ICE WLAN geht nicht – Geld zurück?
Bei einer längeren ICE-Fahrt (über 5 Stunden) ging das WLAN von Anfang bis Ende überhaupt nicht, das hat der Zugführer auch mitgeteilt. Kann ich nun ein Teil meines Fahrtpreises zurückfordern? Es war zwar ein Sparpreis-Ticket, aber trotzdem hat die Bahn ja mit kostenlosem WLAN Werbung gemacht, und nun diese Leistung nicht erbringen können. Da das mobile Internet auf dem Großteil der Strecke besonders schlecht ist, war das fehlende WLAN besonders störend.
5 Antworten
Nein, das wird nicht funktionieren - mit der Fahrkarte hast du lediglich die Beförderung von A nach B erworben. Alles, was die Bahn zusätzlich anbietet ist nicht Teil des Beförderungsvertrages.
Im übrigen ist die Telekom zuständig für das WLAN, die Bahn bietet es nur an - sämtliche Wartungsarbeiten und die Bereitstellung sind auch von der Telekom, deshalb solltest du dich eher an dieses Unternehmen wenden, denn etwas anderes können die Mitarbeiter der Bahn auch nicht tun.
Es wurde als freiwillige kostenlose Zusatzleistung beworben, insofern wird deine Forderung hier ins Leere laufen.
Mit deinem Fahrschein hast du dir ausschließlich die Beförderungsleistung erworben. Mehr nicht. WLAN ist ein zusätzliches Serviceangebot, wie Fensterplätze etc.
In wie weit diese bindenden dem Fahrgast zur Verfügung gestellt werden müssen, müsstest du dir selber in entsprechenden Vorschriften raussuchen (DPT I/II).
Auf Kulanz hoffen kannst du natürlich trotzdem.
Nein. Du bist ja befördert worden - oder ging der Zug auch nicht?
würde ja nicht 100% zurückfordern, aber mit deiner Begründung könnten die mich ja beispielsweise im Gepäckfach befördern und ich krieg nix zurück
W-Lan ist nicht ingegrativer Bestandteil der Beförderungspflicht der Deutschen Bahn