Aufzug im Privathaushalt warten?
Hallo zusammen, wir möchten ein Haus kaufen, in dem sich auch ein Personenaufzug vom Erdgeschoss ins 1. OG befindet, da die Vorbesitzer das Haus altersgerecht ausgebaut hatten. Wir selbst brauchen den Aufzug (noch) nicht, würden ihn aber vielleicht für Lasten oder Gäste nutzen.
Jetzt finde ich im Netz unterschiedliche Infos dazu und frage mich, ob es tatsächlich so ist, dass ich den Aufzug warten lassen muss und vom TÜV abnehmen muss (jährlich) oder nicht und wieviel das kosten würde. Die Vorbesitzer sagen, sie haben das nie machen lassen, weil sie ja schliesslich alleine da wohnen und so das Gesetz nicht greift. (Hessen). Lediglich die Aufzugsfirma hätte bei Bedarf danach geschaut, aber eben keine TÜV Plakette oder so.
Was ist denn wahr und wie sind meine Pflichten als Besitzer eines Aufzuges und wie hoch die daraus resultierenden Kosten?
Mir geht es natürlich nicht darum, den Aufzug nicht mal checken zu lassen, sondern welche regelmäßigen Fixkosten wir mitkaufen würden.
Für Infos oder weiterführende Links wäre ich sehr dankbar. Frohe Weihnachten,
Elisabeth
5 Antworten
http://www.elifto.de/privataufzuege/
hier findest du schon interessante Informationen.
Für Lasten ist das okay, aber für Gäste haftest du wenn was passiert. Ich würde dir empfehlen beim TÜV, GTÜ oder Dekra anzurufen und dich dort zu informieren.
Gruß, Frank
Wenn nur die Besitzer den Aufzug benutzen musst du ihn nicht warten oder prüfen lassen. Jedoch dürfen Gäste ihn dann nicht benutzen (versicherungstechnisch). Trotzdem empehle ich euch ihn zu eurer eigenen Sicherheit regelmäßig warten zu lassen, auch wenn es etwas Geld kostet.
Hallo OmaElisabeth123
Die Frage lässt sich einfach beantworten. Wenn mit einem Aufzug nur Lasten transportiert werden, muss er nicht vom TÜV sonder nur von einer "befähigten Person" (z.B. Hersteller) überprüft werden.
Sobald Personen damit transportiert werden, muss der Aufzug auch von einer zertifizierten Überwachungsstelle (TÜV/ DEKRA) überprüft werden. Es findet jährlich eine kleine Prüfung (Zwischenprüfung) statt, alle zwei Jahre eine Große (Hauptuntersuchung).
Bei Lastenaufzügen muss das Tableau in der Kabine unbrauchbar gemacht werden um missbräuchliche Benutzung aus der Kabine zu verhindern.
Ab 2020 gibt es neue Sicherheitsvorschriften, da muss am Aufzug einiges nachgerüstet werden.... (Notruf ect.)
Wenn der Aufzug abgeschaltet und beim Amt abgemeldet wird (sofern er gemeldet war) bekommt man keine Betriebserlaubnis mehr. Erst muss er an den Stand der Technik angepasst werden.
So gesehen keine leichte Entscheidung. Ich weiss die Antwort ist etwas spät, sie soll aber auch den anderen Lesern als Information dienen.
Gruss helpy1990
Wer lässt seine Kaffeemaschine vom TÜV prüfen?
Lassen Sie den Aufzzug zu Ihrer eigenen Sicherheit mal wieder warten, wenn Sie ihn zur eigenen Nutzung in Betrieb nehmen.
Auch im Privathaus ist es ein doofes Gefühl, wenn man im Aufzug steckenbleibt!
In einem Homelift wird man nicht unbedingt stecken geblieben! Die Privataufzüge sind nur für eine rein Privatnutzung von Hersteller gedacht und entwickelt. Komfort ist doch etwas wichtiges.
Sicher und barrierefrei lebenEin intelligentes Notfallsystem ermöglicht eine mechanische Fahrt der Kabine im Falle einer Panne zwischen 2 Niveaus auf dem unteren Niveau. (keine Batterie, rein Mechanik)
Dieser Aufzug läuft mit einem hydraulischen Antrieb und wurde besonders für das Haus entwickelt.
ja; das würden wir auf jeden Fall machen. Die Frage ist eher, was man -gesetzlich/TÜV- machen MUSS und wie oft.
Gesetzlich bei öffentlich betriebenen Aufzügen alle 2 Jahre und bei privat betrieben Einrichtugnen zu Hause besteht keine Verpflichtung.
Privataufzüge oder Aufzug für Privathaushalt nach Maschinenrichtlinie 2006/42/eg - TÜV ist nicht erforderlich aber eine Baumusterbescheinigung EG ist ein Muss vom Hersteller
Personenaufzug in Öffentliche Verwaltung im öffentlichen Bereich und Ort (Arzt, Unternehmen, Mehrfamilienhaus,usw.) nach EN 81-1 und EN 81-2 usw. Gesetzt sehr strikt.