Anspruch auf Leihwagen?
Hey, ich habe mir vor 3 Monaten einen gebrauchten bmw in einer Hauptniederlassung gekauft. Nun ist der Motor ohne fremndeinwirkung kaputt. Die von bmw sagen jetzt jedoch weil das auto baujahr 2007 ist hätte ivh keinen Anspruch auf einen leihwagen. stimmt das so, bzw bekäme ich im nachhinein schadenersatz oder Bahntickets gezhalt? Danke im vorraus
4 Antworten
Ein Recht auf einen kostenlosen Leihwagen während der Reparaturdauer hast Du nicht, dies wäre entweder Kulanz, oder durch eine z.B. zusätzliche Mobilitätsgarantie gedeckt.
Du hast keinen Anspruch auf einen Leihwagen.
Damit befinden sich die Jungs und Mädels von BMW eindeutig auf dem Holzweg!
Zusätzlich zur Nachbesserung steht dir auch Ersatz für den Nutzungsausfall im Rahmen von Schadenersatzansprüchen zu. Das heisst, den Leihwagen muss BMW bezahlen, egal wie alt das Auto war.
Im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung, verjähren deine Ansprüche erst ein Jahr nach Gefahrübergang. In den ersten 6 Monaten gilt sogar die Beweislastumkehr, so dass BMW beweisen müsste, dass das Fahrzeug bei Übergabe vollkommen i.O. war. Das werden sie nicht können.
Das ist nicht richtig. Sämtliche Schäden, die mir durch den Mangel entstehen, sind vom Verkäufer zu ersetzen.
Der Nutzungsausfall ist ein solcher Schaden! Das ist gängige Rechtsprechung. Mit einer Mobilitätsgarantie hat das gar nichts zu tun!
Das ist nicht richtig
Doch ist es.
Sämtliche Schäden, die mir durch den Mangel entstehen, sind vom Verkäufer zu ersetzen.
Ja, aber kein Leihwagen.
Der Verkäufer hat nach BGB §439 die zum Zwecke der erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Ein Leihwagen fällt nicht darunter.
Das ist gängige Rechtsprechung.
Da kennst Du dich offensichtlich nicht aus.
Aber gerne kannst Du Rechtsprechung zu diesem Thema, welche Deine Behauptung darlegen hier posten.
Mit einer Mobilitätsgarantie hat das gar nichts zu tun!
Ein Leihfahrzeug während der Dauer der Reparatur hat sehr wohl etwas mit der Mobilitätsgarantie zu tun, da diese genau dafür da ist das derjenige Mobil bleibt^^
Lass dich einfach eines besseren belehren. Ist im Prinzip ganz einfach und auch logisch.
Schau mal hier rein:
Lass dich einfach eines besseren belehren
Ja lasse ich, dazu müsstest Du aber schon mal etwas relevantes posten.
Ist im Prinzip ganz einfach und auch logisch.
Ja ist es eigentlich.
Schau mal hier rein: http://www.frag-einen-anwalt.de/Anspruch-auf-Leihwagen-waehrend-Garantiezeit-bzw...
Lol, die Meinung eines Rechtsanwaltes der mit Rechtschreibfehler protzt sollte nicht allzu ernstgenommen werden.
Diese Aussage des Anwaltes in dem Link ist bezgl. der hier gestellten Frage nicht relevant, da es dort in der Antwort des Anwaltes bereits um Verzugsschaden geht, und mit der gestellten Frage nichts zu tun hat.
...Anwalt kann wohl heutzutage leider jeder werden.
Wo bleibt die Rechtsprechung von dem was Du sagtest ? Dies ist lediglich eine Meinung von einem Anwalt, dessen Stärken wohl auf anderen Gebieten liegen.
@Interesierter, und den Verdienstausfall für meine Unannehmlichkeiten als Selbstständiger kann ich dem Autohaus auch sicher noch in Rechnung stellen ? Na dann viel Spass beim Prozess führen.
Ein Leihwagen ist beim BMW Händler nur eine Kulanzlösung, wenn du bei ihm die Reparatur machen lässt, daher hat man keinen Anspruch darauf. Außer du bezahlst den Leihwagen
Auch BMW hat sich an die Gesetze unseres Landes zu halten. Daher ist der Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur von BMW zu bezahlen!
Viel Glück dabei
Daher ist der Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur von BMW zu bezahlen!
Welches Gesetz verpflichtet BMW zur Abgabe eines Ersatzwagens ?
Nur wenn dies Vertraglich z.B. in einer Mobilitätsgarantie vereinbart wurde.
Ein grundsätzliches Recht auf einen Ersatzwagen in der Zeit der Reparatur besteht nicht.