trotz sitzen bleiben in der schule unterhalt zahlen.
hallo leute, mein sohn der bei meiner ex lebt hat die 10 klasse letztes jahr nicht geschafft und heuer wird er die 10 klasse wieder nicht schaffen weil er nur frauen und saufen im kopf hat.wie lange soll ich das noch dulden.wenn ich sage er soll einen beruf lernen meint er nur er macht so weiter bis er die 12 klasse geschafft hat.im dezember 2013 wird er 18 jahre,wie lange muss ich da noch zahlen wenn er immer sitzen bleibt.danke
6 Antworten
Lies mal durch: http://www.muenster.de/stadt/jugendamt/pdf/merkblatt_unterhalt-volljaehrige_2011-03.pdf
Nach dem Schulabschluss auch noch bis zum Abschluss der 1. Berufsausbildung.
Auch habe ich gefunden:
Eltern sind gemäß §§ 1601 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere § 1610 Abs. 2 BGB, ihren volljährigen Kindern gegenüber auch während der Ausbildung zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Es wird nämlich angenommen, dass die "Kinder" neben ihrer Ausbildung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können (Bedürftigkeit der "Kinder"). Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf.
und
Unterhalt wird in der Regel nur bis zum Abschluss einer ersten berufsqualifizierenden Ausbildung - auch eines Hochschulstudiums - geschuldet. Eine Altersgrenze existiert dabei nicht. Die Entscheidung über die Art der Ausbildung hängt von der Neigung und Eignung des Auszubildenden ab. Sie ist also weitgehend Sache des Auszubildenden selbst. Die Rechtsprechung hat bereits über sog. Abitur-Lehre-Studium-Fälle entschieden und entsprechende Lösungen entwickelt. Die Studierenden müssen grundsätzlich zügig und zielorientiert studieren, um die Unterhaltsbelastungen der Eltern möglichst gering und kalkulierbar zu halten. Wer diese Obliegenheit verletzt, dessen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern kann sich verringern oder gar entfallen. Die Studierenden können in begrenztem Umfang den Studienort und die gewählte Fachrichtung wechseln, ohne dass der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern untergeht. Allerdings können die Eltern von ihren "Kindern" Informationen und Nachweise über den Fortgang des Studiums verlangen.
bis zum 25. Lebensjahr oder der 1. abgeschlossenen Ausbildung
Das ist Unsinn, es gibt kein festgeschriebenes Alter.
Zunächstmal ist es so, das mit der Volljährigkeit beide Elternteile unterhaltspflichtig sind und das Kindergeld nun voll angerechnet wird. Insoweit wird sich der Unterhalt mit der Volljährigkeit in jeden Fall zumindest reduzieren.
Unterhalt wird bis zum Ende einer angemessen Berufsausbildung geschuldet. Hierbei ist zu beachten, das die Ausbildung zielstrebig und zügig abzuschließen ist. Ein einmaligen Versagen ist aber zu tollerieren.
hallo leute, mein sohn der bei meiner ex lebt hat die 10 klasse letztes jahr nicht geschafft und heuer wird er die 10 klasse wieder nicht schaffen ...
Dann sollten sie Ihren Sohn zunächstmal schriftlich abmahnen und explizit androhen, das sie während einer möglichen 3. Wiederholung der 10. Klasse nicht bereit sind Unterhalt zu leisten. Bis zur Volljärhigkeit müssen sie natürlich in jeden Fall Unterhalt leisten.
nur er macht so weiter bis er die 12 klasse geschafft hat.
Wenn er immer wieder die gleiche Klasse wiederholt ist da kein Vorrankommen. Das geht so nicht. Zwar könnte auch eine 2. Wiederholung gerade so noch akzeptabel sein, aber dann wäre darzulegen, das es tatsächlich voran geht.
Wenn er noch in Ausbildung (Schule, Lehre u.ä) ist, bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
Nein, es gibt keine Altersgrenze.
Du musst bezahlen, bis Dein Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat. Ein Höchstalter gibt es da nicht.
http://www.rae-straubing.de/familienrecht.html
freundliche Grüße
Martin