Was sind öffentliche Parkplätze?

9 Antworten

Auf einen Supermarktparkplatz kann ja jeder einfahren. Ist dieser nun öffentlich oder privat?

Der Parkplatz ist selbstverständlich privat, gehört aber zum öffentlichen Verkehrsraum, sofern er nicht durch Schranken o.ä. davon abgetrennt ist.

Markierte Parkplätze auf öffentlichen Straßen sind ebenfalls öffentlich; die Nutzung kann jedoch z.B. durch die Voraussetzung einer Parkberechtigung eingeschränkt sein.

Öffentlicher Verkehsraum wird unterteilt in zwei Arten.

1.) Der rechtlich öffentliche Verkehrsraum.

Dieser ist dem öffentlichen Verkehr gewitmet - das bedeutet ausdrücklich hierfür als öffentlicher Verkehrsraum benannt.

Das sind in der Regel Straßen jedweder art, öffentliche Plätze, etc.

2.) der tatsächlich öffentliche Verkehrsraum.

Das ist der bereich, bei dem nicht ausdrücklich gesagt wurde, dass dies zum öffentlichen Verkehrsraum gehört, auf dem jedoch öffentlicher Verkehr stattfindet oder stattfinden kann.

Das ist dann z.B. ein Supermarktparkplatz. Der ist so lange öffentlicher Verkehrsraum, wie jeder Piesepampel da nach Herzenslust drauffahren - oder gehn kann.

Das bedeutet auch, hier gilt die StVO, und das StVG auch, ohne Führerschein fahren ist nicht, genauso wie bei 1.)

In dem Moment, wo der Verkehr jedoch eingeschränkt wird, ein Zaun drum kommt und ein Tor davor, wennd as Tor dann zu ist, isses kein öffentlicher Verkehrsraum mehr.

Man liest oft von öffentlichen bzw. privaten Parkplatzgelände.

Der Supermarktbetreiber macht einen parkplatz auf. Jeder kann drauffahren, damit automatisch öffentlicher Verkehrsraum (tatsächlicher), es gilt die StVO.

Was ist nun was?

Muss Dich nicht kümmern, kann man vielleicht manchmal auch nichtmal auf einen Blick unterscheiden, ist aber egal, StVO gilt bei beiden.

Auf einen Supermarktparkplatz kann ja jeder einfahren.

Zumeist, ja.

Ist dieser nun öffentlich oder privat?

Beides. Der Inhaber macht die Regeln. Der darf auch draufschreiben, dass einige Parkplätze nur von Frauen, von Familien mit Kindern, Fahrzeugen mit Anhängern benutzt werden dürfen oder nur eine gewisse Zeit. Der kann sich gar einen Ordnungsdienst hinstellen, der dann "Strafzettel" verteilt - die zudem eingeklagt werden und mit Erfolg auch. Der darf auch Fahrzeuge, welche dort länger oder falsch stehen, abschleppen lassen, alles möglich.

Trotzdem gilt immer noch (auch) die StVO.

Wie sieht es mit markierten Parkplätzen auf Straßen aus?

Oftmals rechtlich öffentlich, manchmal aber auch privat, was egal ist, die StVO gilt so oder so.

Ein öffentlicher Verkehrsraum liegt allgemein dann vor, wenn die betreffende Verkehrsfläche ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich genutzt wird, wobei es auf Eigentums- oder Widmungsverhältnisse nicht ankommt (so der Bundesgerichtshof - BGH).

Wenn ein Parkraum durch Zugangssperren nur berechtigten Personen Zugang ermöglicht, ist es kein öffentlicher Verkehsraum mehr.

Ein Parkplatz eines Supermarktes ist also i. d. R. ein öffentlicher Verkehrsraum - hier gilt auch die StVO, obwohl er auf einem Privatgrundstück liegt.

Dem Eigentümer steht es aber frei, trotzdem daß es ein öffentlicher Verkehrsraum ist, zeitliche Zugangsbeschränkungen zu setzen oder dauerhaftes Parken dort zu untersagen.

Supermarktparkplätze sind privat,da sie dem Betreiber des Marktes gehören. Dort darf man nur zur Zeit des Einkaufs parken. Das Auto dort für längere Zeit (mehrere Stunden, tagelang) parken, ist untersagt.

Bei markierten Parkplätze auf Straßen wird glaube ich unterschieden, was es für eine Straße ist. In großen Städten zb sind die diese glaube ich öffentlich.. Bin mir aber nicht sicher. Anders sieht es bei verkehrsberuhigten Bereichen aus, da kenne ich es nur, dass jeder Haushalt einen eigenen Parkplatz hat, der auf der Straße markiert ist. Dieser wäre dann privat.

Allerdings bin ich mir dabei nicht sicher. Müsste man genau recherchieren.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Parkplatz

Ein Supermarktparkplatz ist privat und wird manchmal sogar vom Eigentümer zur Parküberwachung noch an ein Fremdunternehmen verpachtet.

Auf den öffentlichen Straßen, gibt es öffentliche Parkplätze die zBsp durch Markierungen oder Beschilderungen gekennzeichnet sind.