GEMA Pflicht bei Musikproben in einer Gaststätte?
Hallo, wir sind ein kleiner Musikverein. Ein Gaststättenbesitzer hat uns angeboten in seiner Gaststätte zu Proben. Jetzt meine Frage: Muss die Probe bei der GEMA angemeldet werden? Nicht das der Besitzer Ärger bekommt mit der GEMA. Es könnte sein das Gäste uns hören können. Für eure Antworten bedanke ich mich im voraus.
5 Antworten
Hallo Stiermann,
ich habe oft mit der GEMA zu tun (quasi ´Kunde´) und kann dir sagen: solange es sich nicht um Auftritte handelt, für die z.B. Eintritt oder sonstige Kosten verlangt werden, müssen die Songs auch nicht angemeldet werden, schon gar nicht, wenn sie nur geprobt werden.
Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft im Sinne der Kreativen wie z.B. die VG-Bild, die dafür sorgt, dass die Künstler (Komponisten/ Texter) auch einen prozentualen Anteil von dem Geld bekommen, das ihr durch kommerzielle Auftritte erzielt.
Das wäre z.B. bei einem Privatkonzert nicht der Fall, ebenso wenig wie bei Komponisten/Textern, die länger als 75 Jahre tot sind und bei Stücken, für die ihr das Urheberrecht besitzt (also selbstgemacht).
Also, keine Sorge, Proben müssen nicht angemeldet werden. Die GEMA kommt erst in´s Spiel, wenn die Stücke kommerziell verwertet werden; dabei spielt die ´Öffentlichkeit´ nur bedingt eine Rolle - du kannst auch nur einen einzigen Zuhörer haben oder nur eine einzige CD produzieren - entscheidend ist, ob du Geld dafür bekommst. Und das musst du dann anteilig an die GEMA bezahlen, wenn o.g. Kriterien erfüllt werden; aber die Kosten sind wirklich ein Witz.
Viel Spaß beim Mucken!
Hi! Ich schliesse mich Schopenhauer an. Habe mal auf www.gema.de gesucht ... von Proben steht da nichts. Und dann müsste ja jeder der irgendwo Musik übt und andere könnten es hören das gleiche Problem haben.
Wichtig ist das Element Öffentlichkeit und wenn ihr in einem separaten Raum und ohne dass die anderen Gäste Euch zusehen können probt sehe ich das nicht als erfüllt.
Aber wenn Du es genau wissen willst, dann kannst Du Dich auch bei der Gema beraten lassen. Gehe mal auf die Homepage, da findest du alles. Gruss
Wichtig ist das Element Öffentlichkeit
Nein. Wichtig ist das Element ´Gewinnerzielungsabsicht´. Sag ich jetzt mal als GEMA-Kunde...
Entscheidend ist, ob die Probe als öffentlich bezeichnet werden kann oder nicht - wenn es ein separater Raum ist, der den Gästen nicht zugänglich ist, dann scheidet meines Erachtens die Öffentlichkeit aus - auch wenn ggf. die anderen Gäste etwas von der Musikprobe hören könnten...
ich widerspreche dir äußerst ungern - aber als ´Kunde´ der GEMA kann ich sagen, dass nicht die Öffentlichkeit entscheidend ist, sondern die Gewinnerzielungsabsicht, also wenn Eintritt verlangt oder eine kommerzielle CD produziert werden soll. Texter/Komponisten, die noch leben, oder deren Erben, wenn die Künstler noch nicht länger als 75 Jahre verstorben sind, erhalten von der GEMA als Verwertungsgesellschaft einen prozentualen Anteil des möglichen Gewinns, gegliedert nach der Auflage/ Anzahl der Auftritte und Zuhörer und den avisierten Einnahmen.
Bei nicht-kommerziellen Proben/Auftritten oder wenn Bach gespielt wird, ist die GEMA außen vor.
Wenn ihr eigene Songs spielt, ist die Gema sowieso außen vor.
Die GEMA zieht ja nur im Auftrag ihrer Künstler die Gebühren für die Songrechte ein. Aber wenn du deine eigenen Songs spielst, kannst du das machen, wie du lustig bist.
Sollten aber generelle Fragen sein: GEMA fragen. Die geben gerne Auskunft. Ist ja ihr Job.
Nein! Mach Dir keinen Kopf.
Selbst wenn da Leute mithören sollten, Ihr macht keinen "Gewinn" und Proben sind für Zuhörer nicht unbedingt ein Vergnügen. - Da kämen eher pochende Autos in die Abgabepflicht, schließlich kommt diese Musik unverfälscht von der Konserve; nervt -zumindest mich.