geboren sein. das reicht aus. damit wird er als gesetzlicher kindesvater das sorgerecht bekommen sobald er es beantragt. das geht am schnellsten und günstigsten über das jugendamt - da musst du dann zustimmen. du kannst die zustimmung verweigern, dann geht das übrs gericht. da musst du nicht zustimmen - das wird dann so entschieden. allerdings darfst du dann deinen teil der kosten übernehmen (evtl. auch alle - hängt vom richter ab da du das veren ja ausgelöst hast). das werden ca. 1500euro sein.
beim gemeinsamen sorgerecht habt ihr beide die gleichen rechte und pflichten. welche kann das jugendamt da noch genau erklären.
das umgangsrecht steht ihm als vater schon zu. da gibt es richtlinien für. da geht es dann nicht darum wann du ihm das dann gerne gewähren würdest.
im prinzip darf er das eigentlich nicht. er hat aber die selben rechte wie du. damit darfst du natürlich auch nicht bei ihm auftauchen wenn er das kind hat um das kind ohne sein einverständnis zu dir zu holen.
er hat genau die selben rechte wie du, das ist bei gleichberechtigung so.
aber schon bei deinen kurzen beiträgen hier hab ich den eindruck das ihr da oft bei jugendamt und gericht sein werdet da ihr sicher nicht in der lage seit zu erkennen was dem wohle des kindes dient.
glücklicherweise sind die gerichte da heute relativ schnell. und es wurde da oft entschieden das ein ergänzungspfleger bestimmt wird der z.b. den umgang des kindes mit den eltern regelt. der bestimmt dann wann das kind wo ist, die eltern haben sich dann daran zu halten.
Es ist völlig uninteressant, was du ihm an Umgang mit dem Kinde gewähren würdest. Seinbe Rechte und Pflichten untercheiden sich selbstverständlich nicht von deinen Rechten und Pflichten. Oder bist du der Ansicht, er solle weniger Rechte, dafür mehr Pflichten, haben? Vielleicht möchte er das sog. Wechsel-Modell. Dann lebt das Kind eine Woche bei ihm, eine Woche bei dir. Dazu gibt es bereits ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ein Kind hat ein Recht auf seinen Vater. Deinem Textist zu entnehmen, daß du das Kind als dein Eigentum betrachtest. Das ist absolut nicht zum Wohle des Kindes. Zum Wohle des Kindes ist, daß der Vater es ebenfalls liebevoll und fürsorglich umsorgen darf. Du mußt das Wohl des Kindes im Auge haben, nicht deinen Willen. Google ruft dir hervorragende Seiten mit Urteilen, auch dem des Bundesverfssungsgerichts, auf.
Bei einem Erzeuger, der sich auch für seine Kinder interessiert bin ich sicher vollkommen dafür dem gemeinsamen Sorgerecht zu zustimmen. Dass ist aber nicht der Fall. Er möchte Mitspracherecht um mir das Leben schwer zu machen. Ich sehe das Kind nicht als mein Eigentum! Dann würde ich nämlich auch auf Unterhalt verzichten, ich würde nicht wollen, dass mein Kind keinen Kontakt zum Erzeuger hat. Das ist aber auch nicht der Fall. Der Erzeuger kümmert sich ja nicht mal ums Kind. Die Urteile hab ich mir gut durchgelesen. Der Unterschied zwischen den Erzeugern/ Vätern die da geklagt haben, die haben ernsthaftes Interesse an ihren Sprösslingen.
Bei einem Erzeuger,
er ist der vater. damit muss man rechnen wenn man sex hat. es würde dir sicher auch nicht gefallen wenn dich der vater als "austragende" bezeichnet.
Der Unterschied zwischen den Erzeugern/ Vätern die da geklagt haben, die haben ernsthaftes Interesse an ihren Sprösslingen.
wenn du die urteile gelesen hast sollte dir auch aufgefallen sein das ein gemeinsames sorgerecht nicht davon abhängig ist ob der kindesvater interesse an dem kind zeigt das die mutter es auch sieht. es reicht wenn er das gemeinsame sorgerecht will. damit zeigt er sein interesse doch schon.
Es bringt dir, dem Kinde schon gar nichts, daß du dich so ereiferst, weil dir die Antworten nicht passen. Er wird das Sorgerecht beantragenb, weil er Interesse an dem Kind hat. Wieso macht er dir das leben schwer, wenn er sich um sein Kind kümmern möchte? Wir lesen hier nur, was du meinst. Interessant und wichtig wäre, was der Vater des Kindes dazu meint. Auch bei einer Trennung bleibt ihr Eltern. Bleibt ihr Papa und Mama. Ihr seid erwachsen, alkso seht zu, daß ihr es zum Wohle des Kindes geregelt bekommt. Was sollen denn diese Streitereien, die auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden? Beruhige dich. Denke darüber nach, was das BESTE für das KIND ist, nicht nach deinem Willen. Dann lies noch einmal in aller Ruhe alles nach. In der Ruhe liegt die Kraft; das ist auch besser für das Kind. Es soll doch ein schönes WE haben!
Ich wollte wissen was genau er für Rechte hat. Darf er bspw. einfach auftauchen und das Kind mitnehmen? - Sowas meint ich. Oder gibt es da Eingrenzungen?