untermieter loswerden ohne vertrag

9 Antworten

Ist dein Untermieter bei dir polizeilich gemeldet?

Falls ja, ist die ganze Sache nicht so einfach.

- Wie lange wohnt der Typ bei dir?

- Wie lange zahlt er dir Miete?

- Vertrag hin oder her. Mal abgesehen davon das ein Vertrag nicht unbedingt schriftlich erfolgen muss, gilt nach einer Weile auch ein sog. Gewohnheitsrecht.

- Insbesondere wenn man auch noch polizeilich gemeldet ist. Davon gehe ich mal aus, wenn die Polizei nichts machen kann.

- Denn ohne Anmeldung wäre es wesentlich einfacher. Dann könntest du die Schlösser auswechseln und das war es.

Was ist denn der tatsächliche Grund, warum du ihn loswerden willst. Hättest du eine andere Einstellung wenn er pünktlich seine Miete bezahlen würde?

Natürlich hättest du deine Vermieterin vorher fragen müssen. Wenn mich nicht alles täuscht, ist dies sogar ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Kündigen kann sie deinem Untermieter allerdings nicht, da sie mit ihm keinerlei Verträge hat.

Sie kann ihn darauf hinweisen das sie die Wohnung an dich vermietet hat und keine Untervermietung erlaubt. Aber ob sich dein Untermieter deshalb etwas Neues sucht ist fraglich. Wenn er abgebrüht genug ist, bewertet er die Aussagen deiner Vermieterin als gut gemeinten Rat, denn viel mehr sind sie erst einmal nicht.

Die Vermieterin kann ihre Rechte nur über dich durchsetzen. Wenn sie dir kündigt, muss selbst dann nicht mal zwingend der Untermieter ausziehen.

Tatsächlich hat er ein Recht auf Räumungsklage, die sich bis zu einem Jahr hinziehen kann.

Hier noch mal das Wichtigste:

- Ist dein Untermieter unter der Adresse polizeilich gemeldet?

- Wie lange wohnt dein Untermieter bei dir?

- Du darfst ab sofort keine Miete mehr annehmen !!!

- Das ist ganz wichtig !!!

anitari  04.03.2015, 07:29

Denn ohne Anmeldung wäre es wesentlich einfacher. Dann könntest du die Schlösser auswechseln und das war es.

Falsch.

Ob ein Mieter amtlich gemeldet ist oder nicht hat mit dem Mietvertrag nicht das geringste zu tun. Schlösser austauschen, sprich dem Mieter die Nutzung der Mietsache entziehen, kann für den Vermieter teuer werden. In diesem Fall könnte allerdings die Polizei tätig werden, und zwar das sie den Vermieter "zwingt" dem Mieter die Nutzung der Mietsache zu gewährleisten.

calaski 
Beitragsersteller
 04.03.2015, 20:50
@anitari

Aber dann könnte niemand seine(n) Ex rauswerfen. Was wenn ich eine ex-freundin und die ständig in meine wohnung will und ich die schlösser austausche und sie immer noch gemeldet ist. das kann es ja nicht sein. es muss doch möglich sein einen menschen den ich nicht mehr in meiner wohnung haben will loszuwerden.

calaski 
Beitragsersteller
 04.03.2015, 02:58

nein, er ist nicht bei mir gemeldet. er ist auf einer anderen adresse gemeldet. er müsste laut gesetz 80 % seiner lebenszeit an/in der hauptmeldeadresse verbringen.

heurekaforyou  04.03.2015, 04:40
@calaski

Also das mit dem Gesetz und dem 80 %igen Verbringen seiner Lebenszeit an der Melde-Adresse lassen wir mal so stehen.

Jeder Fernfahrer würde da schon Schwierigkeiten bekommen.

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Fakt ist, du hast das Hausrecht und du bestimmst wer sich wann in deiner Wohnung aufhält.

Wenn dein Untermieter nicht bei dir gemeldet ist, hat die Polizei dir etwas Falsches erzählt.

Wenn sich jemand in deiner Wohnung aufhält , du das nicht möchtest, und der "Besuch" trotzdem nicht geht, wird dieser durch die Polizei "Entfernt", so heißt es tatsächlich.

Im Anschluss wirst du gefragt ob du eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten möchtest.

Unter dem folgenden Link kannst du mal lesen, was das Hausrecht bedeutet. Das du im Übrigen sogar gegen deinen Vermieter hast!

http://www.mieterverein-bochum.de/fileadmin/inhalte/pdf/ratgeber/Hausrecht-08-Dez.pdf

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Da dein Untermieter aber auch Miete gezahlt hat, würde ich die Sache auch dementsprechend fair beenden.

- Falls du Miete für diesen Monat bekommen hast, gib sie ihm zurück!

- Sag deinem Besucher (Untermieter haben Rechte), dass du möchtest, dass er bis zum 1. April mit sämtlichen Sachen die ihm gehören ausgezogen ist.

- Oder sag 1. Mai, wie du willst. Hauptsache es wird eine Frist gesetzt die aber auch entsprechend lang sein sollte, damit sich dein Besucher einen anderen Gastgeber suchen kann.

