Gebäude-Außenbeleuchtung defekt - welche Rechte haben wir diesbezüglich?

6 Antworten

Bei allen Respekt:  Jeder Mensch hat ein Handy, was Licht macht. ( nicht böse gemeint ) Zumindest zur Überbrückung gut.  :)

Dieser Zustand stellt meiner Meinung nach nicht unbedingt ein Mietmangel im mietrechtlichen Sinne dar, da er zumindest das Wohnen nicht beeinflusst. Ob hier eine Mietminderung rechtlich haltbar wäre, wage ich zu bezweifeln. Wobei man auch seine Miete mindern darf, wenn der Briefkasten defekt ist oder nicht so nutzbar ist, wie er sein soll.

Hier sprachen Gerichte den Mietern meist eine Mietminderung von 0,5 % (?) bis 3 % zu. Von daher meine ich, das hier wohl 2 % bis 4 % an Mietminderung angemessen wären, da man die Haustür nicht uneingeschränkt oder ohne Probleme nutzen kann.

Man muss den Vermieter und die Hausverwaltung aber dennoch um Abhilfe bitten. Das macht man am besten schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen. Ist der Kontakt zu allen oder den meisten Nachbarn gut, so sollten diese mit unterschreiben. Davon eine Kopie für dich machen und als Nachweis behalten.

Sollte der Vermieter nicht reagieren oder ablehnen, setzt du ihn eine Nachfrist von einer Woche mit der Ankündigung, die Miete ab dem nächsten Monat um 4 % abzusenken. Auch hier sollte mindestens ein Zeuge für den Inhalt und die Zustellung unterschreiben und mindestens eine Kopie als Nachweis behalten werden.

Die Mietminderung darf nur von der Kaltmiete abgezogen werden. Beträgt deine Warmmiete zum Beispiel 550 € und die Kaltmiete sind 400 € , dann dürfen die 4 % nur von den 400 € abgezogen werden. Wenn es soweit ist, sollte man aus Beweisgründen immer die gesenkte Kaltmiete sowie die Betriebskosten einzeln an den Vermieter überweisen.

Bei 400 € Kaltmiete wären 4 Prozent 16 € . Dann würdest du 384 € Kaltmiete zum Beispiel für Dezember 2015 überweisen. Und dann in einer seperaten Überweisung die 150 € Betriebskosten für den Monat Dezember 2015 überweisen.

Allein wegen der Androhung und dann eventuell auch der tatsächlichen Durchführung einer Mietminderung, darf dein Vermieter dir weder kündigen, noch diese androhen. Selbst wenn die Minderung nicht rechtens wäre.

Wichtig ist nur das man die Miete nicht sofort mindert. Man muss den Vermieter immer vorher schriftlich auffordern den Mangel zu beseitigen. Viele Gerichte sehen eine Aufforderung als zu wenig an und fordern daher eine zweite, wenn auf die Erste nicht reagiert wird. Erst nach Nichtreaktion des Vermieters auf die zweite Aufforderung, kann man die Minderung bedenkenlos ausführen.

Schwierig ist es, wenn der Mangel mitten im Monat ( wo man schon eine niedrigere Miete gezahlt hat ) beseitigt wird. Ob man da dann den Rest nachzahlen muss? Spätestens zum neuen Monat muss aber wieder die normale Miete gezahlt werden, wenn der Mangel im Vormonat behoben wurde.

Die Hausmeisterin scheint ein Problem mit ihrer Berufsauffassung und/oder Demenz zu haben. Es ist ja wahrscheinlich nur eine Birne kaputt. Die auszuwechseln ist nun das kleinste Problem. Und wenn die Lampe an sich oder ein Stromkabel defekt ist, dann kann sie das ja zumindest mitteilen. Jedenfalls ist das kein Zustand, mit dem man dauerhaft leben muss.

Ein seriöser Vermieter lässt diesen Mangel umgehend abstellen. Wenn du dich beim Vermieter oder der Hausverwaltung beschwerst, erwähne auch das die Hausmeisterin trotz mehrerer Hinweise von dir oder anderen Mieter nie reagierte.

AalFred2  21.10.2015, 10:21

Mal abgesehen davon, dass deine 4%-Minderung wegen eines defekten Leuchtmittels eher albern ist, kann man grundsätzlich die Miete ab Auftreten des Mangels mindern. Das ist völlig unabhängig von der Meldung an den Vermieter.

AalFred2  21.10.2015, 13:04
@Moralheld

Ob du das anders siehst oder nicht, interessiert doch niemanden. Ich halte mich da mal ans Gesetz. Wie übrigens die von dir verlinkte Seite auch. Ich zitier mal kurz:

"Die Frage, ab wann der Mieter die Miete mindern darf, beantwortet sich also dahingehend, dass er sofort mindern darf, sobald das Problem auftritt."

Moralheld  21.10.2015, 17:39
@AalFred2

Das unmittelbar danach weiter ausgeführt wird das man erst mindern darf, sobald der Vermieter Kenntnis vom Mangel hat, unterschlägst du dabei!

AalFred2  23.10.2015, 08:21
@Moralheld

Nein, tue ich nicht. Der Zeitpunkt ab dem die Miete gemindert werden darf, ist nun mal das Auftreten des Mangels. Wenn der Vermieter dann eine Woche nicht erreichbar ist, hat das keinerlei Einflüsse auf die Möglichkeit der Mietminderung. Der Verpflichtung den Vermieter ohne schuldhafte Verzögerung zu informieren, hat erstmal keinerlei Auswirkungen auf die Mietminderung.

http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html

Wenn ihr als Mieter direkten Kontakt mit ihr habt, dann geht gemeinsam zu ihr und macht Druck!

Den Vermieter bzw. die Verwaltung direkt, nachweisbar, zu informieren und die Behebung des Mangels zu fordern.

Am besten wird es sein wenn du wegen der Beleichtung eine schriftliche Mitteilung verfasst mit einer Frist von z. B. 14 Tagen. Das Schlüssel Loch finden ist nicht das Problem. Gefährlicher. Ist es im dunkeln zu stolpern.  

Der Hausverwaltung den Schaden (das Problem) melden.