Muss man bei einer Überweisung den Namen des Empfängers zwingend richtig angeben?
Wenn ich eine Überweisung tätige, die Kontonummer des Empfängers richtig eingebe und die BLZ auch aber den Namen des Empfängers frei erfinde wie zum Beispiel Horst Ewig obwohl der Empfänger Peter Schubert heißt, kommt das Geld dann Trotzdem an?
Oder gar einen Fantasienamen wir zB Flying Überweisung Prod.? Würde das gehen mit den anderen richtigen Daten.
3 Antworten
wenn Du Online überweist wird der Name sowieso nicht geprüft und bei Überweisungen durch die Bank wird nicht mehr zwingend der Name überprüft. Es kann allerdings geschehen, dass ein vielfach benutztes Konto dem Bearbeiter bekannt ist, ihm der falsche Name auffällt und deshalb die Überweisung nicht ausgeführt wird.
Die Bank ist nicht zur Kontrolle des Namens verpflichtet, deshalb wird das auch der BVearbeiter nicht ablehnen!
Ja es würde gehen. Früher mussten die Daten zum Namen (Kontoinhaber) passen. Wenn das nicht passte - ging das Geld zurück.
Heute wird das nicht mehr überprüft (die Banken müssen es nicht mehr prüfen) - und geht deshalb.
Seit den neuen EU-Zahlungsrichtlinien PSD (Payment Service Directive) ist die Prüfung von Kontonummer und Namen nicht mehr zwingend notwendig. Die Beträge werden i.d.R. dem Konto gutgeschrieben.
Es gibt noch vereinzelt Bank die andere Sicherheitssysteme haben und zusätzlich die Prüfung vornehmen. Wie ich finde zum Vorteil des Kunden.
Die Zahlung mit falschen Namen bzw. abweichenden Kontobezeichner sollte also beim Empfänger gebucht werden.
Grüsse birneos