Geld bei Umschulung aufstocken?

5 Antworten

Du bekommst also eine Umschulung durch die AfA bezahlt.

Also bekommst du während der Umschulung Dein bisheriges ALG + Fahrtkosten.

Der andere Schüler bekommt wohl mehr weil er mehr in seinem ausgeübten Beruf verdient hat; das Alter spielt keine Rolle.

Mit 884 € dürfte es keine Unterstützung geben es sei den Du wohnst in einer der teuren Städte, dann ist vielleicht Wohngeld drin.

Stellen kann man Anträge immer, ob man was bekommt wird man sehen.

alg1 bemisst sich nach dem vorherigen verdienst. wenn jemand anders mehr als du verdient hat, bekommt er auch mehr, nur wenn es ausgelaufen ist, bekommen alle hartz4 in gleicher höhe.

Maurice234845 
Beitragsersteller
 01.08.2017, 18:43

Danke...also ist es sinnlos nach Aufstockung zu fragen?

Wenn du dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB - oder Bafög - hast kannst du versuchen bei der Stadt Wohngeld zu bekommen,such dir im Internet mal einen kostenlosen Rechner für Wohngeld,da siehst du dann ob evtl.ein Anspruch besteht !

Dein Anspruch berechnet sich nach deinem vorherigen Verdienst,deshalb hat da auch jeder einen anderen Anspruch.

Du hast ca. 884 € und davon kannst du ggf.nur 30 € Versicherungspauschale geltend machen,es blieben dann um die 850 € anrechenbares Einkommen und davon gingen derzeit für einen Single nach dem SGB - ll 409 € für den Regelsatz ( Lebensunterhalt ) ab,es blieben dir dann noch etwa 440 € für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) übrig.

Zahlst du weniger für deine KDU - würdest du vom Jobcenter als Aufstockung nichts mehr bekommen,deshalb prüfe ob Anspruch auf Wohngeld besteht.

Wie alt bist du denn ?

Solltest du noch unter 25 sein,bestünde auch noch Anspruch auf Kindergeld,dass wären derzeit pro Monat auch nochmal 192 €.

Das würde aber dann beim Wohngeld als Einkommen zählen.

Maurice234845 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 05:43

Ich bin 28

isomatte  03.08.2017, 06:44
@Maurice234845

Dann fällt Kindergeld ja schon mal weg !

Hast du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung,war deine Umschulung wegen deiner Gesundheit notwendig oder kannst du im erlernten Beruf nicht mehr vermittelt werden ?

Denn dann bestünde unter Umständen auch in einer Zweitausbildung Anspruch auf BAB - und dann würdest du vom Wohngeld ausgeschlossen sein.

Was zahlst du denn an Warmmiete,ohne den monatlichen Abschlag den du für den normalen Haushaltsstrom zahlen musst und hast du evtl.noch ein KFZ - und eine Versicherung für deine Altersvorsorge,wenn ja was zahlst du da auf den Monat verteilt ?

Wie hoch sind Deine Kosten der Unterkunft? Fahrtkosten? Wer finanziert die Umschulung? RV oder AA?


Maurice234845 
Beitragsersteller
 01.08.2017, 18:58

Die Arge hat mir das vermittelt(Vermittlungsgutschein) Pendel von zuhause und das Ticket zahlt das Amt schon.Nach Abzug aller kosten bleiben mir max 300€...

wilees  01.08.2017, 19:25
@Maurice234845

Dein Übergangsgeld berechnet sich nach Deinem vorherigen Einkommen.

Also nach den Regelungen von SGB II stehen Dir mindestens die angemessenen Kosten der Unterkunft + der Regelsatz I - 409 Euro zu.

Mit 884 Euro dürftest Du darüber liegen. Allerdings könntest Du evtl. ! Anspruch auf Wohngeld haben.

Das kann stimmen. ALGI berechnet sich ja nach dem Einkommen vor der Arbeitslosigkeit.