Gelten Sparpreis-Tickets jetzt länger als bis 10 Uhr am Folgetag?
Bis letztes Jahr August 2018 war die Regelung eindeutig. Im Nahverkehrsnachlauf war um 10 Uhr des Folgetages Schluss.
Seitdem die Deutsche Bahn AG dann unterteilt hat in Sparpreis Ticket und Super Sparpreis Ticket, steht auf den Tickets nicht mehr drauf, dass die Gültigkeit am Folgetag endet. Kauft man das Ticket online, muss man einen Haken setzen, dass man die AGB der Deutschen Bahn AG akzeptiert, wo dann halt noch drin steht, dass sie am Folgetag bis 10 Uhr gelten. Kauft man sich dagegen das Ticket am Automaten, muss man nicht den AGB zustimmen.
Ich bin deshalb der Meinung, dass der bloße Hinweis auf die AGB hier haltlos ist und der Fahrgast davon ausgehen kann, dass er mit seinem Fahrschein für eine Strecke über 100 km zwei volle Tage lang fahren kann.
Ich bitte um Antworten von Juristen bzw. Jura-Studenten.
2 Antworten
Es gelten die veröffentlichten Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn.
Darin heißt es:
3.3 Sparpreis
3.3.1 Grundsätze
3.3.1.1 Fahrkarten „Sparpreis“ sind erhältlich, wenn bei der gewünschten Fahrt zumindest eine Teilstrecke in Zügen der Produktklassen ICE oder IC/EC zurückgelegt wird.
3.3.1.2 Sie sind zur einfachen Fahrt bzw. zur Hin- und Rückfahrt innerhalb eines Monats nur an den Reisetagen, in den Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC (Zugbindung) und in der Wagenklasse gültig, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind. Sie gelten in Zügen der Produktklasse C im Vor- und Nachlauf zu den in der Fahrkarte eingetragenen Zügen am jeweils eingetragenen Geltungstag sowie bis 10:00 Uhr des Folgetages.
Ohne Gewähr:
Für Verkehrsunternehmen gelten einige spezielle Gesetze, u.a. Eisenbahnverkehrsordnung, Personenbeförderungsgesetz usw. Daraus ergibt sich auch, dass jedes Verkehrsunternehmen so etwas wie Beförderungsbedingungen hat.
Du kannst daher die von ihnen veröffentlichten Beförderungsbedingungen nicht einfach als AGB betrachten und bezüglich der wirksamen Einbeziehung in den Vertrag den §305 BGB anwenden.