Ist der Erste Hilfe Kurs nach 4 Jahren abgelaufen?
Meine Führerschein stelle sagt der Erste Hilfe Kurs (Welchen ich 2016 machte) sei "abgelaufen". Laut Verordnung ist dieser aber unbefristet gültig. Was tun?
8 Antworten
§76 Nr 11a FeV:
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.
§19 FeV kennt ebenfalls kein Höchstalter der Bescheinigung.
Fordere eine schriftliche Erklärung, nach welcher Rechtsgrundlage man der Ansicht ist, sich über die geltenden Bestimmungen der FeV hinwegsetzen zu können. Du kannst auch mitteilen, dass du es auf eine Ablehnung des Antrags ankommen lassen und dagegen Widerspruch und Klage einlegen wirst.
Die Ablehnung wird man nicht begründen können.
Dann ist die Fragestellung falsch, denn dort von einem Erste Hilfe Kurs die Rede. Unter 9 Stunden hieß lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Ne es ist tatsächlich ein erste hilfe Kurs mit 9 UE.
Da der Gesetzgeber in §19 FeV einen Kurs mit mindestens 9 UE vorschreibt und in §76 FeV die unbefristete Gültigkeit der alten Bescheinigungen festlegt, ist der Fall eindeutig.
Mir wurde gesagt, dass alle Erste-Hilfe-Scheine angenommen werden, die bis 1997 zurücklaufen, alles was 1996, 1995 und drunter ist, zählt nicht mehr. Meiner war zu dem Zeitpunkt auch 4 Jahre alt und ich hab mich 2019 angemeldet.
Und den Führerschein bestanden?
Nein, der erste Hilfe Kurs ist, wie dein Zeugnis, unbegrenzt gültig. Dein Sehtest allerdings, läuft nach zwei Jahren ab.
Hast du dein Erste Hilfe Kurs allerdings vor 2016 erledigt, dann ist dieser Oktober 2017 abgelaufen.
Hast du dein Erste Hilfe Kurs allerdings vor 2016 erledigt, dann ist dieser Oktober 2017 abgelaufen.
Nein, auch das ist nicht der Fall, wenn es sich um einen Erste Hilfe Kurs handelt. Lediglich ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen wäre wegen der zu geringen Stundenzahl nicht mehr verwendbar.
Im Oktober 2016 erledigt.
Was mache ich wenn sich die FS Stelle beharrlich weigert diesen anzuerkennen?
Widersprechen
Das sind doch 18€ ^^ gudde willste der Verfassung den Krieg ankündigen ^^ hahahahah
Der Erste Hilfe Kurs sollte aber alle 2 Jahre aufgefrischt werden. Ist jeden falls bei uns so. Da ändert sich schon was, was Erste Hilfe betrifft.
Das ändert nichts an der Rechtslage. In §19 FeV steht kein "sollte".
Ja des weiß ich aber Pflicht isses nunmal nicht und schon gar kein Grund den Führerschein zu verweigern.
Ich kenne es so, das der Erste Hilfe kurs nicht älter sein darf. Wenn er von 2016 ist, kann es sein, das er nicht anerkannt wird.
Doch, er wird.
Ok, dann ist es so, Gesetze ändern sich ja gerne
Gesetze kann man nachlesen. Das ist der Vorteil daran.
Ne der ist dann nicht mehr Gültig.
Ich nehme an du machst deinen Motorradführerschein? ^^
War bei mir vor 2 Jahren ebenfalls so
Ne mach den autoführerschein. Musste damals leider abbrechen aus persönlichen Gründen.
Kein Problem. Dann machst den jetzt und bestehst;)
Aber jetzt ernsthaft. Der erste Hilfe Kurs ist zwar gültig aber das stoppt beim antreten für einen neue Klasse. Das ist dieses Gesetz absolute irrelevant.
Daher wird dir jede Führerscheinstelle, Behörde in der BRD dasselbe sagen. Das war bei mir exakt der gleiche Fall.
Viel Glück
Ich weiß nicht, ob du da was verwechselst. Die Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort ist seit Oktober 2017 ungültig, egal, wann sie ausgestellt wurde. Die Erste Hilfe ist umfangreicher.
Ne der ist dann nicht mehr Gültig
Warum behauptet der Gesetzgeber ausdrücklich das genaue Gegenteil und warum glaubst du, dass du mehr zu sagen hättest?
Hahaahah sein erster Hilfe Kurs ist für die nächste Führerscheinklasse nicht gültig ganz einfach!
Was willst hier noch diskutieren? -.-
2017 wurde die Regelung geändert !
Bedeutet man macht zwar nur noch einmal den erste Hilfe Kurs jedoch muss dieser erneuert werden falls man eine neue Führerscheinklasse erlangen möchte! Das wissen die meisten nicht. Weil die meisten wie du nur eine einfachen B Führerschein haben. Krasse Leistung...Mr. Opel Corsa
Es sei den meine ich der letzte erste Hilfe Kurse ist nicht älter als 2 Jahre oder 1 Jahr kann auch sein. Spielt hier aber absolute keine Rolle. Da wir schon bald 2021 haben ;)
So noch Fragen du Profi?
jedoch muss dieser erneuert werden falls man eine neue Führerscheinklasse erlangen möchte!
§19 FeV:
Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.
Begründe mit Zitat der Rechtsgrundlage, warum bei einer Erweiterung oder Neuerteilung ein Nachweis vorgelegt werden muss, obwohl der Bewerber für die vorherige Klasse an einer Schulung teilgenommen hat.
2017 wurde die Regelung geändert !
Aufgrund der 2017 erfolgten Änderung wurde im Übergangsrecht folgender Absatz hinzugefügt:
§76 Nr 11a FeV:
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.
Begründe mit Zitat der Rechtsgrundlage, warum Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe nicht unbefristet gelten, sondern nach 2 Jahren erneut abgelegt werden müssen.
Hahaahah
Was willst hier noch diskutieren? -.-
Weil die meisten wie du nur eine einfachen B Führerschein haben
Krasse Leistung...Mr. Opel Corsa
du Profi?
Darf man fragen, in welchem Teil der Pubertät du dich gerade befindest?
So noch Fragen
Ja, siehe oben: Warum behauptet der Gesetzgeber ausdrücklich das genaue Gegenteil und warum glaubst du, dass du mehr zu sagen hättest?
Recht einfach.... Aktuell wird ein Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten gefordert. Vor paar Jahren wurden nur 8 gefordert. Wahrscheinlich ist der Kurs des Fragestellers noch mit 8 Stunden gemacht worden und daher mit einem zu geringen Umfang.