Gemeinsamer Mietvertrag nach Trennung, Ex steht noch drin, wohnt nicht mehr da.
Hallo, ich hoffe es kann mir jemand helfen. Folgende Situation: Ich bezog mit meinen damaligen Freund ein Haus, wir beide stehen im Mietvertrag. Nun haben wir uns getrennt, er ist seit März letzten Jahres ausgezogen, hat die Hälfte der Miete bis Juli gezahlt. Seit August zahle nur ich. Die Vermieterin möchte mich al Mieterin behalten, gibt aber erst einen neuen Mietvertrag raus, nachdem meine Ex noch einige Sachen erledigt, die er damals in der gemeinsamen Mietzeit gemacht hat (z.B. Stromleitung im HWR iweder instand setzen, einige Sachen aus dem Garten abholen,...). Dies hat sie uns beiden auch schriftlich mitgeteilt. Ich habe ihn auch schon mehrmals wieder darauf angesprochen, die Vermieterin kann ihn nicht erreichen. Nun möchte ich aber gerne alleine meinen Mietvertrag haben, vor allen Dingen soll er seine Sachen mal erledigen nach dieser langen Zeit. Was kann ich tun? Sachen an die Strasse stellen??? Verschenken??? STromleitung instand setzen und selber zahlen??? Darf ich die Miete kürzen, d.h. nur die Hälfte zahlen? Er die andere Hälfte, er steht ja noch im Mietvertrag. Kennt sich da jemand aus? Anwalt wäre wohl auch eine Möglichkeit, aber wenn ich an die Kosten denke...
Lg BettyBommel
4 Antworten
Du könntest dich mit der Vermieterin einigen, dass sie bei ihm die Miete eintreibt. Verpflichtet ist sie dazu aber nicht.
Gemeinsamer Mietvertrag nach Trennung, Ex steht noch drin, wohnt nicht mehr da.
Auch wen sie dort nicht mehr wohn t sie ist immer noch gesamtschuldnerisch haftbar.
Die Vermieterin möchte mich al Mieterin behalten, gibt aber erst einen neuen Mietvertrag raus, nachdem meine Ex noch einige Sachen erledigt, die er damals in der gemeinsamen Mietzeit gemacht hat
Gibt nur drei Möglichkeiten:
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gemeinsam kündigen
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Den Anderen auf Zustimmung zur Kündigung verklagen, falls der nicht kündigen will oder nicht erreichbar ist ( Dann wird der Vermieter mit Dir keinen neuen Vertrag abschließen wollen, wenn seine Bedingungen nicht erfüllt wurden.)
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gemeinsam mit Ex und Vermieter einen Aufhebungsvertrag machen.
Was kann ich tun? Sachen an die Strasse stellen??? Verschenken???
Schriftliche Aufforderung per Einwurfeinschreiben mit Frisstezung zum Abholen der Sache un dort auch gleich ewrwähnen dass mit Dir zusammen kündigen muss und er andernfalls auf Zustimmung verklagt wird.
STromleitung instand setzen und selber zahlen???
Wirst Du zahlen müssen, da :
§ 421 BGB
Gesamtschuldner
Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.
http://dejure.org/gesetze/BGB/421.html
Darf ich die Miete kürzen, d.h. nur die Hälfte zahlen? Er die andere Hälfte, er steht ja noch im Mietvertrag. Kennt sich da jemand aus?
Auch hier gilt:
§ 421 BGB
Gesamtschuldner
MfG
Johnny
Zentrale Themen sind hier die gesamtschuldnerische Haftung und im Mietrecht der Punkt, dass die Vermieterin dir überhaupt keinen alleinigen Mietvertrag geben müsste- sei also froh, dass sie das generell akzeptiert (also von wegen Mietkürzung). Für die Stromleitung haftet ihr also gesamtschuldnerisch- die Vermieterin kann von jedem einzelnen von euch die volle Instandsetzung verlangen- ihr müsstet euch dann untereinander verklagen um die Hälfte der Kosten wieder zu bekommen. Mit den Sachen würde ich einfach schriftlich eine Aufforderung an den Ex schicken, dass er diese bis zum Zeitpunkt X abgeholt haben muss, diese ansonsten entsorgt werden (rechtlich aber durchaus auch noch bedenklich)- ansonsten bei wertvollen Gegenständen ggf. einlagern.