Bearbeitungsgebühr bei Kündigung?

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Also "Einspruch einlegen" kannst du nicht. Höchstens widersprechen. Da es sich bei dem "Kleingedruckten" um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitnesstudios handelt, sind die §§ 305 ff. BGB einschlägig. Eine Bearbeitungsgebühr für eine Kündigung verstößt in der Regel nicht gegen §§ 309, 308, 307 II bzw. 307 I, daher wirst du die Gebühr wohl bezahlen müssen. Auch § 305 c BGB scheidet aus, dh die Klausel besteht die Inhaltskontrolle.

Bei 5,90 € würd ich nicht viel rumregeln, aber prinzipiell könntest Du gegen die Klausel Einspruch einlegen weil Sie meiner Meinung nach gegen AGB-Gesetz §3 verstößt, weil Kündigungsgebühren eben nicht üblich sind und Du von daher nicht mit so einer Klausel in den AGB hättest rechnen müssen. Zudem könnte man noch §9 (1) annehmen, da Du ja auch bearbeitungsgebühren beim Kündigen hast (Schriftverkehr, Porto) und Du diese nicht in Rechnung stellen kannst. Was im Prinzip eine einseitige unangemessene Benachteiligung Deinerseits darstellt.

Ich gehe davon aus, dass das die AGBs des Studios sind und du hast sie leider unterschrieben :-(

Hallo Elfi,
grundsätzlich hast Du ja recht, ist eindeutig 'Abzocke' :-|
Leider sagt die deutsche "Rechtsprechung" das ein Vertrag eben ein Vertrag ist und damit gültig ist hast Du ihn erst mal unterschrieben.
Wirst also wohl oder übel (eher übel) in den 'sauren Apfel' beißen müßen. :-)
Gruß, der Rosslauer.de

das wirst du bezahlen müssen