Gelbe Karte vom Landratsamt erhalten, aber jetzt soll der Führerschein trotzdem entzogen werden. Ist das überhaupt legal und wie soll ich dagegen vorgehen?
Ich halte es kurz: Ich wurde vor 7 Monaten von der Zivilpolizei vom "abfahren" gehindert, da ich mich sozial für Flüchtlinge engagiere und zu diesem Zeitpunkt einen Schwarzen abgeholt habe. Der Polizei hat dies als Durchsuchungsgrund gereicht. (Überhaupt nicht rassisstisch /s)
Gefunden haben Sie ca. 0.5 Gramm Cannabis, welches ich gelegentlich konsumiere und aus eigener Dummheit leider mit im Auto geführt habe.. Kurz und knapp, Führerschein für 24h entzogen, zum Anwalt gegegangen und dadurch das ich polizeilich komplett Unbekannt bin und mir nie etwas zu Schulden kommen lassen habe eine "gelbe Karte" erzielt, da ich direkt im Anschluss zu einer Drogenberatungsstelle gegeangen bin, da mir mein Führerschein wichtiger als alles andere ist. Ich habe Ihn also für einen Monat im Sinne der "gelben Karte" abgeben müssen sowie die 500 Euro BTM, 250 Euro Verfahrenkosten zahlen müssen.
Ich fahre bereits seit 5 Monaten wieder Auto und heute dann der Schlag ins Gesicht: Brief vom Landratsamt mit dem Titel: "Anhörung vor Entziehung der Fahrerlaubnis" ?!?! Ich bin aus allen Wolken gefallen... Das Landratsamt möchte nun DOCH meinen Führerschein einziehen, obwohl ich mir absolut NICHTS nach diesem Vorfall zu schulden kommen lassen habe, geschweige denn meine Strafe bereits erhalten habe. Ich brauche dringend Hilfe wie ich weiter vorgehen soll, denn langsam bin ich mit meinen Nerven und meinem Geld am Ende.....
11 Antworten
Diese Sache hat mit der ersten Sache nicht viel zu tun. Das Landratsamt, sprich die Führerscheinstelle hat von der Polizei die Mitteilung bekommen daß man bei Dir Drogen gefunden hat. Das Landratsamt hat daher Zweifel ob Du wgen des Drogenfunds geeignet bist ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Zunächst ist ja auch nur eine Anhörung. Gehe also erstmal hin und höre Dir an was da so kommt.
Falls Du in dieser Sachen dich mal an einen Anwalt wenden willst, so ist hierfür ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht zuständig.
Vielen Dank für den Hinweis! Momentan bin ich bei einem Strafrechtsanwalt, werde mich mal umhören..
Ich halte es kurz: Ich wurde vor 7 Monaten von der Zivilpolizei vom
"abfahren" gehindert, da ich mich sozial für Flüchtlinge engagiere und
zu diesem Zeitpunkt einen Schwarzen abgeholt habe. Der Polizei hat dies
als Durchsungsgrund gereicht.
Das alleine kann nicht der Grund gewesen sein. Es muß Verdachtsmomente gegeben haben, die die Polizei dazu bewegt hat, dich anzuhalten.
Rufe das Landratsamt an und frage dort nach. Schildere, dass du deine Strafe bezahlt hast. Vielleicht handelt es sich um einen Irrtum.
Offizieller Grund, nachdem ich fragte ob ich nur wegen dem Schwarzen kontrollliert werde: "Sie sehen verdächtig aus und halten sich in einer verdächtigen Gegend auf" Alles klar. Gestylte Haare, Jeans und ein generell gepflegtes Auftreten - darauf achte ich sehr also habe ich mich hiermit schonmal persönlich angegriffen gefühlt, aber gut was soll ich machen... Die Polizei kann sich hier leider relativ viel aus den Fingern ziehen, was ich in dieser Situation zu spüren bekommen habe
Hallo,
scheinbar kommt es hier zu einem gravierenden Missverständnis:
Die 500€ Geldstrafe (ich vermute es war ein Strafbefehl und kein Bußgeld?) +250 € Verfahrenskosten (Auslagen und Gebühren) war die strafrechtliche Konsequenz.
