Gasanbieterwechsel im Mehrfamilienhaus?

4 Antworten

Wenn Ihr eigene Gasuhren habt, dann könnt Ihr unabhängig voneinander wechseln. Das Gas kommt sowieso von dem lokalen Versorger - der rechnet dann nur mit Eurem Anbieter ab.

Muss der Verwalter von der Eigentümergemeinschaft dazu aufgefordert werden oder ist es seine Pflicht den wirtschaftlichen Anbieter selbst zu suchen? Gibt es Gesetzestexte diesbezüglich?

Gaszentralheizung vorausgesetzt ist Vertragspartner des Versorgers in der Regel der Eigentümer, bzw. der Hausverwalter. Dieser kann den Wechsel veranlassen; niemand sonst!

nexus77 
Beitragsersteller
 10.05.2009, 09:36

Ich bin Eigentumer dieser Wohnung. An den Heizkörpern sind digitale Messgeräte angebracht, die per Funk zur Abrechnungszentrale gebracht werden. Die Grundkosten werden doch allerdings aus der Gesamtmaße aller Kosten mit 30% ermittelt. Wie verhält sich dies nun?

mig112  10.05.2009, 09:40
@nexus77

Deine Heizungsablesegeräte haben mit dem Gasversorger nicht das Geringste zu tun!! Die Werte gehen jährlich an ISTA oder Kalorimeta und ähnliche Dienstleister die abrechnen. Gas kommt von Anbietern wie WFG oder RWE oder Gazprom oder so...

nexus77 
Beitragsersteller
 10.05.2009, 09:46
@mig112

also bedeutet dies, das ich problemlos zu einem anderen gasanbieter wechseln könnte, ohne das dem irgendjemand zustimmen muss?

mig112  10.05.2009, 09:47
@nexus77

Ähem, würdest du bitte meine Antworten nochmal lesen!? Ich sage A und du behauptest daraus B zu lesen... meine Beratung endet hier!!

Wer ist denn Vertragspartner mit dem Gasanbieter? Ist es eine Person, kann diese natürlich auch den Gasanbieter wechseln, sind es mehrere so bedarf es der Zustimmung aller. (...)