Gehört ein Matratzentopper zur Hygieneartikel?

2 Antworten

für mich sind Hygieneartikel Dinge die man am nackten Körper benutzt.

rechtlich guck hier: http://www.juraforum.de/forum/t/fernabsatzgesetz-rueckgaberecht-sog-hygieneartikel.98293/

es gibt da wohl Tricks und Kniffe dass Firmen nicht erstatten müssen.

1allex 
Beitragsersteller
 12.05.2015, 12:25

Danke, mir wurde aber gesagt, dass es seit 2014 ein neues Gesetz gibt, dass man Hygieneartiikel nicht zurüknehmen..... was weiß ich. Jedenfall ist der obige Link deutlich älter, es kann gut möglich sein, dass sich nach der neuen Regelung etwas geänert hat. Dahin ging auch meine Frage. Obwohl ich den Topper nicht "auf der Haut" hatte, weigert sich die Fa, mir die Kosten zu erstatten. Lediglich aber Gutschein für erneuten Kauf bei derselbigen. Damit outet sie sich, mMn, dass der zurückgegebene Topper durchaus nach wie vor wertvoll bleibt und sie ihn nicht entsorgen müssen.

Wie in dem Link oben gesagt wird, gilt das fernabsatzgesetzt für die in Augenscheinnahme und in deinem Fall das einmalige drauflegen. 

Ein Matratzentopper ist ein Hygieneartikel. Es mag vielleicht sein das du da was drüber gezogen hast und es deshalb nicht mit der Haut in Berührung gekommen ist, aber da man dadrauf schläft gelang Schweis in den Topper. Jeder Mensch verliert pro Nacht etwa 250 ml Schweis und das muss nunmal irgendwo hin. Jetzt kann es zwar sein das du eine wasserdichte Auflage oder ne Folie drumgezogen hast, aber das lässt sich nicht beweisen. 

Jetzt kommt der Punkt. Hygieneartikel sind überall vom Umtausch ausgeschlossen. Nimmt ein Unternehmen einen Hygieneartikel wieder zurück muss der entweder seziel gereinigt werden bzw. Vernichtet werden. Sollte ein Unternehmen diesen weiterverkaufen macht es sich strafbar. 

Geh beim nächsten mal doch einfach in einen Fachhandel und lass dich da beraten. Da haste vielleicht auch die Möglichkeit soetwas Zur Probe mitzunehmen.