Wann ist Dokumentfälschung strafbar?
Hallo Forumuser,
ich hab folgendes Problem. Vor einiger Zeit habe ich einen Zulassungsbrief für die Uni gefälscht. Den Brief habe ich im Pflegepraktikum verwendet. Er sollte zeigen, dass ich Medizintudent bin. Jedoch wusste ich das ich durch den Brief nicht meinen Status änder oder mehr Befugnisse erhalte, sondern immer noch als Praktikant tätig bin. Der Grund war lediglich mein Ansehen beim Pflegepersonal und bei den Ärzten zu ändern. Der Schwindel ist aufgeflogen.
Womit muss ich jetzt rechnen? Ist Dokumentenfälschung erst dann strafbar, wenn ich mir dadurch Vergünstigungen, Befugnisse oder Titel erschwindle?
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen!!!
20 Antworten
Sobald das Papier den Drucker verlassen hat, ist es ein gefälschtes Dokument. Wenn du dir damit noch Vorteile verschaffst, erhöht sich das Strafmaß. Selbst wenn es nur um den sozialen Status ging. Du hast deinen Chef und deine Arbeitskollegen wissentlich mit einem gefälschten Dokument getäuscht und das wird dich jetzt teuer zu stehen kommen. Einsperren wird man dich nicht, aber eine empfindliche Geldstrafe wirst du bekommen, die zwar an deine finanziellen Mittel angepasst sein wird, aber wenn es ganz hart kommt, dann kann es sein, dass du das auch in deinem polizeilichen Führungszeugnis stehen hast. Wenn ich mich nicht irre, wären das in DE 120 Tagsätze (man möge mich korrigieren, wenn ich das nicht richtig im Kopf habe). Wenn du kein Geld hast, kannst du ersatzweise mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Ich denke nämlich nicht, dass DE bei Vergehen wie diesen weniger zimperlich ist, als AT.
Es ist strafbar ab diesem zeitpunkt wo du ein leben einer anderen person in gefahr gebracht hast sonst zählt das nämlich nicht als fälschung oder wie hast du das genau gefältscht ? solange es nur ein schreiben ist und kein diplom ist es nicht schlimm. bei einem diplom musst du aber damit rechnen das du keinen dokoren titel jemals kriegen kannst. ich könnt dir ein paar dinge erzählen brauche blos mehr informationen.
ich muss zugeben es sieht sehr schlecht für dich aus. im notfall giebt es immer eine alternative. pech das du das nicht nur mündlich sagtest. wenn deine fältschung nicht perfekt war. war es ein fehler und dabei solltest dus belassen. doch wenn nummern etc. professionell gefälscht wurden auf die absicht als arzt in diesem krankenhaus angenommen zu werden musst du leider mit einer diziplinarischen massname rechnen. vermutlich eine buse, fals du ein leben reskiert hast maximal 1 jahr bewährung. doch an sich wird so eine straftat ignoriert weil sie es einfach nicht lohnenswert halten.
und noch etwas. wenn du hier tipps endegen nimmst. dein chef das sieht und denkt du warst das. dan kriegst du grosse probele weil er sich denkt du möchtest es verschleiern. lösche lieber die frage :D
Falsch. Es ist immer strafbar. Sonst wäre es ja kein Vergehen mit nem falschen Perso rum zu laufen ;)
Nein da solltest du dich wohl besser informieren es giebt nämlich immer spezifiken. die man wenn man keine grosse tat verübt hat nicht der straffe entgehen kann
§ 223 StGB Urkundenfälschung
(1) Wer eine falsche Urkunde mit dem Vorsatz herstellt oder eine echte Urkunde mit dem Vorsatz verfälscht, daß sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine falsche oder verfälschte Urkunde im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht.
jep
§223 StGB ist nur leider die Körperverletzung...
Urkundenfälschung steht unter §267 StGB und selbst da hast du, woher auch immer, einen völlig falschen Wortlaut zitiert.
...
Ach ja, die Strafandrohung stimmt auch nicht...
Da hat er das StGB für Österreich erwischt - danke, war mir gar nicht aufgefallen :D
Naja, dicht dran immerhin, wobei der hier vorliegende Fall auch nach Österreicher Strafrecht keine Straftat ist.
Ja, du hast dich eindeutig der Dokumentenfälschung strafbar gemacht, auch wenn du dir dadurch noch keinen Titel o.ä. erschlichen hast. Was genau auf dich zukommen wird, können wir nicht genau sagen, aber einen Anwalt wirst du auf jeden Fall brauchen.
Ob Du nun Vorteile durch diese Aktion hattest oder nicht... strafbar ist es für diesen Moment definitiv. Da kann man auch nichts schön reden.
Keine Ahnung womit Du nun rechnen musst. Das hängt vom Arbeitgeber ab. Hat er durch Deine Handlung Nachteile erlangt, dann wird es ggfs. zu einer Schadensersatzklage kommen können.
Evtl. wird der bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige stellen.
Kann man hier nicht wissen und somit würde ich Dir empfehlen das klärende Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und natürlich auch die Handlung klar und deutlich entschuldigen.
Somit kannst Du dann in der Hoffnung leben mit einem blauen Auge aus der Sache heraus zu kommen.
Da ich beruflich mit der intensiven Prüfung von Bewerbungsunterlagen zu tun habe, kann ich sagen dass Du kein Einzelfall bist. Im Bereich der Bewerbungen wird schon ordentlich gefakt und geschustert. Bei meinem Job geht es aber um Bewerbungen für Arbeitnehmer und da sind die Arbeitgeber enorm empfindlich und seltenst nachgiebig.
Suche den Dialog und mache das Beste aus der Sache.
Also es lief im Grunde so ab: Ich hab mich als Pflegepraktikant beworben. Im Krankenhaus angekommen habe ich gesagt ich bin Medizinstudent um mehr sehen zu können: OP´s usw. Nun weiß ich aber auch das man als Pflegepraktikant immer noch ein Praktikant ist. Egal was man vorher gemacht hat oder nicht gemacht hat. Selbst ein Student im letzten der sein Pflegepraktikum nicht gemacht hat und es kurz vor seinem Examen nachholt, ist immer noch ein Praktikant ohne irgendwelche Befugnisse. Das wissen auch die Stationsleitung und Praxisanleiter. Und mit diesem Wissen habe ich mich dann als Medizinstudent ausgegeben und daraufhin meine gefälschte Zulassungsbescheinigung abgegeben.