- Du solltest darauf aufmerksam machen, dass du nach Fristablauf das Schloss der Wohnungstür auswechseln wirst, solltest du bis dahin nicht alle Schlüssel zurück bekommen haben.

KittyCat2909  04.03.2015, 05:29
@heurekaforyou

Fakt ist, du hast das Hausrecht und du bestimmst wer sich wann in deiner Wohnung aufhält.

Falsch. Hier ist (illegaler Weise) ein Untermietvertrag entstanden und damit rechtswirksam.

Fristlos kündigen ist nicht so einfach, google doch nach den Voraussetzungen. Allerdings hat er einen Mietvertrag mit dir! Zwar keinen schriftlichen, aber einen mündlichen.

die Sache gekündigt zu werden ist nicht das einzige Problem. je nachdem wie lang er bei dir gewohnt hat und wie viel er dir gezahlt hat, sind das Gelder die du sicher nicht versteuert hast. Im schlimmsten Fall ist nicht das verlieren der Wohnung dein Problem sondern der Fiskus. 

Aber wie kann es sein das die Polizei da nichts macht? Es ist deine Wohnung und auch wenn er sagt er sei Mieter, steht immer noch aussage gegen aussage denn immerhin habt ihr keinen Vertrag aufgesetzt. 

An deiner Stelle würde ich den strom in seinem Zimmer abdrehen und früher oder später verlässt er dann auch deine wohnung.

Viel Erfolg

Crowley   

KittyCat2909  04.03.2015, 04:36

je nachdem wie lang er bei dir gewohnt hat und wie viel er dir gezahlt hat, sind das Gelder die du sicher nicht versteuert hast. Im schlimmsten Fall ist nicht das verlieren der Wohnung dein Problem sondern der Fiskus. #


Nicht nur das- auch die Nebenkosten wurde nie korrekt abgerechnet.

calaski 
Beitragsersteller
 04.03.2015, 01:34

die polizei ist für strafrecht zuständig und es liegt kein strafbestand vor. zumindest kein strafrechtlicher.


calaski 
Beitragsersteller
 04.03.2015, 01:22

das mit dem strom habe ich auch schon gedacht. der sicherungskasten ist allerdings in der wohnung und frei zugänglich. das einzig was ich tun könnte ist: die hauptsicherung rauszudrehen wenn ich nicht zuhause bin.

Crowley22  04.03.2015, 01:25
@calaski

die Hauptsicherung wäre auf jeden Fall schon mal ein Anfang. ;-) Du könntest allerdings auch ein Vorhängeschloss an den Sicherungskasten basteln, dann ist auch ruhe.

meine idee ist es nun zur wohnungsvermieterin zu gehen und ihr zu gestehen dass ich einen fehler gemacht habe.

Das heißt, sie weiß von der Untervermietung gar nichts?

in der hoffnung das sie sich auf meine seite schlägt und sie ihn fristlos rauswirft.

Die Vermieterin hat mit deinem Untermieter keinen Vertrag und kann ihm nicht fristlos kündigen. Die Vermieterin kann nur einer Person kündigen, und zwar Dir, wegen der unerlaubten Untervermietung.

Ich empfehle die Vermieterin nicht zu informieren. Sie kann dich auffordern, den Untermieter zu "entfernen". Zieht er aber nicht aus, dann hast Du ein Problem.

 der typ hat weder einen vertrag mit mir und auch nicht mit der Vermieterin.

Doch er hat einen Vertrag mit Dir, auch wenn dieser nur mündlich ist. Der ist aber genauso wirksam, wie ein schriftlicher Vertrag. Hier sollten aber die Kündigungsfristen nach § 573a BGB greifen.

Kündige das Mietverhältnis schriftlich mit dem Untermieter.

alles in allem ist es doch eh hinfällig da du anscheinend keine erlaubnis hast untermieter zu halten.dh, beim vermieter liebkind machen.

wie zahlt dich der kerl ? bar oder konto ?

bar wäre super denn ohne vertrag und ohne regelmäßige zahlung (konto) also nicht nachvolziebar ist das einfach ein freund den du bissl da wohnen hast lassen, jetzt ists aber genug und du willst ihn raus haben, deine wohnung, nix schriftliches nichts aufs konto, weg isser. und da du der hauptmieter bist hast du immer recht.

wäre ja auch blöd denn dann könnte ja jeder den du mal bei dir schlafen lässt im notfall daherommen und so eine meldung s chieben.

calaski 
Beitragsersteller
 04.03.2015, 01:44

auch dieser gedanke ist mir schon gekommen. aber wer hilft mir dabei? die polizei nicht und das amt wahrscheinlich auch nicht, da ich ja eigentlich etwas ungesetzliches tue.


KittyCat2909  04.03.2015, 04:30
@calaski

da ich ja eigentlich etwas ungesetzliches tue


Exakt.


Noch dazu könnte es evt zu Regressansprüchen kommen, da nicht nur eine Partei Wohnraum und Nebenkosten verbraucht hat- sondern zwei. Ebenso  Geldeinnahmen, die nie gemeldet wurden.

Dir bleibt also nicht viel übrig, deinen Untermieter normal zu kündigen- dann hättest du dafür auch zur Durchsetzung der Räumung auch die Polizei im Rücken.