Gemeinsamer Mietvertrag nach Trennung, Ex steht noch drin, wohnt nicht mehr da.

4 Antworten

Du könntest dich mit der Vermieterin einigen, dass sie bei ihm die Miete eintreibt. Verpflichtet ist sie dazu aber nicht.

Gemeinsamer Mietvertrag nach Trennung, Ex steht noch drin, wohnt nicht mehr da.

Auch wen sie dort nicht mehr wohn t sie ist immer noch gesamtschuldnerisch haftbar.

Die Vermieterin möchte mich al Mieterin behalten, gibt aber erst einen neuen Mietvertrag raus, nachdem meine Ex noch einige Sachen erledigt, die er damals in der gemeinsamen Mietzeit gemacht hat

Gibt nur drei Möglichkeiten:

  • gemeinsam kündigen

  • Den Anderen auf Zustimmung zur Kündigung verklagen, falls der nicht kündigen will oder nicht erreichbar ist ( Dann wird der Vermieter mit Dir keinen neuen Vertrag abschließen wollen, wenn seine Bedingungen nicht erfüllt wurden.)

  • gemeinsam mit Ex und Vermieter einen Aufhebungsvertrag machen.

Was kann ich tun? Sachen an die Strasse stellen??? Verschenken???

Schriftliche Aufforderung per Einwurfeinschreiben mit Frisstezung zum Abholen der Sache un dort auch gleich ewrwähnen dass mit Dir zusammen kündigen muss und er andernfalls auf Zustimmung verklagt wird.

STromleitung instand setzen und selber zahlen???

Wirst Du zahlen müssen, da :

§ 421 BGB

Gesamtschuldner

Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.

http://dejure.org/gesetze/BGB/421.html

Darf ich die Miete kürzen, d.h. nur die Hälfte zahlen? Er die andere Hälfte, er steht ja noch im Mietvertrag. Kennt sich da jemand aus?

Auch hier gilt:

§ 421 BGB

Gesamtschuldner

MfG

Johnny

Zentrale Themen sind hier die gesamtschuldnerische Haftung und im Mietrecht der Punkt, dass die Vermieterin dir überhaupt keinen alleinigen Mietvertrag geben müsste- sei also froh, dass sie das generell akzeptiert (also von wegen Mietkürzung). Für die Stromleitung haftet ihr also gesamtschuldnerisch- die Vermieterin kann von jedem einzelnen von euch die volle Instandsetzung verlangen- ihr müsstet euch dann untereinander verklagen um die Hälfte der Kosten wieder zu bekommen. Mit den Sachen würde ich einfach schriftlich eine Aufforderung an den Ex schicken, dass er diese bis zum Zeitpunkt X abgeholt haben muss, diese ansonsten entsorgt werden (rechtlich aber durchaus auch noch bedenklich)- ansonsten bei wertvollen Gegenständen ggf. einlagern.