Gab es in Deutschland je einen Fall wo ein Bürger den Führerschein " geschenkt " bekommen hat?
Weil er eine Anzahl von Jahren nachweisen konnte in denen er ohne selbigen gefahren ist ohne gegen regeln zu verstoßen
15 Antworten
Hallo,
in der Bundesrepunlik gibt es das definitiv nicht. Ob es z.B. 1949 oder 1950 Ausnahmen gegeben hat, weiß ich nicht. Im Deutschen Reich kann es andere Regeln gegeben haben.
Märchenerzähler und Lügner gibt es in Deutschland aber definitiv.
Marco Reus bekommt übrigens keinen Führerschein vom dt. Staat geschenkt.
Gruß
RHW
Man kann nicht ohne Führerschein fahren, ohne gegen die Regeln zu verstoßen, du Witzbold. Selbiges verstößt ja bereits gegen die Regeln.
Gegenfrage:
Bekommt man in Deutschland eine Erlaubnis, jeden Laden auszuräumen, wenn man eine Anzahl von Jahren nachweisen konnte, in denen man unerkannt in Läden eingebrochen ist, ohne gegen Regeln zu verstossen?
Generell nein
ABER
es gibt die berühmte Ausnahme, eine ist mir persönlich aus meiner Verwandschaft bekannt.
Alter Mann mit uralter Klasse 4, die ja zum Führen von KFZ bis 600ccm und maximal 27 PS berechtigte. Dies Fahrzeuge gibt es aber zwischenzeitlich nicht mehr neu zu kaufen.
Vor guten 15 Jahren also bekam er die Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Landratsamt nun bis 800ccm und maximal 54 PS zu fahren und hat sich sofort einen Smart gekauft mit dem er brav fährt.
Wohl gemerkt, der Mann ist nun knappe 90, in seinem ganzen Leben unfallfrei gefahren und lebt sehr abgeschieden auf dem Land. Er hatte aber nie die Klasse 3, trotzdem darf er fahren aber halt nur bis zu der Beschränkung.
Alles andere sehe ich auch als Märchen an, das wäre ja eine Belohnung der begangenen wiederholten Straftatsbegehung. Das kommt ja einer Selbstanzeige beim Finanzamt gleich wobei die ja straffrei ausgehen wenn Sie richtig gemacht ist. Nachzahlen und gut ists.
Der Vergleich mit dem Serieneinbrecher trifft den Nagel eigentlich auf den Kopf. Mir fiele da auch einer ein dazu - ein Serienmörder kann sich ja auch nicht bei der GSG 9 bewerben und sagen wie zielsicher er doch ist.
Jo ... Das gab es Wirklich einmal ......
Ende 1970 .....
Bei einem Taxifahrer in Hessen wurde in einer Allgemeinen Verkehrskontrolle festgestellt das er keine Fahrerlaubnis hatte und noch nie besessen hat ......
Er wurde wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt .....
Ihm wurde die Fahrerlaubnis erteilt da zum damaligen Zeitpunkt die Prüfungen nicht zwingend vorgeschrieben waren .....er musste nachweisen das er ein Fahrzeug sicher führen kann und die Verkehrsregeln kann ......
Dies konnte er nachweisen da er schon über 10 Jahre als Taxifahrer arbeitete und noch nie einen Unfall hatte und nie Gebührenpflichtig verwarnt wurde ......
Damals ein sehr großes aufsehen mit ein paar Gerichtsverfahren ......
Danach schloss der Gesetzgeber diese Lücke indem er die Prüfungen zwingend vorschrieb ......
Hab schon versucht etwas zu finden ...aber erfolglos ...... selbst beim damals zuständigen OLG Frankfurt / Main .......
War ......nach meiner Erinnerung Ende der 70er Jahre ......
Kann mich nur gut daran erinnern da mein Onkel auch auf diesen Zug aufspringen wollte ......was nicht geklappt hat !
Damals waren die Prüfungen so nicht im Gesetzestext Formuliert und der Taxifahrer vorm OLG recht bekam ......was im nachhinein völlig sinnlos war ...da er die Prüfungen die gefordert wurden in der zeit bis zur Entscheidung auch 10 mal machen hätte können .......
aber wie gesagt...... belegen kann ich das nicht .....nur recht gut erinnern
Glaubst du das oder kannst du das auch Belegen?