Wird ein in Rumänien erteilter Führerschein in Deutschland anerkannt?
Einem Bekannten von mir wurde der Führerschein wegen Verstoßes gegen das BtMG im Straßenverkehr entzogen. Wenn er den Führerschein in Rumänien neu macht, wird der Führerschein in Deutschland anerkannt?
5 Antworten
Hallo
hast du deinen Entzug geschafft?
naja, egal
die Wohnsitzregelung wurde ja schon angesprochen, du/oder dein Freund benötigst für 185 Tage einen Wohnsitz in Rumänien
und da nur der Wohnsitz nicht ausreicht auch Bescheinigungen über einen Arbeitsplatz (von was willst du/dein Freund denn in den 185 Tage leben?), über gezahlte Steuern usw..
außerdem, und jetzt kommt das Problem:
EU-Richtlinie 2006/126/EG zur Zuständigkeit für Führerscheinmaßnahmen der Einzelstaaten
"Außerdem sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Straßenverkehrs die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anzuwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat."
und eine MPU ist so eine innerstaatliche Bestimmung
die Quelle gibt es als Kommentar dazu
danke für den Stern
Ein rumänischer Führerschein wäre vorab schon mal nur dann legal, wenn dieser Bekannte mindestens 185 Tage lang seinen Lebensmittelpunkt in Rumänien hätte. Das bedeutet, ein angemeldeter Wohnsitz reicht nicht, man muss wirklich auch nachweislich da leben.
Desweiteren dürfte auch keine Fahrerlaubnis in Rumänien bekommen, solange er in Deutschland eine Sperre hat.
Wenn er nun wirklich länger in Rumänien lebt, die Sperre in Deutschland vorüber ist, dann könnte er danach in Rumänien eine Fahrerlaubnis erweben. Steht jedoch in Deutschland eine MPU an, so wäre diese Fahrerlaubnis in Deutschland ungältig. Er dürfte also in Rumänien oder anderen Ländern fahren, in Deutschland hingegen wäre das untersagt, jedes Fahren wäre eine Straftat.
Der Gedanke des Bekannten, nach Verlust des Führerscheines schnell mal in einem anderen EU-Land einen neuen machen und weiter geht´s, der ist falsch. Es gibt zwar viele "Führerscheinhändler", die alles mögliche versprechen, die alles mögliche als legal erklären, aber wenn die ihr Geld haben, dann ist man selbst dieses los - und darf hier immer noch nicht fahren.
Nur wenn die Sperrzeit in D rum ist und sein ordentlicher Wohnsitz in Rumänien ist.
Ansonsten nicht.
Detailfragen kannst Du bei der kostenlosen Hotline der EU stellen
00800 67891011
Nur wenn die Sperrzeit in D rum ist und sein ordentlicher Wohnsitz in Rumänien ist.
Selbst dann nicht.
Doch wenn dort sein Lebensmittelpunkt ist und er in D keine Sperrzeit hat , kann die Anordnung der MPU wirkungslos bleiben, weil er nicht mehr in Bereich der Verwaltungsbehörde ist ,hat der EUGH entschieden. Ok sich einfach dort anmelden Führerschein dort machen und dann wieder hier weiterleben geht nicht.
Die Anordnung der MPU ist ein Verwaltungsakt, während die Sperrzeit eine Nebenstrafe ist.
Hat er z. B. ein Jahr in Rumänien gelebt und dort den Führerschein gemacht und kann das nachweisen. könnte er hier einem Antrag auf Umtausch stellen und bei einem negativen Bescheid hier vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Aber er muss dort gelbt haben nicht einfach dort anmelden Führerschein machen und hier dann fahren, solche Konsteletionen funktionieren nicht.
Das ist dann natürlich immer so eine Frage, wie vile Geld Mühe mann investiert beim Rechtsweg, wie gut der Anwalt ist . OK beier der MPU fallen 90 % durch, da lohnt es sich schon diese legal zu umghen. Ist aber schwierig und man muss jede Menge fomalitäten beachten, dass dann eine Führerschein eines EU Staates gilt. Eine Lücke im Gesetz stelt die Schweiz da dern Führerschein sind aufgrund der Bilateralen Beziehungen in der EU anerkannt aber die EU richtline gilt nicht unmittelbar , ist also in D die Sperrzeit rum und wohnt er in der Schweiz darf er auch hier fahren, ist noch eine Sperrzeit hier , ist es fahren ohne Fahrerlaubnis. Aber grundsätzlich muss man am Austellungsort wohnen. Führerscheine aus Polen, Rumänien etc, werden sowiso hier besonders streng kontroliert. Nach 10 Jahren verfällt die Anordnung der MPU Automatisch. Dein Kumpel sollte sich mal von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.
Nein.
Bei einer Kontrolle erwartet ihn eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Ausführliche Antwort wird nachgereicht, bin gerade am Handy.
Sehe gerade, ginatilan und Franticek haben das bereits souverän erledigt.
Ja, wenn er denn die MPU-Auflage erfüllt hat.
Kurz: ist mehr als eine rechtliche Grauzone. Die Wahrscheinlichkeit, am Ende wieder ohne Fahrerlaubnis dazustehen ist hoch.
Der Wohnsitz muss ausserhalb der BRD sein , dann darf er im Urlaub hier fahren wenn die Sperrzeit rum ist , aber wohnt er nach den Erwerb wieder hier sieht es schlecht aus mit der Anerkennung, weil die MPU ein Verwaltungsakt ist und der Wohnsitz wenn er innerhalb der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde ist wirksamme Anordnung begründet.