Geldstrafe nach Tagessätzen, aber kein Einkommen (z.B. Hausfrau)?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einer Hausfrau ist die Höhe des ihr zufließenden Unterhalts maßgeblich, einschließlich des „Taschengeldes“. Dies umfasst also z.B. den Wert des Wohnens und der Lebensmittel. Da die Berechnung der Höhe des Tagessatzes so relativ kompliziert wird, können der Einfachheit halber 25% des Nettoeinkommens des verdienenden Ehemanns angesetzt werden.

Bei Hartz 4 Empfängern wird dagegen eine pauschale Tagessatzhöhe verwendet, die von Gericht zu Gericht leicht variiert. Diese liegt in der Regel zwischen 8-10€.

Psyke  17.08.2019, 18:57

Mal angenommen ich bin der Mann einer solchen Frau und wir waren so schlau nicht zu heiraten. Warum sollte ich angaben zu meinen Verdienst machen? Ich bin nicht dazu verpflichtet und Datenschutztechnisch darf die Frau es doch auch nicht angeben.

Taschengeld wurd gestrichen...

Je nachdem wie viele Tagessätze es sind, wäre die ersatzfreiheitsstrafe sogar finanziell am Sinnvollsten. Zumindest für denjenigen der Zahlen soll. Mal angenommen da ist wirklich nichts zu holen und ich als Mann würde nicht einspringen/ oder Sie will auch nicht zahlen.

Für den Staat/gesellschaft wäre es in so einem Fall finanziell am sinnvollsten auf die Forderung zu verzichten. Ich weiß das geht, nur fällt mir der Fachbegriff grade nicht ein.

Sozialstunden machen auch nicht wirklich Sinn. Wenn der Tagessatz bei 10€ liegt, kenn ich keinen der für 10€ 6 std arbeiten geht. Dazu muss man auch noch Aufwendungen des Staates zur Kontrolle dieser Arbeit rechnen und ich glaube es gibt eine klausel für Aufwandsentschädigung. Wie soll eine Frau ohne Geld denn zu dem Ort an dem die Sozialstunden geleistet werden sollen hinkommen?

Falls es 7-14 Tagessätze zum absitzen sind, bei ca 130€ unterkuntskosten pro tag die der Staat trägt, plus das Geld für die eigentliche Strafe gespart, plus 2 Wochen ruhe vor der Frau...