Gekündigte wohnung? Wieder einziehen?
Hallo leute . Ich hab mal ne frage ich habe meine wohnung gekündigt weil ich wieder zum freund gezogen aber zahle jetzt noch die 3 monate kündigungsfrist aber jetzt schmeist mich mein freund wieder raus und will das ich mir schnell mit kind wohnung suche were es möglich in die gekündigte wohnung zurück zu gehen???
12 Antworten
Eigentlich nicht aber wenn du Glück hast hat dein Vermieter noch keinen Nachmieter gefunden, dann musst du schnell Kontakt zum Vermieter aufnehmen und die Situation schildern. Wenn er bereits einen Nachmieter hat dann hast du leider Pech.
Du kannst zwar die Kündigung Widerrufen aber der Widerruf muss vor oder zeitgleich mit der Kündigung eingehen.
Sprich mit Deinem Vermieter. Wenn er noch niemanden hat, dann macht er vielleicht die Kündigung rückgängig.
Der Vermieter kann nicht die Kündigung seiner Mieterin rückgängig machen ...
Selbstverständlich kannst Du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in Deine bisherige Wohnung zurück - wenn Du Glück hast ist diese noch nicht wieder neu vermietet und Du kannst den Vertrag "verlängern". Also frage bitte Deinen bisherigen Vermieter.
Reden Sie mit Ihrem Vermieter!
Waren Sie eine angenehme Mieterin, dann wird er Sie mit Kusshand und evtl. einem geringen Lehrgeldzuschlag wieder nehmen.
Ich habe noch nicht mal ein monat dort gewohnt eher gar nicht erst eingezogen
were es möglich in die gekündigte wohnung zurück zu gehen???
Das musst du den Vermieter dieser Wohnung fragen, wenn der einverstanden ist, sollte das ja möglich sein.
Zumindest bis zum Ablauf der Dreimonatskündigungsfrist hast du Anspruch darauf, in der gekündigten Wohnung tatsächlich (wieder / noch) zu wohnen. In der Zeit könntest du dir eine neue Wohnung suchen.
Wenn es denn dem Vermieter genehm wäre, schlösse er mit dir einen neuen Mietvertrag ab oder vergisst deine Kündigung und der gekündigte Mietvertrag würde fortgesetzt (unbefristet). Führe mit ihm ein freundliches Gespräch, nimm dein Kind mit und da fällt es ihm dann schwer, deinem Wunsch nicht zu entsprechen.
Sollte allerdings schon die Wohnung anderweitig versprochen sein, hättest du Pech gehabt. Sieh also zu, dass du schnellstens mit dem Vermieter in's Einvernehmen kommst um Klarheit zu haben.