Theoretisch kann auch bereits strafrechtlich die Fahrerlaubnis entzogen werden, z.B. beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinflusses.
Das hat aber nichts und zwar gar nichts mit etwaigen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde zu tun. Selbst wenn das Verfahren komplett eingestellt worden wäre, hat die Fahrerlaubnisbehörde die Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis zu entziehen!
Das glaub ich aber in diesem Fall nicht! Du wurdest ja zu einer Anhörung eingeladen, das heißt, es gibt noch keinen Beschluss vom Landratsamt. Nimm zu der Anhörung auf jeden Fall die Bestätigung deines Besuches der Drogenberatungsstelle mit. Dann dürfte sich ein möglicher Fahrerlaubnisentzug in beidseitiges Wohlgefallen auflösen.
Der Polizei hat dies als Durchsuchungsgrund gereicht. (Überhaupt nicht rassisstisch /s)
Eigentlich hätte ich das nicht erwähnt, aber nachdem du drauf rumhackst, hier ein Statement dazu: Das hat nichts mit Rassismus zu tun, sondern mit Erfahrung. Der Erfolg, wie in deinem Fall, gibt uns Recht. Das ist ähnlich gelagert wie mit der verstärkten Kontrolle von Nordafrikanern zu Silvester. Das sind Erfahrungswerte! Wieso sollen wir einen Familienvater mit seinen beiden Kindern kontrollieren? Das Ganze muss zielgericht ablaufen...
Wie auch immer, wünsche dir viel Erfolg, denke aber nicht, dass du dir Sorgen machen musst...
Aber die Anhörung ist ja vor dem 31.03.2017?
Gegen diesen Termin würde ich auf jeden Fall Einspruch einlegen, gerade im Hinblick auf die besuchte Drogenberatungsstelle und der verstrichenen Zeit (7 Monate!) gibt es ja überhaupt keinen Nachweis, dass du nicht bereits clean bist, also zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet bist.
Das mit der Arbeitsstelle kann ich nachvollziehen, ist aber weder für das Gericht noch für die Fahrerlaubnisbehörde relevant - das zählt nur bei Landwirten, die ja auf den Traktor angewiesen sind (Ungerechtigkeit hoch 3, aber das ist meine persönliche Meinung).
Zum Thema Kontrolle: Vor 7 Monaten waren wir noch mitten in der Flüchtlingskrise, da hat vermutlich jeder, der einen Schwarzen einsteigen lässt, verdächtig ausgeschaut... dass die Kollegen dann aber eine Verkehrskontrolle bei dir durchführen... ist zwar rechtlich in Ordnung, aber nicht wirklich "nett" - das leidige Thema: Es ist zwar legal, aber nicht legitim.
Gerne: Wie gesagt, geh auf jeden Fall zu der Anhörung und (ich sags nur vorsichtshalber dazu)
Gefunden haben Sie ca. 0.5 Gramm Cannabis, welches ich gelegentlich konsumiere
lass das! Ggf. kommt ein Drogenscreening auf dich zu, also dass du eine gewisse Zeitspanne regelmäßig einen Drogentest über dich ergehen lassen musst... wenn dein Führerschein so wichtig ist, solltest du mit dem Zeugs sowieso aufhören - es ist nun mal verboten (ob Sinn oder Unsinn sei mal dahingestellt und gehört auch nicht hier her (da ich mit meiner Meinung diesbezüglich kein Vorzeigepolizist bin;))
Gerne, wenn du noch was wissen willst, frag einfach.
Vielen Dank nochmal für deine Antwort! Ich werde auf jedenfall sofort aufhören Cannabis zu konsumieren und mir die Besuche der Drogenberatung bestätigen lassen!
Zudem frage ich später mal vorsichtig beim Landratsamt nach, ob nicht doch ein Missverständnis vorliegt (was ich wirklich nicht glaube, hätte ich noch nie erlebt!).
