Gebühren für eine Vermieterbescheinigung?
Hallo,
wie oben bereits genannt geht es um die Vermieterbescheinigung.
Ich bin bei meinem Partner eingezogen und wollte mich nun ummelden, da ich dafür nun eine Vermieterbescheinigung benötige haben wir den Vermieter kontaktiert, dieser stellt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 164€ was ich für den kleinen Aufwand etwas viel finde. Online kann ich keine Lösung dazu finden ob das überhaupt erlaubt ist eine solche Summe für ein Stück Papier zu verlangen oder ob das ganz normal ist.
9 Antworten
Eine Bearbeitungsgebühr in dieser Höhe ist meiner Ansicht nach sittenwidrig und sie ist auch rechtswidrig.
Aber Dein Partner kann diese Bescheinigung, denn es ist bestimmt die Wohnungsgeberbestätigung gemeint, ausfüllen.
Wieso?
Dein Partner hat einen Mietvertrag mit dem Vermieter und Du ziehst nur zu ihm; also ist der Vermieter nicht dein Vertragspartner.
Dein Partner ist im Besitz der Wohnung und ist so der Wohnungsgeber!
Ohne das ich eingetragen werde, also zur Untermiete.
Dein Partner ist Dein Vermieter, er muss die Bescheinigung ausfüllen.
Somit hat sich das mit der Gebühr erledigt.
Wenn du zur Untermiete einziehst ... ist der Vermieter, der die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen muss, dein Partner.
Für den Fall, dass aus irgendeinem Grunde doch der "offizielle" Vermieter die Bescheinigung ausstellen muss:
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist eine Bringschuld des Vermieters, die, wenn er sie nicht rechtzeitig erfüllt, mit bis zu 1.000€ Ordnungsgeld geahndet wird. Würde ich dezent darauf aufmerksam machen
Der Vermieter ist zur Ausstellung dieser Bescheinigung gesetzlich verpflichtet.
Er kann höchstens evtl. Postgebühren berechnen.
Du kannst dich beim Einwohnermeldeamt über ihn beschweren. Dann fordert das Amt diese Bescheinigung selbst an.
dieser stellt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 164€
Das entspricht einem Stundenlohn von etwa 9.800 € ;-)
Denn länger als ca. 1 Minute dauert das Ausstellen nicht.
Davon abgesehen darf der Vermieter keine Gebühr dafür verlangen.
Die Wohnungsgenerbbestätigung, so der korrekte Name, muß in dem Fall dein Freund ausstellen, denn der ist dein Wohnungsgeber.
Also das Formular vom Einwohnermeldeamt holen oder von der Webseite runter laden, ausfüllen, nicht vergessen den Namen des Eigentümers anzugeben, unterschreiben und anmelden, fertig.
Grundsätzlich darf für so etwas gar keine Gebühr erhoben werden. Das darfst Du ihm gerne mitteilen. ( Der Vermieter ist per Gesetz verpflichtet eine solche Bescheinigung herauszugegeben ) Schick ihm die Rechnnung mit einem entsprechenden Vermerk zurück.
Und desweiteren kann Dir auch Dein Partner eine solche Bescheinigung ausstellen.
http://schultzundseldeneck.de/aktuelles/meldung/vermieter-muessen-einzug-bescheinigen.html
Formulare für die Meldebescheinigung haben etliche Kommunen bereits zum Download ins Internet gestellt; die Angaben können Eigentümer aber auch direkt elektronisch an die Behörden übermitteln. Für das Ausfüllen dürften Vermieter vom Einziehenden kein Geld verlangen, betont Metter: "Es besteht Mitwirkungspflicht!"