Geklautes fahrrad beschädigt?
Hallo, mein Freund hat ein sehr hochwertiges Fahrrad geklaut und wurde 3 Wochen später erwischt. Er wurde angezeigt, hat einen Stafbefehl bekommen und jetzt hat sich der Besitzer gemeldet und hat einen Kostenvoranschlag für die Reparatur des Fahrrads an meinen Freund geschickt in dem er ihn auffordert ihm 700 Euro für die reparatur und 100 Euro für seine Nebenkosten.
Das Fahrrad hatte vor 10 Jahren 1300 Euro gekostet und wurde laut strafbefehl auf 400 Euro geschätzt. Jetzt kommt mir das nicht verhältnismäßig vor, das Fahrrad für 700 Euro reparieren zu lassen. Hat der Besitzer anspruch darauf ?
Liebe Grüße Yasmin
7 Antworten
Der Besitzer darf das für das Fahrrad reparieren lassen was kaputt gegangen ist und deswegen neu muss, er darf nicht teuere Sachen dazu beantragen die da garnicht waren. Allso es kann gut sein das das 700 Euro kostet da vllt. Sachen kaputt gingen die so teuer sind! Ich würd mal gucken welche Sachen kaputt gegangen sind / ersetzt werden müssen und wieviel sie kosten würden.
Mal angenommen die 1300€ mögen stimmen, wenn dann an dem Rad nichts weiter gemacht wurde, außer regelmäßig der Antrieb gewartet, sind nach 10 Jahren die 400€ beinahe realistisch.
Aber: während der 3 Wochen weiß der Besitzer nicht, wie mit seinem Rad gefahren wurde. Sind damit extreme Sprünge gemacht worden? Gab es Umfälle/Unfälle. Deshalb kann er theoretisch, aus Sicherheitsgründen, nicht aus bösem Willen! vom Rahmen über Sattelstütze und Lenker, Innenlager, Steuersatz und Gabel sowie Laufräder eigentlich alles wechseln lassen. Und zwar nicht zum Gebrauchtpreis, sondern zum Neuwert vergleichbarer Technik. Denn kein seriöser Händler kann da Gebrauchtteile verbauen.
Die einzigen Teile, die notfalls original bleiben können, ist Schaltung, Bremskörper und Sattel.
Hallo Yasmin,
ich bin kein Rechtsanwalt und kann deswegen keine Rechtsberatung geben.
Theoretisch muss Dein Freund für die Schäden aufkommen.
Allerdings scheint es unverhältnismäßig zu sein. Ich weiß nicht, wie es sich bei Fahrrädern verhält, aber bei Schäden an einem Auto, in diesem Umfang, würde man von einem Totalschaden sprechen.
Endgültig lässt es sich nur über einen Anwalt klären.
Gruß, RayAnderson
Lustig, wie hier immer besorgt fuer Freunde und Familie gefragt wird....
Klaer das Ganze mit deinem Anwalt. Der wird dir Auskunft geben.
auf 400 Euro geschätzt
Polizisten und Staatsanwälte sind in der Regel keine Fahrrad-Sachverständige. Man wird den damaligen Neupreis rausgesucht und pro Jahr x € abgezogen haben. Wenn vor kurzem ein neuer Laufradsatz für 400€ reinkam, sieht die Sache schon wieder ganz anders aus.
Zahlt er nicht, kommen zusätzlich noch die Anwalts- und Inkassokosten dazu, denn dann wird der Geschädigte einen vollstreckbaren Titel bei Gericht erwirken - bzw auf Kosten des Täters erwirken lassen, warum soll er sich auch selbst drum kümmern?