Gebäudeversicherung Hausverkauf?

3 Antworten

Ab dem Zeitpunkt des Lastenübergangs trifft ihn auch die Pflicht zur Prämienzahlung...

Ich vermute jetzt mal, dass sich diese Prämienzahlung auf die Versicherung bezieht. Nur ist Besitzübergang nicht zwingend gleich Übergang der Lasten.

Den Passus mit den Lasten musst du lesen oder erkundige dich beim Notar. Wurde Übergang der Lasten mit Besitzübergang vereinbart, dann hat er wohl Recht. Dann vermute ich aber, dass er dir auch noch die anteilige Grundsteuer in Rechnung stellen wird.

Die Versicherung geht auch erst mit Eigentumswechsel auf dich, erst dann beginnt dein Sonderkündigungsrecht. Die anteilige Zahlung hängt hier nicht zusammen.

Apolon  02.10.2018, 11:13
Die Versicherung geht auch erst mit Eigentumswechsel auf dich, erst dann beginnt dein Sonderkündigungsrecht.

Zur Klarstellung, das Kündigungsrecht beginnt ab dem Tag des Eintrages im Grundbuch.

https://dejure.org/gesetze/VVG/96.html

Theoretisch könnte der Verkäufer die anteilige Versicherungsprämie ,ab Schlüsselübergabe,in Besitznahme des Objektes von Euch verlangen.

Das wäre allerdings unüblich.

Ich würde aber die Gebäudeversicherung genau auf mich zuschneiden lassen.

Z.B.die Gewässerschadenhaftpflicht in Komfortdeckung wäre bei einer Ölheizung Pflicht für mich.

Stef1710 
Beitragsersteller
 29.09.2018, 12:40

Er will sie ja anteilig haben, aber ich will nicht zahlen ;)

Kann man den letzten Satz tatsächlich so auslegen?

Die Versicherung deckt tatsächlich alles ab.

Rutscherlebnis  29.09.2018, 17:19
@Stef1710

Schau mal.Das ist wie bei der Miete.Du hast eine Vorauszahlung für die erwartbaren Nebenkosten geleistet.Nun hast Du weniger verbraucht,Wasser ,Heizung und erwartest doch die Überzahlung mit der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter zurück.Zwei Monate vor dem Abrechnungstermin zieht ein Neuer Mieter ein.....was würdest Du sagen,wenn nicht anteilig abgeerchnet würde?

Also bei uns war es so dass wir die Versicherung anteilig zahlen mussten. Mit dem Ablauf des Versicherungsjahres haben wir dann einen eigenen Vertrag geschlossen. Wenn der Notar das so festgelegt hat denke ich muss man zahlen.