Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate nicht vorhanden, kann mann das über meine Freundin machen?
Moin, ich habe vor 3 Monaten noch ein FSJ als Behindertenpfleger gemacht doch dieses habe ich dann wegen schlechten Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter abgebrochen.
Nun habe ich einen Monat lang versucht das FSJ irgendwo weiter zu machen jedoch hatt dass jetzt nicht so geklappt also habe ich einen Monat verloren und die letzte Miete mit der Kaution zahlen können. Nun wohne ich bei meiner Freundin und habe jetzt die letzten 2 Monate als Kellner gearbeitet.......
(Das Geld habe ich jedoch auf die (Hand) bekommen!...)
Jetzt haben wir eine Perfekte und Billige Wohnung für uns zwei gefunden und diese ist gut Zahlbar für uns, jetzt brenötige ich aber die letzten ,,3 Gehaltsnachweise'' also die Kontoauszüge der letzten 3 Monate?..... Das wird ein griff ins Klo denn das Geld das ich auf die Hand bekommen habe steht da nicht drauf.
(Die Wohnung gehört der Nordelbe also keiner Privatperson)
Jetzt meine Frage:
-Weis jemand wie mann denn dieses Problem umgehen kann?
-Soll meine Freundin diese Wohnung selber Mieten und mich als Untermieter eintragen?
- Macht dass einen großen Unterschied wenn mein Vater die Bürgschaft übernimmt aber dann keine Gehaltsnachweise meinerseits vorliegen?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen denn ich habe so ziemlich keine Ahnung von diesem Tehma.
Liebste Grüße - Chris
2 Antworten
-Weis jemand wie mann denn dieses Problem umgehen kann?
Durch einen Bürgen oder Du wirst Untermieter.
-Soll meine Freundin diese Wohnung selber Mieten und mich als Untermieter eintragen?
Wenn sie die Wohnung mietet muss sie den Vermieter um Erlaubnis zur Untervermietung fragen. Verdient sie denn alleine genug um sich die Wohnung leisten zu können? Denn das wird die Gesellschaft interessieren
- Macht dass einen großen Unterschied wenn mein Vater die Bürgschaft übernimmt aber dann keine Gehaltsnachweise meinerseits vorliegen?
Möglicherweise muss er dann Gehaltsnachweise vorlegen.
LG
johnnymcmuff
Ich danke dir vielmals, hast mich fürs erste wieder zurück auf den Boden geholt.
Also du hast 1 Monaten doch gearbeitet also legst du nur den hin. Dann musst halt sagen die letzten 2 Monate warst du arbeitslos da du ja schwarz gearbeitet hast
Aber am besten wäre es wenn deine Freundin die Wohnung mietet
Selbst wenn dein Vater Bürgschaft macht. Das bedeutet wenn du nicht zahlen kannst das er einspringen muss
Du must das nur mit deiner Freundin klären weil sie kann dann dich Rausschmeisen wenn sie allein im Mietvertrag steht
Vileicht gibt es eine Möglichkeit das ihr beide eingetragen seit