Wenn ein Mietvertrag von 2 Mietern unterschrieben wird, haften dann beide für die Gesamtmiete oder für die Hälfte der Miete?

7 Antworten

Es haften beide für alles. Der Vermieter kann sich theoretisch einen aussuchen und die gesamten Miete verlangen. Der jenige kann dann natürlich von dem zweiten Mieter die Hälfte zurückverlangen , dieser ist zur Zahlung dann aber nicht verpflichtet.

Gerhart  10.11.2015, 08:43

Mieter 1 wird die Zahlungspflicht des Mieter 2 in diesem Fall ganz bestimmt durchsetzen. Warum sollte Mieter 2 hier nicht an Mieter 1 zahlen müssen? 

Jeder der beiden Mieter haftet für die Gesamtmiete. Der Vermieter darf entscheiden, von welchem er die Zahlung fordert.

Jeder Mieter der einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben hat, haftet gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch. Wie die Mieter die Aufteilung der Mietzahlung in ihrem Innenverhältnis geregelt haben, ist nicht das Bier des Vermieters. Der Vermieter kann sich also den solventeren Mieter aussuchen und von ihm das Geld eintreiben oder gegenüber beiden Mietern einen Mahnbescheid mit dem Vermerk "gesamtschuldnerisch" erlassen.

§ 421 BGB
Gesamtschuldner

Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.

http://dejure.org/gesetze/BGB/421.html

Es hängt von dem Zauberwort "gesamtschuldnerisch" im Mietvertrag ab. In der Regel wird ein Vermieter darauf achten, dass er exakt diesen Vorteil hat, sich von beiden Parteien die kompletten Mietrückstände holen zu können.


daniel08673  09.11.2015, 20:28

Das ist so nicht richtig. Es haften sofern beide unterschreiben immer  beide. Steht das anders im Mietvertrag wäre das gesetzeswidrig.

lastgasp  09.11.2015, 20:38
@daniel08673

Steht das anders im Mietvertrag wäre das gesetzeswidrig.

Auch bei Mietverträgen herrscht Vertragsfreiheit, die nur in § 549 BGB ihre Grenzen findet. Selbstverständlich können andere Schuldverhältnisse vereinbart werden, ob das nun Sinn macht oder nicht.

Gerhart  10.11.2015, 08:41
@lastgasp

Es gibt mehr §§ im BGB als § 549, die die Vertragsfreiheit begrenzen.

lastgasp  10.11.2015, 10:13
@Gerhart

Wenn wir noch einmal auf die Eingangsfrage zurückkommen, ging es mir bei meinen Spitzfindigkeiten um die alleinige Frage: "kann ein rechtsverbindlicher Mietvertrag geschlossen werden, in dem beide im Vertrag aufgeführten Mieter jeweils nur für die Hälfte der Miete verantwortlich ist?" Ja, es kann.....