FWD bei der Bundeswehr trotz kleinerer Straftat?
Hallo..
Folgende Dummheit, bitte erspart euch unnötige Kommentare die niemandem helfen ich hab daraus gelernt:Vor einiger Zeit hab ich mich beim Bund gemeldet FWD.. im Bewerbungsverfahren dann.. Im Besoffenen Kopf ein Fahrradschloss aufgebrochen mit dem Fahrrad gefahren um es ein paar Straßen wieder abzustellen und mit meinem eigenen weiterzufahren... Fragt mich nicht wieso ich das gemacht hab, unnötige s Aktion und seit Ewigkeiten nichts getrunken. Dabei wurde ich erwischt. Hab einen Kater von der halben Aktion. Es war aber klar das ich es nicht mit nehmen wollte...
Bin mit nem blauen Auge und kleiner Geldstrafe <600€ davon gekommen... Weiß nur das ich nicht als Vorbestraft gelte. Damals hab ich mein Antrag bei der BW zurückgezogen wegen laufendem Strafantrag..
Sollte ich mich jetzt dort nochmal bewerben für den FWD, wird man dann davon erfahren? In höheren Laufbahnen so hab ich gelesen auf jedenfall. Wie stehen die Chancen für mich? Einmal für FWD und einmal für bsp. Offizier?
4 Antworten
wird man dann davon erfahren? In höheren Laufbahnen so hab ich gelesen auf jedenfall
Nö, nicht auf jeden Fall. Verurteilungen, die kleiner oder gleich 90 Tagessätze sind, oder kleiner oder gleich 3 Monate Freiheitsentzug, werden als erste Verurteilung nicht im Führungszeugnis sichtbar.
600 Euro sind aber für das Entwenden eines Fahrrads schon hammermäßig. Vielleicht erzählst du nicht die ganze Geschichte.
Egal- diese Straftat wird weder im privaten Führungszeugnis, noch im Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde sichtbar. In letzterem deshalb nicht, weil die Verurteilung nicht im Zusammenhang steht mit der Ausübung eines Gewerbes.
Es gibt keine besondere Suchtiefe, wenn man Offizier werden will.
Diese Aussage
In höheren Laufbahnen so hab ich gelesen auf jedenfall.
ist also falsch.
Ja eben es geht vor allem um das Schloss. War ja als erstes eine Anzeige wegen schweren Diebstahls... Es wurde aber ersichtlich das ich keine Gewinnerzielungsabsicht oder sonstiges hatte. Ein Beamter hat gesehen wie ich umgestiegen bin und mit meinem weiter... Echt ***** Sache.. nun hört sich jedenfalls vielversprechend an danke!
Ja, der Artikel in Wikipedia spricht eher dagegen. Meine Einschätzung ist aber, dass Du kein echter Straftäter bist. Es wird der Einstellung nichts entgegen sprechen. Zumal die Bundeswehr Soldaten braucht. Wenn man Dich fragt, dann schilder das ehrlich.Egal ob FW Anwärter oder OA. Für Dich spricht, dass es eine einmalige Sache war und das Du ehrlich bist.Mich haben sie damals als OA genommen, obwohl ich 2 x betrunken ein Kraftfahrzeug geführt habe. War zwar schon erst als W 15, dann Z 2 dabei. Da sah mein Major, dass ich Abi hatte und schickte mich nach Köln. Trotz des damaligen Checks von einer Woche wurde ich nicht hinterfragt.
Ich sehe da ehrlich gesagt kein Problem mehr. Würde das nicht mehr erwähnen. Wenn das je zur Sprache kommt, isolierter Einzelfall unter Alkoholeinfluss, keine böse Absicht, einmaliger Ausrutscher und Essig.
Ich glaube das Knacken des Schlosses machte hier den Löwenanteil aus. Einfach ein Fahrrad schnappen und wieder in der Stadt abstellen, würde man das hart bestrafen wäre hier bei mir in der Stadt die halbe Jugend der 90er vorbestraft. ;)