Garantiefall einer durchgessensener Couch, was darf der Händler?
Haben vor einem Jahre eine Couch gekauft (600€). Diese ist durchgesessen, wir wollen die Couch an den Händler (Möbel Boss) zurückgeben!
Dieser möchte, das die Couch von einem externen Polsterer ausgebessert wird was wir ablehnen. Gund:
Der Polsterer selber sagt aus, das die Ausbesserung nur ein halbes bis ein Jahr hält und dann das Problem in jedem Fall wieder auftritt.
Das ein Händler X das Recht auf Ausbesserung hat ist mir bekannt, doch muss ich mich darauf einlassen, wenn der Polsterer selber sagt, das seine Arbeit nicht von Dauer ist?
Es kann doch nicht sein, das man 600€ für ein Möbelstück ausgibt und es nach 2 Jahren reif für den Sperrmüll ist!?
Wenn ich noch erwähnen darf:
Vor diesem Sofa haben wir ein Sofa bei SKONTO erworben, welches ebenso nach nur 6 Monaten den Geist aufgab. Die Leute von SKONTO haben die Couch anstandslos zurückgenommen. Kundenfreundlichkeit eben!
7 Antworten
Gesetzlich ist eigentlich nur geregelt, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln ist.
Später auftretende Mängel, die aufgrund der Nutzung entstehen, sind davon nicht erfasst. Während der ersten 6 Monate müsste allerdings der Händler nachweisen, dass die Couch zum Zeitpunkt der Übergabe in Ordnung war. Nach 6 Monaten gilt die Umkehr der Beweislast. D.h., der Käufer muss im Zweifelsfall beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestanden hat.
Wenn man nicht gerade einen Sachverständigen zur Hand hat, ist dieser Beweis quasi unmöglich zu erbringen.
Mit anderen Worten: Sei froh, dass der Händler kulant die Nachbesserung anbietet; verpflichtet wäre er - nach der Schilderung des Sachverhalts - dazu nämlich nicht.
genau das is der springende punkt
Sooo, Habe mit dem Chef gestern gesprochen. Lange. Erst wollte er sich auf nicht einlassen, bis er eingelenkt hat und mir etwas anbot: Ich kaufe bei ihm eine neue Couch, er nimmt die "alte" zum vollen Kaufpreis zurück! Da uns eh klar war, mehr Geld auszugeben, haben wir nun nochmal 800€ zusätzlich investiert und dazu 100€ runtergehandelt!
Pustekuchen von wegen nix Garantie!
Du sagst selbst richtig, der Händler ist zur Nachbesserung verpflichtet. Die andere Seite der Medaille: Du mußt ihm die Gelegenheit dazu geben. Egal, was der Polsterer sagt. Leider kann man als Laie Qualität und Minderwertigkeit kaum auseinanderhalten. Umso wichtriger ist eine gute, seriöse Beratung vor dem Kauf.
...was im Endeffekt audf dasselbe hinausläuft. Er hat den schwarzen Peter.
ich hätte es auch abgelehnt,aber der hertsteller/händler hat das recht auf nachbesserung,sprich:er darf die couch zum polsterer bringen,auchwenns vermutlich nich lange hält
Wenn es Dir der Polsterer schriftlich gibt, dann kannst Du auch eine Garantieverlängerung pochen.
Pochen kann Sie, aber was hat
a) Der Händler mit Garantie zu tun ?
b) geht es hier um Gewährleistung
c) Muss weder der Händler im Gewährleistungsfall etwas verlängern, noch der Hersteller bei Garantieabwicklung.
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Einzig der Polsterer könnte auf seine Arbeit eine zusätzliche Garantie geben, und der wird sich hüten.
nicht verpflichtet,er hat das recht drauf.er kann dir auch ne neue besorgen