GbR Name im Logo

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
bei einer GbR Müssen ja die namen alle mitGründer in den Namen der GbR mit rein

Die Vorschriften, nach der bei einer GbR in jedem Schriftverkehr die Echtnamen aller Gesellschafter angegeben werden müssen (§ 15b GewO) sind 2009 weggefallen. Muss also nicht mehr sein ! Da könnt ihr Fantasienamen nutzen. Nur beim Abschluss von Verträgen müsst ihr natürlich eure Namen angeben, weil eure Firma ja keine eigene Rechtspersönlichkeit und keinen eigenen Namen hat, sondern so heißt, wie IHR !

Ins Logo könnt ihr schreiben, was ihr wollt, solange ihr nicht die Rechte dritter verletzt.

Hi,

das Logo ist ja kein rechtlicher Bestandteil. Es ist ja eine Marketing-Entscheidung, dass es auf den Briefkopf kommt. Und ob Du da ein Bild oder einen Schriftzug nimmst, dass ist unerheblich.

Aber wenn Ihr schon einen Fantasienamen verwenden wollt, warum dann keine UG oder GmbH? Da gibt es auch beim Melden am Telefon nicht solche Probleme. Ganz abzusehen, wenn ein Gesellschafter ausscheidet und ein anderer einsteigt. Da werden Kosten verursacht... Von der Haftung für Fehlentscheidungen anderer bis ins Privatleben ganz zu schweigen...