Garantie auf neue Heizung ohne Wartungsvertrag?

6 Antworten

Du schreibst selbst, daß Du auf den Glühzünder nur 6 Monate Garantie hattest. Also ist das eine ganz gewöhnliche Reparatur und sämtliche damit zusammenhängende Folgekosten sind von Dir zu tragen. - Ist leider so.

Aus privater Erfahrung solltest Du für die Therme eine jährliche Wartung durchführen lassen. Es ist günstiger, wenn dabei Verschleißteile ersetzt und Mängel erkannt werden, als hinterher größere Schäden zahlen zu müssen.

Arneux 
Beitragsersteller
 18.06.2011, 10:26

Ja, Herstellerseitig wenn ich das richtig interpretiert habe.

Und ja, Wartungsvertrag wäre vielleicht günstiger gewesen. Es sei denn, die läuft jetzt noch ein Jahr ohne Probleme durch, dann wäre wiederum diese eine Rechnung hier günstiger als die Kosten für 2 Jahre Wartung.

Rechnung: knapp 190,- € --> 2 Jahre Wartung: 300,- €

Ich dachte halt, dass zumindest die Handwerkerkosten durch 2jährige gesetzliche Garantie durch die Installationsfirma abgegolten sein könnten.

Leon97531  18.06.2011, 10:31
@Arneux

Ich dachte halt, dass zumindest die Handwerkerkosten durch 2jährige gesetzliche Garantie durch die Installationsfirma abgegolten sein könnten.

Es gibt keine 2 jährige gesetzlich geregelte Garantie.

unknown1966  18.06.2011, 10:44
@Leon97531

Merkst Du nicht, daß es hier wohl einzig darum geht, daß der Frager nicht bezahlen will und in unseren Antworten die entsprechende Rechtfertigung sucht? Da gibt es von meiner Seite überhaupt keinen Grund nach einer sachlich fundierten Antwort in eine Diskussion zu wechseln.

Arneux 
Beitragsersteller
 18.06.2011, 11:25
@unknown1966

"Ungern bezahlen möchte" - "nicht bezahlen will" klingt so hart ;-) - wenn es gesetzlich so ist, bezahle ich natürlich die Rechnung.

Die Frage war halt ob die installierende Firma den Betrieb der Heizung auch ohne Wartungsvertrag in einem gewissen Rahmen für 2 Jahre garantieren/gewährleisten muss und ich nur für das Ersatzteil aufkomme, da Herstellerseitig nur 6 Monate Garantie (nur bedingt hinkender Vergleich: Handyakku)

Ist in meinen Augen ein reiner Garantiefall und unabhängig von einem Wartungsvertrag.

Lanyracer05  19.06.2011, 12:03

Und warum? Würde mich interessieren!

die gesetzliche garantie bzw. gewährleistung darf von nichts abhängig gemacht werden und gilt natürlich auch ohne wartungsvertrag

hansderweisse  18.06.2011, 10:25

da hab ich möglichweise geschrieben, ohne ahnung zu haben. sorry.

Leon97531  18.06.2011, 10:18

Verwirf doch nicht Garantie mit Gewährleistung in einen Topf.

Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Vereinbarung welche für Schaden aufkommt die in der Garantiezeit auftreten, die Garantie ist an die Garantiebedingungen geknüpft welche der Garantiegeber nach belieben aufstellen kann, es muss nicht einmal eine Garantie gegeben werden, wenn aber gegeben ist der Garantiegeber natürlich daran gebunden.

Die gesetzlich geregelte Gewährleistung (Mängelhaftung) steht für Schäden oder Ursachen für Schäden welche bei Übernahme bereits vorhanden waren.

hansderweisse  18.06.2011, 10:25
@Leon97531

ich sags nicht gerne, aber du hast recht :-)

Wenn die Garantiebedingungen eine Wartung in gewissen Zeitabständen vorsehen, müssen diese auch gemacht werden wenn du Garantieansprüche geltend machen willst.

Arneux 
Beitragsersteller
 18.06.2011, 10:31

Dazu habe ich nichts in meinen Unterlagen der Firma. Außer den Verweis auf die VOB, die ich mir aber nicht durch gelesen habe bzw. nicht einer Rechnung oder dem Angebot beiliegt.

Ich hätte das also höchstens online oder wo auch immer nachlesen können, klar. Keine Ahnung ob das dort geregelt ist oder ob das so Allgemeingut ist, dass man das als Verbraucher halt zu wissen hat. Ist ja meine erste eigene Heizung.

Leon97531  18.06.2011, 10:34
@Arneux

Der Verkäufer / Firma wird eh keine Garantie geben, wenn dann der Hersteller der Heizung auf sein Produkt.

Dies ist nicht nur bei der Heizung so, sondern bei allen Sachen wie Handy, Auto, Lautsprecher, PC, Fernseher etc. etc.

Arneux 
Beitragsersteller
 18.06.2011, 10:38
@Leon97531

Ok, wäre dann wie bei einem Handy-Akku auf den es keine 2 Jahre gibt. Sieht also eher schlecht für mich aus..

gewährleistung für die funktion der anlage sind gesetzlich 2 jahre,kann aber auf 1 jahr begrenzt werden,6 monate gewährleistung gibts nicht.