Gehaltsvorstellung bei öffentlicher Einrichtung

2 Antworten

Auf der Homepage des Arbeitsgebers wird die Stelle wahrscheinlich auch ausgeschrieben sein. Schau dort nach und wenn dort auch die Gehaltsvorstellungen drin stehen, dann schreib es wie du es geplant hast. Wenn das nichts davon steht, dann haben sie auf meinestadt einfach ein Häkchen falsch gesetzt beim aufgeben der Anzeige.

celinka 
Beitragsersteller
 24.01.2013, 13:33

Vielen Dank, auf der Homepage steht auch Bezahlung nach Entgeltgruppe 10 die Gehaltsvorstellung wird jedeoch auch angefordert... warum so kompliziert, wenn es doch einfach geht...

verreisterNutzer  24.01.2013, 23:35
@celinka

Im Zweifel kann man auch auf die folgende Formulierung ausweichen: "Meine Gehaltsvorstellung richtet sich nach der Stellendotierung."

Als was bewirbst du dich und welche Entgeltgruppe ist angegeben?

Vielleicht steht da ja Entgeltgruppe "je nach Qualifikation bis E... "

Dann solltest du es eigentlich schon angeben: "Meine Gehaltsvorstellungen entsprechen der Entgeltgruppe .... "

Andererseits kann es natürlich auch sein, dass da nur ein falsches Kästchen angekreuzt wurde. Die Forderung nach Angabe der Gehaltsvorstellungen wird nämlich meistens im Fließtext der Ausschreibung erwähnt.

celinka 
Beitragsersteller
 24.01.2013, 13:03

Hallo,

es geht um eine Stelle als Sachbearbeiterin.

In der Stellenausschreibung steht: „Interessante und abwechslungsreiche Aufgaben mit einem Entgelt im Rahmen der Entgeltgruppe 10 TVöD“ des Weiteren steht unter Verdienst noch mal „Entgeltgruppe 10“. Warum ich dann noch zusätzlich meine Gehaltsvorstellung Reinschreiben soll ist mir so gar nicht klar...? Ich habe auch überlegt einfach Reinzuschreiben "Meine Gehaltsvorstellungen entsprechen der Entgeltgruppe..." Kann es sein, dass ich dann ein anderes Gehalt bekommen kann als das was man bei TVöD 10 verdient? Ich glaube nämmlich nicht, dann macht eine Gehaltsangabe auch kein Sinn...

moreblack  24.01.2013, 15:16
@celinka

Also die können dich nur nach TVöD bezahlen. Sie könnten dich unter umständen auch tiefer eingruppieren. Für E10 braucht man in der Regel nen Bachelor oder FH-Diplom-Abschluss... Oder die zahlen E10 für einen Bewerber, der allen Anforderungen genau enstpricht, z.B. auch Berufserfahrung hat... Fürn Anfang könntest du dann vllt nur E9 bekommen...

Aber du hast Recht, das ist doppelt gemoppelt und unnötig... ich hätte mir auch den Kopf zerbrochen.

celinka 
Beitragsersteller
 24.01.2013, 15:34
@moreblack

Hallo,

vielen lieben Dank.

Also mir ist das ganze gar nicht so richtig klar. Ich habe mir viel Zeit genommen mein Anschreiben der Stellenausschreibung anzupassen und meine Begeisterung auszudrucken. Meine Gehaltsvorstellung habe ich jetzt raus gelassen, weil es für mich einfach kein Sinn ergibt. Denn wenn ich dann schreibe ich bin mit der Verdienst nach Entgeltgruppe 10 einverstanden und dann doch tiefer mit 9 zugeordnet sein sollte, dann würde meine Vorstellung auch nicht mehr passen und raus bin ich. Ich suche einen Job und bin auch bereit dann mit 9 anzufangen. Ich habe meine Bewerbung jetzt einfach mal ohne Gehaltsangaben per E-Mail rausgeschickt obwohl „schriftlich“ angefordert wurde und überlege ob ich diese jetzt sozusagen nach dem ich es Vorab per E-Mail rausgeschickt habe noch per Post zuschicke. Was meinst du?

Ich habe zwar kein Studium habe jedoch bisher eine anspruchsvolle Stelle in der Sachbearbeitung gehabt für die normalerweise nur Leute mit Studium eingestellt werden. Das war aber nicht bei öffentlichen Einrichtung.

moreblack  24.01.2013, 16:07
@celinka

"schriftlich" heißt ja meiner Meinung nach nicht zwingend, dass es auf Papier gedruckt sein muss, Email gilt für mich auch als schriftlich.

Also ich würde da jetzt nichts zusätzlich noch schicken. Bewerbung über Email reicht dann aus.

Ich hätte halt im Voraus per Mail nachgefragt, ob man sich auch per Mail bewerben dürfe, oder per Telefon nachgefragt. Aber das wird schon passen, wir leben ja nicht mehr in der Steinzeit.

celinka 
Beitragsersteller
 24.01.2013, 20:05
@moreblack

Vielen lieben Dank, für deine hilfreiche und ausführliche Antwort

verreisterNutzer  24.01.2013, 23:32
@celinka

Sollte innerhalb der nächsten Tage keine Eingangsbestätigung kommen, würde ich tel. nachfragen. Dabei kann dann auch die Schriftform geklärt werden...

celinka 
Beitragsersteller
 24.01.2013, 23:50
@verreisterNutzer

Hallo Nightstick,

das ist eine gute Idee. Ich warte einfach mal ab ob eine Eingangsbestätigung kommt, falls nicht werde ich dort Anrufen und klären ob ich es ggf. per Post zuschicken soll. Falls ich es zusätzlich per Post zuschicken soll würde ich rein schreiben, dass ich meine Bewerbung Vorab per E-Mail zugeschickt habe und unten irgendwie am Ende den von dir vorgeschlagenen Satz Reinschreiben Meine Gehaltsvorstellung richtet sich nach der Stellendotierung.

Herzlichen Dank

verreisterNutzer  25.01.2013, 00:20
@celinka

Alles klar - siehe auch Deine PN! LG Nightstick