Gemeinsamer Mietvertrag- Partner zieht aus- hat keine persönlichen Dinge in der Wohnung- muss er Schlüssel abgeben?
Meine Tochter hat mit ihrem Freund einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben. Gestern ist er jedoch Knall auf Fall ausgezogen. Wir haben ihm angeboten das er sselbverständlich dort wohnen bleiben kann, da es eine Zweizimmerwohnung ist. Er hat keine persönlichen Dinge mehr in der Wohnung, denn die Einrichtung gehört meiner Tochter. Er beteiligt sich aber, zumindest hat er es so gesagt, weiterhin an der Miete und allem bis der Mietvertrag ausläuft, oder ein Nachmieter gefunden ist. Muss er noch einen Wohnungsschlüssel haben?. Er hat es abgelehnt dort weiter zu wohnen und auch hat er dort nichts mehr was ihm gehört.... Wir haben Angst das er und seine Familie dort hinfahren, wenn meine Tochter arbeiten ist und die Wohnung ausräumen... Aus dem Mietvertrag kommen beide nicht raus...
5 Antworten
Solange er noch als Mieter gilt und MIete bezahlt hat er auch ein Recht auf einen Wohnungsschlüssel. Wenn er allerdings dort nicht mehr leben will, wird er wohl den Schlüssel abgeben, wenn man ihn freundlich bittet.
Ich würde ausserdem mit ihm folgendes besprechen: Man spricht mit dem Vermieter, unterschreibt einen neuen Mietvertrag nur für deine Tochter und kündig gleichzeitig gemeinsam den alten Mietvertrag. das ist die sauberste Lösung.
Genau so sehe ich das auch!
Meine Tochter hat mit ihrem Freund einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben. Gestern ist er jedoch Knall auf Fall ausgezogen. Wir haben ihm angeboten das er sselbverständlich dort wohnen bleiben kann, da es eine Zweizimmerwohnung ist.
Er kann zwar jederzeit ausziehen, aber dennoch bleibt er Vertragspartner
Er hat keine persönlichen Dinge mehr in der Wohnung, denn die Einrichtung gehört meiner Tochter. Er beteiligt sich aber, zumindest hat er es so gesagt, weiterhin an der Miete und allem bis der Mietvertrag ausläuft, oder ein Nachmieter gefunden ist.
Beide haften gesamtschuldnerisch und es muss gemeinsam gekündigt werden oder gemeinsam mit dem Vermieter ein Aufhebungsvertrag gemacht werden.
Ihr könnt nicht einfache einen Nachmieter da rein nehmen.
Muss er noch einen Wohnungsschlüssel haben?. Er hat es abgelehnt dort weiter zu wohnen und auch hat er dort nichts mehr was ihm gehört....
Er ist Vertragspartner und ob er da wohnt oder auch keine Sachen mehr dort sind, ist dabei egal.
Aus dem Mietvertrag kommen beide nicht raus.
Warum nicht? Wie es geht habe ich oben geschrieben.
Neues Schloss rein und fertig.
Das ist unrechtmässig und wird ggf ernsthafte, gerichtliche Konsequenzen
haben. Da der junge Mann weiter als MIeter gilt sperrt man ihn damit
aus seiner Wohnung aus.
Habe ich auch schon überlegt, aber er hat eine Schwester die dann sofort Radau macht... Was eine Sch... Situation..
Sofern er freiwillig den Schlüssel abgibt, ist das i.O.! Haben Sie nur die Sorge, dass unbefugte dritte die wohnung betreten, verhindern Sie dies mit einem Tausch des Schließzylinders. Er kann weiterhin für sich das Betretungsrecht als Mitmieter in Anspruch nehmen; in solchem Falle müßten Sie ihm dann wieder einen Schlüssel zur Verfügung stellen..
Einfach das Schloss auswechseln. Hebt das alte auf und baut es vor dem Auszug wieder ein.
Das ist unrechtmässig und wird ggf ernsthafte, gerichtliche Konsequenzen haben. Da der junge Mann weiter als MIeter gilt sperrt man ihn damit aus seiner Wohnung aus.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Er will dort nicht wohnen, er hat keinen Besitz in der Wohnung. Die Mieterin kann ihn ja in Kenntnis setzen, dass ein neues Schloss da ist. Wenn er davon einen Schlüssel haben will, sollte er erklären, wofür.
Wenn er davon einen Schlüssel haben will, sollte er erklären, wofür
Selbst wenn er auf dem blanken Fußboden schläft, er hat jedes Recht auf Zutritt zu einer Wohnung, für die er Miete bezahlt und im gemeinsamen Mietvertrag steht.
Niemand bestreitet das. Es geht ja offenbar nicht um die reine Rechtslage, sondern um eine Trennung, bei der die junge Frau Angst hat, dass der junge Mann sich - trotz Trennung - Zutritt verschafft und ihre Sachen aus der Wohnung holt. Da würde ich nicht so ehrpusselig sein, sondern das Unterfangen erschweren wollen. Soll er sich doch mit der Polizei Zutritt verschaffen und ihr Sofa mitnehmen. Dann hat man wenigstens glaubwürdige Zeugen.
Blödsinn, mehr als Krach gibt das nicht, vor allem, wenn das richtige Schloß gleich wieder eingebaut wird.
Ja, das werden wir dann wohl heute auch machen, höflich drum bitten.. Bin gespannt. Ich hatte nur die Hoffnung das es irgendwo etwas eindeutiges gibt, das wenn er freiwillig auf das Wohnrecht verzichtet, er den Schlüssel abgeben muss und nur mir Voranmeldung kommen kann...