Es sind Polizisten wie Sie die mir Hoffnung machen! Der zuständige Polizist welcher mich ins Revier "abgeführt" hat, meinte auch es gibt Tote durch Cannabis -> nicht durch den Konsum, aber dessen Wirkung und folglich den Handlungen des Konsumenten. Ich habe mich schlapp gelacht im Polizeiauto und fühlte mich gezwungen dem Polizisten zu erklären, dass man "stoned" höchstens auf der Couch liegt und sich nicht mehr bewegen will. Er war der trotzdem der festen Überzeugung Cannabis ruft tote hervor, aber mit einem Polizisten zu diskutieren der seine Meinung bereits gebildet hat wäre nicht so Sinnvoll gewesen :)
Nochmals Danke!!!!!
aufhören Cannabis zu konsumieren
Offiziell: Natürlich machst du das.
Vielleicht nicht ganz so offiziell: Fahr zumindest nach dem Konsum nicht Auto!
Für deinen Fall: Hinsichtlich einem möglichen Drogenscreening auf jeden Fall die richtige Entscheidung.
Zudem frage ich später mal vorsichtig beim Landratsamt nach, ob nicht doch ein Missverständnis vorliegt (was ich wirklich nicht glaube, hätte ich noch nie erlebt!)
Ich schon ;-) Also mach das.
Es sind Polizisten wie Sie die mir Hoffnung machen!
Wann hab ich dir denn das "Sie" angeboten? Bleiben wir doch bitte beim "du", ok?
Zum ganzen Rest: Es GIBT Tote durch Cannabis... wir reden hier aber nicht vom regelmäßigen, verantwortungsvollen, Konsum, sondern von Dauerkonsumenten und auch nicht von der direkten Folge "Joint geraucht, tot umgefallen". Aber wenn du dir die Wirkungsweise vom THC genau anschaust, dann dir vorstellst, dass wir von einem Dauerkonsumenten reden, seitdem er 14 ist... nun
das
macht
ein
bisschen
langsamer.
Hab 2... nun "ehemalige" Schulfreunde, die die Kurve nicht gekriegt haben und bei denen du echt merkst, dass sie sich "dummgekifft" haben...
Und was einfach gar nicht geht ist Drogen und Autofahren. Mein aller, aller, aller erster Einsatz, frisch aus der Ausbildung, war ein tot gefahrenes 4 jähriges Kind, der Unfallfahrer komplett zugedröhnt! Seitdem nehm ich "Drogenfahrten" persönlich...
aber mit einem Polizisten zu diskutieren der seine Meinung bereits gebildet hat wäre nicht so Sinnvoll gewesen
Das stimmt wohl:D Trifft vermutlich auf die meisten Menschen zu, aber bei uns auf jeden Fall ;-)
Gerne, alles Gute und schönes Wochenende.
Ich befürchte, du hast da etwas wichtiges übersehen. Du kannst davon ausgehen, dass die Anhörung der Fahrerlaubnisbehörde nicht der erste Brief war, der von dort kam. Es gab vorher schon einen, in dem sie dich zu irgend etwas aufgefordert haben. So könnte sie z.B., wenn du zu dem Zeitpunkt noch in der Probezeit warst, ein Aufbauseminar für Fahranfänger gefordert haben.
Was immer sie wollten, du hast es nicht erbracht, und damit ist das Kind in den Brunnen gefallen. Die einzige Möglichkeit, deine Fahrerlaubnis zu retten, ist, den Forderungen nachzukommen.
Mein Tipp: Lies dir das Schreiben mit der Anhörung genau durch, von A bis Z. Jeder Satz, jeder Buchstabe dieses Briefes ist wichtig, und du solltest wissen, was da steht. So erfährst du auch, warum der Entzug nun vorbereitet wird.
Dann teile der Behörde mit, dass du diesen Forderungen nachkommen willst, und bittest um Fristverlängerung.
Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, außer natürlich noch den Rechtsweg, aber allzu viele Chancen will ich dir da nicht einräumen.
Hallo,
du hast zwar viel Text geschrieben, aber wohl leider nicht alle wichtigen Infos mitgeteilt.
