Gelten illegal erworbene Audio-Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel?
3 Antworten
Wer die die Informationspflicht verletzt und heimlich aufzeichnet, sichert sich nicht nur keine Beweise, sondern macht sich darüber hinaus strafbar. „Wer unbefugt Gespräche aufnimmt, begeht eine Straftat nach § 201 des Strafgesetzbuches“, sagt Rechtsanwalt Jörn H. Linnertz. „Es handelt sich dabei um die ‚Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes‘“. Auf dieses Delikt sieht das Strafgesetzbuch Geldstrafen oder Haftstrafen von bis zu drei Jahren vor.
Die Tatsache, dass heimliche Aufnahmen zivilrechtlich vor Gericht nicht verwendbar und strafrechtlich verboten sind, hat folgenden Grund: Der Gesetzgeber räumt dem freien Wort einen hohen Stellenwert ein und will sicherstellen, dass Menschen nicht stets jedes ihrer Worte genau abwägen müssen und Worte auch flüchtig bleiben können. Hinzu kommt der Schutz der Persönlichkeitsrechte der an einem Gespräch Beteiligten.
Zunächst einmal nicht. Jedoch können sie zur Kenntnis genommen werden. Und es besteht auch die Möglichkeit diese als Beweismittel dennoch zuzulassen.
akann man heutzutage alles schön zurecht schneiden auf mich wirkt das als willst du wen eher fertig machen xD
wäre klug wenn du erzählst um was es geht