Denn mir wäre neu, dass man nur durch den Besitz von Drogen ein Bußgeld und ein Fahrverbot im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes bekommt. Also warst du ziemlich sicher bei der Kontrolle nach dem Gesetz nicht "clean" und bist auch unter Drogeneinfluss gefahren.
Daraufhin hast du von der Bußgeldstelle die entsprechende Strafe bekommen, aber nicht vom Landratsamt bzw. der Fahrerlaubnisbehörde.
Aber selbst bei bloßem Besitz wird die Fahrerlaubnisbehörde darüber informiert und selbst dann muss man sich einem Drogen-Screening unterziehen. Und erst recht natürlich beim Fahren unter Drogeneinfluss.
Ist dieses dann positiv, kann einem die Befähigung und die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen abgesprochen werden.
Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass du erst heute den ersten Brief dazu bekommen hast, in dem dir mitgeteilt wird, dass dir schon in einer Woche die Fahrerlaubnis entzogen werden soll.
Da gab es sicher schon vorher Mitteilungen oder Aufforderungen, denen du nicht nachgekommen bist.
Das könnte z. B. die Aufforderung gewesen sein, dass du bis zu einem gewissen Datum deine Abstinenz nachweisen musst und dass dir, sofern du diese nicht nachweist, die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Viele Grüße
Michael
Ich finde es klasse, das auch Sie - jemand der anscheinend Ahnung von der Materie hat - dies komisch findet/anzweifelt.
Denn ist ist tatsächlich so, dass der Brief zum 23.03. bei mir eingetroffen ist. Zitat aus dem Brief: "[Dass Sie zwischen Fahrt und Konsum nicht unterscheiden können, haben Sie bereits unter Beweis gestellt]" - witziger Satz, denn ich hatte nur Abbauprodukte im Körper und fahre zudem seit ich Auto fahre Unfallfrei sowie besonders vorrausschauend und wurde noch nie geblitzt. Ich fahre nun seit 4 Jahren Auto und habe schon lange keine Probezeit mehr, hatte dato 0 Punkte in Flensburg.
"Sie erhalten Gelegenheit sich bis zum 31.03.17 zu äußern" - setze ich gleich mit Verlust des Führerscheins, da es einen Anhang gibt in welchem ich freiwillig auf meinen Führerschein verzichte.
LG
Ja, das fand ich komisch. Aber nun ist es ja aufgeklärt, denn ...
... nein, das ist nicht gleichzusetzen.
Man gibt dir die Möglichkeit, dich bis dahin zu melden und zur Sache zu äußern. Erst wenn du das nicht machst und die Frist nicht einhältst, wird man dir daraufhin unweigerlich die Fahrerlaubnis entziehen.
Also gehe hin und äußere dich. Alles, was du bisher "Positives" gegen die Drogen und die Sucht gemacht hast, solltest du dort vorlegen und nachweisen (z. B. Drogenberatungsstelle).
Das kann und wird sich dann auch positiv für dich auswirken.
Allerdings kann es passieren, dass man dann noch ein Drogen-Screening von dir verlangen wird.
Gruß Michael
Naja, ich bin wirklich sehr auf meinen Führerschein angewiesen da ich jeden Tag über 100km insgesamt zur Arbeit und zurück muss.. Entzogen werden soll die Fahrerlaubnis schon am 31.03.17, womit ich meinen Job aufgrund von schlechten Verbindungen aufgeben müsste + meine Wohnung somit verliere. Es hätte wirklich nicht schlimmer kommen können und jetzt kommen alle Gefühle nach diesem Brief wieder hoch.. (Zum Thema Schwarzen: Es wäre für mich auch absolut in Ordnung gewesen, wenn ich diesbezüglich nicht dreist vom Polizisten angelogen worden wäre. Dieser meinte auf meine Frage wieso ich denn nicht losfahren durfte, dass ich "Verdächtig" aussehen würde sowie mich in einer verdächtigen Gegend aufhalte... Wohlgemerkt haben Sie bei meinem Freund nichts gefunden da dieser absolut nichts mit Marihuana am Hut hat und hier einfach nur arbeiten will...
Besten Dank für die ausführliche Antwort!